Baby One
Ratingen GmbH
Oberhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
246.299,00 |
284.193,00 |
| I.
Sachanlagen |
246.299,00 |
284.193,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
882.957,41 |
778.150,51 |
| I.
Vorräte |
686.756,63 |
575.639,54 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
192.557,97 |
194.939,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.642,81 |
7.571,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.140,24 |
4.583,75 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
322.223,59 |
322.223,59 |
| Aktiva |
1.457.620,24 |
1.389.150,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
347.223,59 |
347.223,59 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
322.223,59 |
322.223,59 |
| B.
Rückstellungen |
29.262,31 |
46.773,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.428.357,93 |
1.342.377,54 |
| Passiva |
1.457.620,24 |
1.389.150,85 |
Anhang
BabyOne Ratingen GmbH, Oberhausen
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
ANHANG 2023
Allgemeine Angaben
Die BabyOne Ratingen GmbH, Oberhausen wird beim
Amtsgericht Duisburg unter der Nummer HRB 30720
geführt.
Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft Sinne des
§ 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB. Der
vorliegende Jahresabschluss wurde gem.
§§ 242 ff., 264 ff. HGB unter
Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§
268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268
Abs. 5 HGB) sowie die Vermerke nach § 42
Abs. 3 GmbH wurden zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgeblich.
Die
Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften
und Grundsätzen ordnungsgemäßer
Bilanzierung (insbesodnere Realisationsprinzip,
Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip,
Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der
Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundatz).
Die Gesellschaft weist einen in der Vergangenheit
realisierten Verlustvortrag aus; ab 2021 besteht ein
Ergebnisabführungsvertrag, auf dessen Basis die in
2023 erzielten Verluste übernommen werden. Zur
Liquiditätssteuerung der Gruppe besteht ein CashPool
Vertrag mit der Gesellschafterin.
Die
Gegenstände des Anlagevermögens werden
durch ein Anlageverzeichnis nachgewiesen, in dem die
Anschaffungs- oder Herstellungkosten, die Zugänge und
Abgänge, die Abschreibungssätze und -beträge
sowie die Restbuchwerte der einzelnen Anlagegüter
enthalten sind.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige sowie
außerplanmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen werden auf Basis steuerlich anerkannter
Nutzungsdauern sowie tatsächlicher betrieblicher
Gegebenheiten vorgenommen.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederwertprinzips angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Die
liquiden Mittel werden zum Nennbetrag bewertet.
Die aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des
Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und die Abschreibungen sind in einer
Anlage zu diesem Anhang dargestellt.
Forderungen
Sämtliche
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Die
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
in Höhe von EUR 87.787,78 sind im Wesentlichen
Forderungen aufgrund der Verlustübernahme EUR
69.843,78 der Bucon Verwaltungs GmbH (Gesellschafterin).
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von TEUR 1.183.069,36 sind im
Wesentlichen Verbindlichkeiten aufgrund der Cash Pool
Vereinbarung EUR 1.116.478,93 und aus der
Umsatzsteuerorganschaft EUR 36.594,89 mit der BuCon
Verwaltungs GmbH (Gesellschafterin).
In den
sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten:
- Verbindlichkeitren aus Steuern in
Höhe von EUR 1.800,37 (Vorjahr: EUR 1.631,27)
- Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit EUR 470,62 (Vorjahr: EUR 0,00)
Art der Verbindlichkeit zum
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
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31.12.2023
|
Gesamt-
betrag
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bis zu
1 Jahr
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zwischen
1 und 5
Jahren
|
über
5 Jahre
|
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TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
53,9
|
53,9
|
0,0
|
0,0
|
erhaltene Anzahlungen
|
38,8
|
38,8
|
0,0
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
149,1
|
149,1
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber verbunden
Unternehmen
|
1.183,1
|
1.183,1
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
3,4
|
3,4
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
1.428,4
|
1.428,4
|
0,0
|
0,0
|
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beträgt TEUR 535.
Ergänzende Angaben
Im Berichtsjahr waren 7 Arbeitnehmer bei der
Gesellschaft beschäftigt.
Die Geschäfte wurden im Berichtsjahr
geführt durch
Herrn Michael Bunse
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Oberhausen, den 29. Mai
2024
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2024
festgestellt.
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