Volksbank Zollernalb Immobilien GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nico Florian Gotthardt seit 5.2.2025 | Prokura |
Frank Durst seit 13.8.2014 | Prokura |
Sabine Gertrud Kuhn seit 28.5.2014 | Prokura |
Benjamin Wurm seit 17.7.2013 | Vorstandsmitglied |
Heike Schönweiler seit 19.11.2012 | Prokura |
Robert Kling seit 11.5.2009 | Vorstandsmitglied |
Markus Haug seit 4.4.2008 | Prokura |
Andrea Laut seit 23.1.2007 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 42.40% | |
| 40.00% | |
| 20.67% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Volksbank Albstadt eGAlbstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Gliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Mit 27.961 Mitgliedern, was einem Anstieg um 825 Mitglieder gegenüber dem Vorjahr entspricht, und 185 Mitarbeitern stellt die Volksbank Albstadt eG eine regionale Genossenschaftsbank mit dem Geschäftsgebiet im Zollernalbkreis in Baden-Württemberg dar. Als Genossenschaftsbank besteht unsere Kernaufgabe darin, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Mitglieder und Kunden zu fördern. Darin gründet auch die enge regionale Bindung unserer Bank an das definierte Geschäftsgebiet. Als Allfinanzinstitut bietet die Volksbank Albstadt eG ihren Privatkunden sowie gewerblichen und mittelständischen Firmenkunden ein umfassendes Finanzdienstleistungsangebot an, welches insbesondere durch die Angebote der Unternehmen der genossenschaftlichen FinanzGruppe ergänzt wird. Das Thema Nachhaltigkeit rückt zunehmend in den Mittelpunkt ökonomischen, ökologischen und sozialen Handelns. Neben den gesellschaftlichen Aspekten wird das Thema Nachhaltigkeit auch in der Gesetzgebung sowie aufsichtsrechtlichen Maßgaben verankert. Als Genossenschaftsbank und dem damit verbundenen Geschäftsmodell sind für uns die Grundlagen für nachhaltiges Handeln gelegt. Die Volksbank Albstadt hat es sich zur Aufgabe gemacht, Nachhaltigkeit in all ihren Facetten in der Region voranzutreiben und hat hierzu das Projekt "Volksbank Albstadt - heute für morgen" ins Leben gerufen. Dessen Ziel ist der nachhaltige Umbau der Bank und auch der Region - und das nicht nur mit Bezug auf Umwelt und Klima, sondern vielmehr auch in sozialer, werteorientierter, kultureller und ethischer Hinsicht. Neben dem Kundengeschäft als zentrales Geschäftsfeld der Bank liefert das Eigengeschäft einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg. Im Rahmen der Diversifikation der Ertragsquellen nehmen die zinsunabhängigen Ergebnisbeiträge aus Investitionen in Immobilien und Infrastrukturprojekte, die über entsprechende Fonds sowie Direktinvestitionen getätigt werden, sowie aus Beteiligungen inkl. Tochterunternehmen ebenfalls eine wichtige Rolle zur nachhaltigen Sicherung des Geschäftsmodells ein. In Bezug auf die Tochterunternehmen bestehen weiterhin die Volksbank Albstadt Immobilien GmbH, die Alb Talents GmbH sowie die Volksbank Albstadt ChancenKapital GmbH als 100%-ige Töchter der Bank. Des Weiteren ist die Bank zu 49,9% (3,06 Mio. EUR) an der Gesellschaft für Qualitätsentwicklung in der Finanzberatung (QIDF GmbH) beteiligt. Zudem besteht die Schwäbische Alb Bau GmbH als 50% Beteiligung der Volksbank Albstadt Immobilien GmbH. Außerdem wurde im Jahr 2023 die Habitat 3 GmbH, an der die Bank zu 40% beteiligt ist, neu gegründet. Gegenstand der Geschäftstätigkeit der Volksbank Albstadt Immobilien GmbH ist der Kauf, der Verkauf und der Vermittlung von Grundstücken und