VANGLAS
GMBH
Spiegelberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
90.258,00 |
77.494,00 |
| I.
Sachanlagen |
90.258,00 |
77.494,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
264.141,71 |
192.772,15 |
| I.
Vorräte |
177.611,00 |
115.343,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.888,39 |
36.482,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
68.642,32 |
40.946,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
977,00 |
1.494,63 |
| Aktiva |
355.376,71 |
271.760,78 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
297.366,37 |
218.020,48 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
173.020,48 |
178.000,12 |
| III.
Jahresüberschuss |
99.345,89 |
15.020,36 |
| B.
Rückstellungen |
38.726,03 |
5.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.284,31 |
47.840,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
19.284,31 |
47.840,30 |
| Passiva |
355.376,71 |
271.760,78 |
Anhang DES JAHRESABSCHLUSSES ZUM 31. DEZEMBER 2022
GLIEDERUNG
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZU BILANZIERUNGS-
UND BEWERTUNGSMETHODEN
II. ERLäUTERUNGEN DER BILANZ
UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
III. SONSTIGE ANGABEN
I.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU BILANZIERUNGS UND
BEWERTUNGSMETHODEN
1.
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
geltenden Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches
und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden gem. § 255 HGB mit bei dessen Entwicklung ggf.
anfallenden Aufwendungen bewertet. Sofern die Entwicklung
noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen
vorgenommen. Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige
Abschreibung bewertet.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
Anschaffungskosten bewertet.
Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB
gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet worden.
2.
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die
Gesellschafter-Geschäftsführer haben
bestätigt, dass dem auch tatsächliche und
rechtliche Gegebenheiten nicht entgegenstehen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs-
oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre
verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand
voraussichtlich genutzt wird.
Die beweglichen Sachanlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Ggf. erworbene Geringwertige Wirtschaftsgüter
bis € 800 wurden im Zugangsjahr aktiviert und voll
abgeschrieben. Als Abgang wird zum 31.12. ein dem Zugang
entsprechender Betrag unterstellt.
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Abschreibung berücksichtigt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Soweit bei Bankdarlehen der Auszahlungsbetrag unter
dem Rückzahlungsbetrag liegt, ist der
Unterschiedsbetrag unter den aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt und wird entsprechend
der Laufzeit der Darlehen planmäßig
abgeschrieben.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
II.
Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG
sonstige Vermögensgegenstände
keine
Sonstige Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von €
2.646,75 (Vorjahr € 2.554,71) enthalten.
III.
SONSTIGE ANGABEN
Haftungsverhältnisse
- keine -
Namen der Organmitglieder
Als Geschäftsführungsorgan sind
Herr Jürgen Rebmann Herr Holger Breit
bestellt.
Spiegelberg, 08.05.2023
gez.
Jürgen Rebmann
gez.
Holger Breit
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.05.2023
festgestellt.
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