Kasimir Schild OHG
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Judith Ganser seit 3.1.2019 | Prokura |
Hannah Kleiber seit 3.1.2019 | Prokura |
Susanne Ganser seit 21.5.2003 | Geschäftsführer |
Peter Ganser seit 21.5.2003 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.50% | |
| 32.00% | |
| 30.50% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
4 von 5 Anteilseignern sichtbar
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schild GmbHGünzburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangA. Rechnungslegungsgrundsätze Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der Schild GmbH, Günzburg (Amtsgericht Memmingen, HRB 1832), die Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften angewandt worden. Die Darstellung und Gliederung sowie Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Der Anhang ist teilweise in TEUR aufgestellt. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Seit 2008 werden Zugänge ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Von der Möglichkeit des Übergangs von der degressiven Methode auf die lineare Methode wird Gebrauch gemacht, sofern dies zu einer höheren Abschreibung führt. Für abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wird die Sofort-Abschreibung analog § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt in Ausübung des Wahlrechts nach § 240 (3) HGB zum Festwert. Die Waren wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips nach in den letzten Jahren angewandten Grundsätzen mit Hilfe des Warenwirtschaftsprogramms bewertet. Dabei wurden differenzierte Abschläge für das Altersrisiko zum Ansatz gebracht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem ratierlichen Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,82 % (i. V. 1,78 %). Der Rechnungszinssatz basiert auf dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre. Zukünftige erwartete Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 1,00 % ausgegangen. Die Bewertung berücksichtigt keine Entgeltsteigerungen und keine unternehmensspezifische Fluktuationsrate. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von EUR 19.495,00 (i. V. EUR 90.253,00) (Unterschiedsbetrag). Der Unterschiedbetrag ist ausschüttungsgesperrt. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen), werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Das Guthaben aus den gehaltenen Lebensversicherungen (TEUR 259) wurde mit der Rückstellung (TEUR 1.807) saldiert. Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen) entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem sogenannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. B. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 140,75 (i. V. EUR 566,05). 2. Flüssige Mittel Der Posten enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten. 3. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Darüber hinaus existiert keine Besicherung der Verbindlichkeiten. C. Sonstige Angaben 1. Personal Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (ohne Geschäftsführung) beträgt 26 (i. V. 29). 2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Pachtvertrag in Höhe von TEUR 562 (i. V. TEUR 562) sowie aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 345 (i. V. TEUR 507). Haftungsverhältnisse bestehen nicht. 3. Organe der Gesellschaft Geschäftsführerin ist: Frau Susanne Ganser, Günzburg Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Geschäftsführervergütung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. D. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet. E. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 154.198,16 mit dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 2.137.045,29 zum Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.291.243,45 zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen. sonstige Berichtsbestandteile
Schild GmbH Geschäftsführung gez. Susanne Ganser Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.09.2024 festgestellt. |
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