Gebäuden. Des Weiteren umfasst die Geschäftstätigkeit die Projektentwicklung von Immobilien, insbesondere die Errichtung von Mehrfamilienhäusern. Die Alb Talents GmbH hat die Förderung der Berufsbildung einschließlich der Fort- und Weiterbildung sowie die Personalüberlassung, -vermittlung und -beratung als Geschäftsgegenstand. Gegenstand des Unternehmens der Volksbank Albstadt ChancenKapital GmbH ist die Beteiligung, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Anteilen oder anderen Beteiligungen an Unternehmen einschließlich der Beteiligung an Private Equity bzw. Venture Capital Fonds. Die QIDF GmbH ist eine unabhängige Unternehmensberatung und ein Weiterbildungsunternehmen in der Finanzbranche. Zum Portfolio der QIDF gehören Status Quo Analysen, Konzeptionsworkshops oder individuelle Trainingskonzepte. Die bekannteste Dienstleistung ist die Produktpalette "FinGOAL!". Mit ihr überführen Banken ihre individuelle Vertriebsphilosophie in ein Beratungstool und können dies in ihre jeweilig bestehenden Kernbanksysteme integrieren. Die Schwäbische Alb Bau GmbH, als 50%-ige Beteiligung der Volksbank Albstadt Immobilien GmbH, übernimmt die Tätigkeit als Generalübernehmer für die Errichtung schlüsselfertiger Gewerbe- und Wohnbauimmobilien. Gegenstand der neu gegründeten Gesellschaft Habitat 3 GmbH ist die Projektentwicklung von Immobilien zur Schaffung von bebaubarem Gewerbe- und Wohnraum in den Regionen Konstanz, Bodensee und Oberschwaben. Die Bank gehört der BVR Institutssicherung an. Das Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist unsere Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR ISG Sicherungssystem tätig. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit unterhalten wir zwei Hauptgeschäftsstellen in Albstadt-Ebingen und Albstadt-Tailfingen sowie weitere 15 Geschäftsstellen. Bezüglich der Geschäftsstellen ist anzumerken, dass 9 der 15 Geschäftsstellen als "VR SISy" Lösungen ausgestaltet sind. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Quellangabe: Zur Beschreibung der Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Kreditgenossenschaften stützen wir uns im folgenden Abschnitt auf die Rundschreiben des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) vom 04. März 2024 und vom 06. März 2024. Bei den Ausführungen zur lokalen bzw. regionalen Entwicklung der wirtschaftlichen Gegebenheiten stützen wir uns auf die Angaben der Industrie- und Handelskammer Reutlingen sowie auf die Entwicklungsübersicht des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V.: Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 %). Die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekriegs eingetretene wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Nach einem durch die Erholung von der Coronakrise getriebenen kräftigen Zuwachs im Vorjahr um 3,9 % gingen die privaten Konsumausgaben 2023 preisbereinigt um 0,7 % zurück. Hauptgrund war der kräftige Anstieg der Verbraucherpreise, der die Kaufkraft der Einkommen vieler Haushalte deutlich dämpfte. Vor allem in Bereichen, in denen die Preise auf dem hohen Stand des Vorjahres verharrten oder sogar weiter zulegten, kam es zu rückläufigen Ausgaben. Ähnlich wie bereits im Vorjahr zeigte sich die Investitionskonjunktur gespalten. Einerseits legten die Investitionen in Ausrüstungen wie Fahrzeuge und Maschinen erneut zu, wenn auch schwächer als 2022 (+3,0 % nach +4,0 %). Hier stützen die abnehmenden Lieferengpässe die Entwicklung, die eine