Krebeck
GmbH
Hagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
460.125,75 |
503.142,30 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
4.029,00 |
| II.
Sachanlagen |
298.687,00 |
340.841,00 |
| III.
Finanzanlagen |
161.437,75 |
158.272,30 |
| davon
Ausleihungen an Gesellschafter |
161.437,75 |
158.272,30 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.598.249,53 |
3.293.149,38 |
| I.
Vorräte |
536.114,75 |
1.091.883,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
472.704,29 |
406.619,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.589.430,49 |
1.794.646,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
55.577,06 |
41.291,26 |
| Aktiva |
3.113.952,34 |
3.837.582,94 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.666.549,56 |
2.518.398,69 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
113.000,00 |
113.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
62.455,92 |
62.455,92 |
| III.
Bilanzgewinn |
2.491.093,64 |
2.342.942,77 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.342.942,77 |
1.973.389,64 |
| B.
Rückstellungen |
96.478,65 |
499.309,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
350.924,13 |
819.875,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
350.924,13 |
796.275,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
23.600,00 |
| Summe
Passiva |
3.113.952,34 |
3.837.582,94 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB.
Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung inStaffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten
der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht
gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der
Bilanz unter den Posten "sonstige
Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige
Verbindlichkeiten".
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S. des § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB angegeben.
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es wurde vorsichtig bewertet.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde sowohl von der linearen als auch von der degressiven
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis
€ 800,00 werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe
abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang
behandelt.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt. Eine Pauschalwertberichtigung der
Forderungen wurde mit 3% berechnet.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännioscher Schätzung
ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag abngesetzt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Ansgar Vedder
- Gesellschafter-Geschäftsführer -
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2024
festgestellt.
|