Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karlheinz Koll seit 18.1.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Marion Koll | 75.00% |
| 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Koll GmbHBarweilerJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGGrundsätzliches zum Jahrsabschluss Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen. Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2011 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt. Die Vorjahreszahlen wurden im Hinblick auf die Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz mit Ausnahme des Ausweises der nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen nicht angepasst. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses Immaterielle Wirtschaftsgüter wurden nur aktiviert, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Sie wurden im Geschäftsjahr durch planmäßige Abschreibungen gemindert. Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 410,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Die Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a EStG bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden in den Jahren 2008 bis 2010 auch für die Handelsbilanz angewandt. Geringstwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 150,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bilanziert worden, unter Berücksichtigung von Einzel - und Pauschalwertberichtigungen . Sie haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den Forderungen sind keine Forderungen an Gesellschafter enthalten. Kassenbestand, Bankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert zum Bilanzstichtag bewertet worden. Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nominalbetrag des abzugrenzenden Aufwandes bilanziert und bewertet worden. Die Bewertung einer Pensionsverpflichtung war nicht erforderlich. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Soweit Rückstellungen eine Restlaufzeit von über einem Jahr ausweisen, wurden sie mit einem Zinssatz in Höhe von 5,5 % abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bilanziert und bewertet worden. Sie sind alle innerhalb eines Jahres fällig. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten von Gesellschaftern in Höhe von 1.259,12 EUR enthalten. Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahre 0,00 EUR. Sonstige Angaben Zum Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt: Herrn Karl-Heinz Koll Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Barweiler, 29.12.2013 _____________ Geschäftsführer
Barweiler, den 29. Dezember 2013 gez. Karl-Heinz Koll Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07.01.2014 |
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