sukzessive Abarbeitung der aufgestauten Auftragsbestände ermöglichten. Andererseits gaben die Bauinvestitionen, die im Vorjahr um 1,8 % gesunken waren, abermals nach. Sie wurden noch stärker als die Ausrüstungsinvestitionen durch die rasant steigenden Leitzinsen ausgebremst und verminderten sich, trotz eines witterungsbedingt günstigen Jahresauftakts, um 2,7 %. Neben dem zinsbedingten Nachfragerückgang, von dem der Wohnungsbau noch stärker als der Gewerbebau betroffen war, belastete die nur langsam nachlassende Baupreisdynamik das Investitionsgeschehen. Trotz der allgemeinen Konjunkturschwäche blieb der Arbeitsmarkt in einer soliden Grundverfassung. Zwar stieg die Arbeitslosenzahl in der Statistik, auch wegen der verstärkten Erfassung Geflüchteter, von 2,4 Millionen Menschen im Vorjahr auf 2,6 Millionen Menschen. Die Arbeitslosenquote befand sich mit 5,7 % aber nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und nur leicht über dem Stand von 2022 (+5,3 %). Im Zollernalbkreis hat sich die Arbeitslosenquote auf Jahressicht von 4,1 % auf 4,2 % leicht erhöht und liegt allerdings weiterhin deutlich unterhalb des Bundesdurchschnitts. Der Dienstleistungssektor blieb 2023 eine zentrale Stütze der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung des Wirtschaftsbereichs legte mit einem Anstieg um 0,5 % allerdings weniger dynamisch zu als im Vorjahr (+3,0 %). Innerhalb des tertiären Sektors fiel das Wachstum in den Bereichen Informations- und Kommunikationsdienstleister (+2,6 %) und sonstige Dienstleister (+1,8 %) am deutlichsten aus, weiterhin befördert durch die in vielen Lebensbereichen voranschreitende Digitalisierung beziehungsweise das Auslaufen von Infektionsschutzmaßnahmen. Die Finanzmärkte entwickelten sich trotz dieser Belastungen positiv und bewerteten die rückläufigen Inflationsraten des Jahres 2023 als Zeichen für schneller als zu Jahresbeginn erwartet folgende Zinssenkungen im Jahr 2024. Zwar entwickelte sich die für die Geldpolitik maßgebliche Kernrate, die um die schwankungsanfälligen Komponenten Energie und Nahrung bereinigt ist, weniger dynamisch. Sie fiel in den USA von 5,6 auf 3,9 % und im Euroraum von 7,1 auf ebenfalls 3,9 %. Doch die Finanzmärkte reagierten stark auf die Rückgänge, wodurch Aktien- und Anleihekurse vor allem zum Jahresende deutlich zulegten. Nachdem die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen 2022 um 250 Basispunkte erhöht hatte, vollzog sie 2023 sechs weitere Zinserhöhungen um insgesamt 200 Basispunkte. Am 20. September 2023 erreichten die Leitzinsen ihren vorläufigen Höhepunkt mit 4 % für die Einlagefazilität und 4,5 % für die Hauptrefinanzierungsfazilität sowie 4,75 % für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Damit überschritt die EZB erstmals ihr vor der Finanzkrise erreichtes Leitzinsniveau, als die Einlagefazilität im Maximum bei 3,25 % gelegen hatte. Auf den nachfolgenden Sitzungen bis zum Jahresende bestätigte die EZB dieses Zinsniveau und kündigte ähnlich der Fed an, es so lange aufrecht halten zu wollen, bis die Inflation das mittelfristige EZB-Ziel von 2 % wieder erreiche. Inflations- und Zinserwartungen sowie die tatsächlichen Entscheidungen der Notenbanken prägten die Anleihemärkte 2023 in Form hoher Volatilität. Das Jahr begann, nach den starken Kursverlusten durch Kriegs-, Inflations- und Zinsschocks 2022, mit einer Kurserholung von Staatsanleihen. Die zehnjährige Bundesanleihe erbrachte zum Jahresende mit 2,03 % ein