Horst Volmer GmbHLiquidiert

Mozartstraße 2, 56626 Andernach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 11522
Vorher
V + D Grundstücksverwaltungs Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
16.12.1982
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenErrichtung von FertigteilbautenArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Die Errichtung und Verwaltung von Bauobjekten.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Volmer
seit 15.5.2025
Liquidator
Brigitte Volmer
seit 15.5.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
85.72%
14.28%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Frank Hermann Volmer
56626 Andernach
28.537 €
85.72%
A**** V*****
4.754 €
14.28%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Horst Volmer GmbH

(vormals: V + D Grundstücksverwaltungs Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Andernach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Stand

31.12.2010
Euro

Stand

31.12.2009
Euro

A. Ausstehende Einlagen

0,00

10.737,13

B. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

275.577,00

241.140,00

II. Finanzanlagen

649.444,86

0,00

C. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

144.146,98

166.203,97

II. Guthaben bei Kreditinstituten

54.780,75

373.393,41

Summe Aktiva

1.123.949,59

791.474,51



PASSIVA

Euro

Stand

31.12.2010
Euro

Stand

31.12.2009
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

33.291,00

25.600,00

nicht eingeforderte ausstehende Anlagen

-10.737,13

0,00

22.553,87

25.600,00

II. Kapitalrücklage

43.509,00

0,00

III. Gewinnrücklagen

102.258,38

0,00

IV. Gewinnvortrag

283.806,88

0,00

V. Jahresfehlbetrag

-108.796,54

0,00

VI. Bilanzgewinn

0,00

92.641,99

343.331,59

118.241,99

B. Rückstellungen

696.427,71

2.600,00

C. Verbindlichkeiten

84.190,29

670.632,52

Summe Passiva

1.123.949,59

791.474,51

Anhang für 2010

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden grundsätzlich in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die folgenden, gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich:

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände (4 bis 50 Jahre) angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer nach der linearen oder degressiven Methode errechnet. Dabei wird sich ab dem 1. Januar 2010 gemäß BilMoG nicht mehr an steuerlich zulässigen Höchstsätzen orientiert, sondern ausschließlich an branchenüblichen bzw. Nutzungsdauern, die der tatsächlichen Abnutzung entsprechen. Aus dieser Änderung der Bewertung ergab sich jedoch keine Ertragsauswirkung.

Bei beweglichen Anlagegütern erfolgt die Umstellung von der degressiven auf die lineare Abschreibung im Jahr, in dem der Übergang zu einem höheren Abschreibungsbetrag führt.

Die Zugänge des beweglichen Anlagevermögens werden gemäß § 7 Abs. 1 S. 4 und Abs. 2 S. 3 EStG zeitanteilig ab dem Monat des Zugangs abgeschrieben.

Für geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über € 150,00 bis € 1.000,00 wurde in 2008 und 2009 entsprechend der gesetzlichen Regelung ein Sammelposten gebildet, der über einen Zeitraum von 5 Jahren jährlich aufgelöst wird.

Bei den Finanzanlagen werden die Wertpapiere des Anlagevermögens zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Die Bestände an liquiden Mitteln werden zum Nennwert angesetzt.

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach dem modifizierten Teilwert in Anlehnung an das steuerlich vorgeschriebene Teilwertverfahren gemäß § 6 a EStG. Die Abzinsung der Rückstellungen erfolgte mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (ermittelt und bekanntgegeben von der Deutschen Bundesbank) unter Annahme einer Restlaufzeit von 14 Jahren (5,20 % zum 1. Januar 2010 und 5,11 % zum 31. Dezember 2010).

Aus der Neubewertung der Pensionsrückstellung gemäß BilMoG zum 1. Januar 2010 ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 43. Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht, diese Zuführung bis spätestens zum 31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr mit mindestens 1/15 anzusammeln, keinen Gebrauch gemacht.

Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.

III. Informationen zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von T€ 127 (Vorjahr: T€ 21).

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von T€ 24 (Vorjahr: T€ 29).

In den sonstigen Verbindlichkeiten bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren in Höhe von € 230,00.

Alle anderen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

IV. Sonstige Angaben

Verschmelzung

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16. Juni 2010 hat die Horst Volmer GmbH aufgrund des notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrages vom 16. Juni 2010 (UR-Nr. 934 für 2010 des Notars Dr. Marc Bohr, Neuwied) ihr Vermögen als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1 UmwG auf die V+D Grundstücksverwaltungs Gesellschaft mit beschränkter Haftung (jetzt neu firmierend unter Horst Volmer GmbH) übertragen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verschmelzung wurde die Bilanz der Horst Volmer GmbH zum 31. Dezember 2009 als Schlussbilanz zugrunde gelegt. Die Übernahme des Vermögens der Horst Volmer GmbH erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2009. Vom Beginn des 1. Januar 2010 an gelten alle Handlungen und Geschäfte der Horst Volmer GmbH als für Rechnung der V+D Grundstücksverwaltungs Gesellschaft mit beschränkter Haftung vorgenommen.

Der durch die Verschmelzung erfolgte Vermögensübergang wurde als laufender Geschäftsvorfall in der Buchhaltung erfasst. Die Übertragung des Vermögens erfolgte zu Buchwerten.

Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch:

Frau Brigitte Volmer, Kauffrau

Herrn Horst Volmer, Kaufmann (ab 16. September 2010).

Beide Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.03.2012

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