Fünftel weniger Rendite als zum Jahresanfang. Die Aktienmärkte setzten zum Jahresauftakt die Erholung von Ende 2022 fort. Der DAX stieg vom 01. Januar bis zum 09. März 2023 um 12,3 % auf 15.633,21 Punkte. Anschließend erschütterte jedoch die Krise der US-Regionalbanken die Finanzmärkte, insbesondere die plötzliche Zahlungsunfähigkeit der Silicon Valley Bank. Die Krise kulminierte mit der Fusion der Schweizer Großbanken Credit Suisse und UBS am 19. März, die die Schweizer Behörden zur Abwicklung der erstgenannten Bank organisiert hatte. Diese Korrektur erreichte ihren Tiefpunkt mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Der DAX verlor im Oktober 4,3 % und fiel damit auf 14.716,54 Punkte zurück. Zum Jahresende verstärkte sich die Erholung aufgrund sinkender Inflationszahlen und damit verbundener Hoffnungen auf Leitzinssenkungen der Notenbanken, womit eine Belebung der Konjunktur im Jahr 2024 verbunden wurde. Dadurch schloss er das Jahr mit 16.751,64 Punkten und auf Jahressicht um 20,3 % im Plus ab. Die addierte Bilanzsumme der Genossenschaftsbanken ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 1.175 Milliarden Euro konstant. Vor dem Hintergrund mehrerer belastender Faktoren wie einem stark rückläufigen Wohnungsneubau und einer schwachen Kreditnachfrage der Firmenkunden infolge der wirtschaftlichen Stagnation hat sich das Kundenkreditgeschäft um 2,6 Prozent auf 777 Milliarden Euro erhöht. Der Marktanteil erhöhte sich um 0,3 Prozentpunkte auf 18,1 Prozent. Im Ergebnis blieben die Kundeneinlagen der Genossenschaftsbanken mit 860 Milliarden Euro nahezu konstant (minus 0,2 Prozent). Die 697 deutschen Genossenschaftsbanken haben im Geschäftsjahr 2023 ihren Jahresüberschuss vor Steuern um 6,2 Milliarden Euro auf 10,7 Milliarden Euro gesteigert. Ein im Vergleich zum Vorjahr höherer Zins- und Provisionsüberschuss sowie der Wegfall temporärer Wertberichtigungen auf die eigenen Wertpapieranlagen haben die Ergebnissituation deutlich verbessert. 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen: Finanzielle Leistungsindikatoren:
Nicht finanzielle Leistungsindikatoren:
Als bedeutsamster Leistungsindikator für die nachhaltige Rentabilität der Bank wird der absolute Jahresüberschuss vor Steuern festgelegt. Die finanzielle Leistungskennzahl Jahresüberschuss vor Steuern stimmt mit dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Betrag des Ergebnisses der normalen Geschäftstätigkeit überein. Aufgrund der umfangreichen Eigen- und Ersatzgeschäfte spielt die Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme eine untergeordnete Rolle. Wir streben eine absolute Zielgröße von 4.068,1 TEUR für das Geschäftsjahr 2024 an. Als Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit / Effizienz oder Produktivität unseres Instituts wurde die Cost Income Ratio (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Sie stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zum Zins- und Provisionsergebnis sowie dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen dar. Wir streben eine Zielgröße im Geschäftsjahr 2024 von 74,9 % und mittelfristig von unter 65,0 % an. Das Wachstum der bilanziellen Kundenkredite definieren wir als Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unseres Instituts. Hierbei wird unterschieden zwischen strategischen Baufinanzierungen der Privatkundenbank (private Immobilienfinanzierungen einschließlich entsprechender Förderkredite ohne Plattformgeschäft) sowie gewerbliche Investitionskredite der Firmenkundenbank (inkl. Businesscenter). Mittelfristig streben wir ein nachhaltiges Wachstum größer 10,0 Mio. EUR in der Privatkundenbank und größer 8,0 Mio. EUR in der Firmenkundenbank an. Für das Geschäftsjahr 2024 wird für die Firmenkundenbank mit einem Wachstum von insgesamt 7,1 Mio. EUR und in der Privatkundenbank mit 2,9 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr geplant. Die weiter herrschenden volkswirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen spiegeln sich auch in den moderaten Wachstumszahlen für das Jahr 2024 wider. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote inklusive Eigenmittelempfehlung (Summe aus CRR Anforderungen + bankindividueller SREP Zuschlag + kombinierte Kapitalpufferanforderung nach § 10i Abs. 1 KWG (Summe aus Kapitalerhaltungspuffer + institutsspezifischer antizyklischer Puffer und sektoraler Systemrisikopuffer für Risikopositionen von mit Wohnimmobilien besicherten Krediten) sowie der Eigenmittelempfehlung). Langfristig streben wir eine Zielquote über 16 % an, um die gesamte regulatorische Kapitalanforderung (inkl. Eigenmittelempfehlung) einzuhalten. Daneben haben wir unsere Mitarbeiter als bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikator definiert. Unsere Mitarbeiter stellen die Grundlage des nachhaltigen Erfolgs der Volksbank Albstadt eG dar. Die Mitarbeiterstruktur sowie die Weiterbildung stehen hierbei im Fokus. Um die Positionierung als attraktiver Arbeitgeber weiter zu verbessern, steht der Bank ein Portfolio an Benefits zur Verfügung. Unter anderem ermöglicht die Bank ihren Mitarbeitern Angebote im Rahmen des Gesundheitsmanagements (kostenloses Fitnessstudio, Jobrad-Angebot), Betriebssportgruppen (Lauftreff und Mountainbiketreff, Rückenschulung), flexible Arbeitszeit inklusive mobiles Arbeiten (Vereinbarkeit von Familie und Beruf), Unterstützung und Kostenbeteiligung bei privaten schulischen Weiterbildungen sowie Arbeitsbefreiung zur Erstellung von Abschlussarbeiten oder Prüfungstage, Gruppenversicherung, Nachwuchsförderung durch Trainee Programme und Laufbahnplanung im Rahmen von Personalentwicklungsmaßnahmen. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit eines Lebensarbeitszeitkontos für alle Mitarbeiter geschaffen. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Unser absoluter Jahresüberschuss vor Steuern erhöhte sich deutlich von TEUR 1.818,4 im Vorjahr auf TEUR 6.702,2 im Geschäftsjahr 2023. Somit liegt die Kennzahl mit TEUR 2.197,4 über dem geplanten Wert für das Geschäftsjahr 2023. Die CIR lag im Geschäftsjahr 2023 bei 80,92 % (Vorjahr: 76,85 %). Auf Jahressicht lag die Kennzahl somit über dem geplanten Wert von 75,90 % und weiterhin deutlich über dem Durchschnitt vergleichbarer Genossenschaftsbanken in Baden-Württemberg von 63,40 %. Das bilanzielle Kundenkreditvolumen der Privatkundenbank im Bereich der Immobilienfinanzierungen ist gegenüber dem Vorjahr um 1,57 Mio. EUR (Planwert: konstantes Volumen / -0,53 % gegenüber dem Vorjahr) gesunken und liegt somit unter dem Planwert für das Jahr 2023. Das geplante Wachstum von 10 Mio. EUR in den strategischen Produkten gewerbliche Immobilien- sowie Investitionskredite der Firmenkundenbank wurde auf Jahressicht mit einem Wachstum von 27,75 Mio. EUR (+14,85 % gegenüber dem Vorjahr) deutlich übererreicht. Die Gesamtkapitalquote belief sich zum Jahresende auf 16,44 % und liegt somit unter der geplanten, aber über der aufsichtsrechtlich geforderten Mindestquote. Die Entwicklung aller bedeutsamsten Leistungsindikatoren liegt, vor dem Hintergrund der belastenden Entwicklungen im vergangenen Jahr 2023, im Rahmen sowie teilweise aufgrund der hohen Volatilität, insbesondere der Zinsmärkte, unter unseren Erwartungen. Die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren bewegten sich auf Vorjahresniveau. Die Mitarbeiterfluktuation liegt, analog dem Vorjahr, bei 0,5 %. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeitern in Höhe von TEUR 92 ermöglicht. Dieser Aufwand verteilt sich auf 77 Mitarbeiter.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte. Die Bilanzsumme ist zum Stichtag gegenüber dem Vorjahr um 20,86 Mio. EUR bzw. 1,1 % gestiegen. Die Erhöhung der Bilanzsumme ist auf der Aktivseite auf das leichte Wachstum im Bereich der Kundenforderungen (inkl. Kundenkreditersatzgeschäft), den weiteren Ausbau von Wertpapieranlagen sowie die Erhöhung der Sachanlagen zurückzuführen. Auf der Passivseite resultiert die Ausweitung aus einem leichten Wachstum von Kundeneinlagen, einer leichten Erhöhung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie einer Erhöhung des Eigenkapitals (inkl. Fonds für allgemeine Bankrisiken) um 6 %. Die Erhöhung der außerbilanziellen Geschäfte gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Derivatgeschäfte (+107,00 Mio. EUR) bei rückläufigen Eventualverbindlichkeiten (-13,99 Mio. EUR) und unwiderrufliche Kreditzusagen (-63,73 Mio. EUR) zurückzuführen. Die Erhöhung bei den Derivatgeschäften ist durch den weiteren Ausbau von Festzinszahlerswaps zur Aktiv-/ Passivsteuerung begründet. Die Reduzierung bei den Eventualverbindlichkeiten ist insbesondere auf den geringen Bestand an Credit Default Swaps (-13 Mio. EUR gegenüber Vorjahr) zurückzuführen. Die bilanzierte Sicherungsgeberposition dieser Kreditderivate wird unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. Ursächlich für den Rückgang der unwiderruflichen Kreditzusagen sind entsprechende Inanspruchnahmen im Kundenkreditgeschäft (inkl. Kundenkreditersatzgeschäft).
Im Jahr 2023 konnten die Kundenforderungen um 0,9 % gesteigert werden. Im originären Kundenkreditgeschäft konnte ein Wachstum von insgesamt 59,46 Mio. EUR (8,22 %) erzielt werden. Im Vorjahr lag das Wachstum bei 56,99 Mio. EUR bzw. 8,56 %. Das bilanzielle Volumen an privaten Wohnbaukrediten (inkl. Plattformgeschäft) hat sich dabei um 2,86 Mio. EUR und das Volumen im Bereich der gewerblichen Firmenkundenkredite um 44,98 Mio. EUR erhöht. Letzteres setzt sich zusammen aus der Erhöhung aus gewerblichen Firmenkundenkrediten (+26,26 Mio. EUR) sowie der Konsortialkredite inklusive Finanzierungen von Fondsobjekten (+18,72 Mio. EUR). Das bilanzielle Volumen der Kreditersatzgeschäfte (Unternehmensschuldscheine, Kommunalschuldscheine, Anlagen in den Deckungsstock bei Versicherungen und Immo-Meta-Reverse Kredite) hat sich im Jahr 2023 reduziert (-54,28 Mio. EUR gegenüber Vorjahr). Ursächlich hierfür war insbesondere ein deutlich reduzierter Bestand an fälligen Kommunalschuldscheinen. Das außerbilanzielle Kreditvolumen, das an unsere Verbundpartner vermittelt wurde, ist im Jahr 2023 leicht um 2,8 % (Vorjahr +1,8%; Verbandsdurchschnitt +2,8 %) auf 230,47 Mio. EUR gestiegen. Insgesamt betrachtet ist das gesamte betreute Kundenkreditvolumen (inkl. Eventualverbindlichkeiten und Kreditersatzgeschäfte) mit -0,2 % leicht rückläufig (Verbandsdurchschnitt: +2,3 %). Die Wertpapieranlagen haben sich gegenüber dem Jahr 2022 um 58,50 Mio. EUR erhöht. Das Volumen wurde insbesondere zur weiteren Stärkung der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen der Bank angeschafft. Das in Investmentanteilen investierte Volumen ist gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 konstant und beträgt 9,93 % (Vorjahr: 10,04 %) der Bilanzsumme. Der Spezialfonds (UIN-Fonds Nr. 1090) wird von der Union Investment Institutional GmbH verwaltet. Der Buchwert des Spezialfonds beträgt, analog dem Vorjahr, 185,93 Mio. EUR. Die Forderungen an Kreditinstitute haben sich im Jahr 2023 um 19,02 Mio. EUR reduziert. Bei einem konstanten Bestand an Termingeldern und Schuldscheindarlehen ist die Reduzierung im Wesentlichen auf das geringere Volumen bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen der Einlagenfazilität (-15,0 Mio. EUR gegenüber Vorjahr) zurückzuführen. Der Anteil der Eigenanlagen (Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute) beträgt somit 44,21 % (Vorjahr: 42,58 %) an der Bilanzsumme.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich gegenüber dem Vorjahr um 3,36 Mio. EUR erhöht (+0,9 %). Die Bank hat aufgrund der Zinsentwicklung und den nachträglich angepassten Bedingungen der Gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (englisch TLTRO) vorzeitig die restlichen 50 Mio. EUR an TLTRO-Krediten zurückgezahlt. Der Bestand an mit der DZ BANK abgeschlossenen langfristigen kündbaren Refinanzierungen wurde um 56,56 Mio. EUR erhöht. Der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten liegt mit weiterhin rund 20,04 % wie in den Vorjahren über dem Verbandsdurchschnitt von 12,6 %. Bei den originären Kundeneinlagen ergab sich auf Jahressicht eine leichte Erhöhung um 1,86 Mio. EUR (+0,19 %). Die Mittelaufnahmen bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften haben sich gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht (+8,16 Mio. EUR gegenüber Vorjahr). Mit einem prozentualen Wachstum der bilanziellen Kundeneinlagen in Höhe von 0,8 % liegt das Wachstum unterhalb des Verbandsdurchschnitts (+1,2 %). Aufgrund der veränderten Zinssituation und der über den Jahresverlauf stärker ausgeprägten inversen Zinsstruktur kam es zu deutlichen Umschichtungen aus Produkten mit geringer Verzinsung (Sichteinlagen: -86,61 Mio. EUR / Spareinlagen: -55,83 Mio. EUR) in höher verzinsliche Produkte (Geldmarktkonten / Termineinlagen: +152,46 Mio. EUR). Die außerbilanziellen Anlagen bei unseren Verbundpartnern haben sich im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 14,4 % (Vorjahr: -4,3 %) auf 660,93 Mio. EUR erhöht. Diese Entwicklung lag über dem Verbandsdurchschnitt von +12,9 %. Das über dem Verbandsdurchschnitt liegende Wachstum ist zum einen auf die erhöhten Kapitalwerte in den Wertpapierdepots der Kunden aufgrund des rückläufigen Zinsniveaus gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen. Zum anderen haben die Kunden verstärkt am Kapitalmarkt investiert, um sich die attraktiven Renditen von Geldmarktfonds und Rentenlaufzeitfonds zu sichern. Additiv betrachtet ist das betreute Kundenanlagevolumen insgesamt um 4,9 % angestiegen. Bei den Genossenschaftsbanken in Baden-Württemberg ergab sich im Durchschnitt eine Erhöhung um 5,8 %. Das Volumen an langfristigen Nachrangverbindlichkeiten ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Das Vermittlungsgeschäft im Jahr 2023 war, analog dem Vorjahr, in großen Teilen von den Veränderungen am Zins- und Kapitalmarkt geprägt. Die hohe Volatilität des Zinsniveaus und die deutlich angestiegene Inflation haben auch im Jahr 2023 das Anlegerverhalten geprägt. Die Dienstleistungserträge in Summe haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 3 reduziert. Während die Erträge aus Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäften (+TEUR 245) sowie die Erträge aus dem Zahlungsverkehr (+TEUR 21) gegenüber dem Vorjahr gestiegen sind, waren die weiteren Vermittlungserträge insbesondere aus den Bereichen Bausparen und Versicherungen um insgesamt -TEUR 269 rückläufig. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 sowie abzüglich GuV-Posten 17 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Zum Jahresende 2023 wurde ein Zinsüberschuss generiert, der sowohl unterhalb des Planwertes (-TEUR 787) als auch unter dem des Vorjahres (-TEUR 1.242) liegt. Nach bereits vier Zinsschritten im Jahr 2022 (von 0 % auf 2,5 %) hat die Europäische Zentralbank (EZB) den wichtigsten Leitzins, den Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, im Jahr 2023 weitere sechs Mal erhöht. Zum Jahresende lag der zentrale Leitzins bei 4,5% (Planungsstichtag: 2,5 %). Hierdurch ergaben sich auf Jahressicht durch die ausgeprägte inverse Zinsstruktur sowohl bei den Zinserträgen als auch bei den Zinsaufwendungen deutliche Veränderungen zum Vorjahr. Positiv auf die Zinserträge haben sich zum einen das Wachstum im Kundenkreditgeschäft sowie die Neuabschlüsse im Eigen- und Kundenkreditersatzgeschäft ausgewirkt. Zudem wurden diese Geschäfte aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus auch zu deutlich höheren Zinsen abgeschlossen, sodass sich der Zinsertrag erhöht hat. Von dem gestiegenen Zinsniveau haben sich auch die Erträge im Zusammenhang mit der Einlagenfazilität deutlich erhöht. Des Weiteren ergaben sich Einmalerträge aus dem Schließen von Festzinszahler-Swaps sowie aus der vorzeitigen Tilgung von Refinanzierungsdarlehen. Insbesondere die inverse Zinsstruktur mit ihren hohen kurzfristigen Zinssätzen, die deutlich über denen im langfristigen Bereich lagen, hat sich auch entsprechend auf den Zinsaufwand ausgewirkt. Die deutliche Erhöhung der Zinsaufwendungen gegenüber dem Vorjahr (+20,1 Mio. EUR) ist konkret auf drei Sachverhalte zurückzuführen. Zum einen hat sich die Durchschnittsverzinsung unserer originären Kundeneinlagen um ca. 84 Basispunkte erhöht. Des Weiteren kam es aufgrund des über den Jahresverlauf gestiegenen Zinsniveaus zu deutlichen Umschichtungen aus Produkten mit geringer Verzinsung in höher verzinsliche Produkte. Ebenfalls aufwandserhöhend hat sich die Struktur der weiteren institutionellen Refinanzierungen (hauptsächlich Bundesländer, Kommunen und Anstalten des öffentlichen Rechts) ausgewirkt. Aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Refinanzierungen (insbesondere Tages- und Kündigungsgelder sowie Termingelder mit einer Laufzeit von unter einem Jahr) hat sich die deutliche Zinserhöhung in diesem Laufzeitbereich negativ auf den Zinsüberschuss ausgewirkt. Der Provisionsüberschuss liegt zum Jahresende geringfügig unter dem Vorjahreswert (-TEUR 18) und deutlich unterhalb des Planwertes für das Jahr 2023 (-TEUR 923). Analog dem Zinsüberschuss war der Provisionsüberschuss geprägt von Veränderungen am Zins- und Kapitalmarkt. Hierdurch kam es auf Jahressicht, analog dem Vorjahr, zu einem veränderten Anlegerverhalten. In Kombination aus unbesetzten Stellen im Vertrieb sowie dem teilweise nur eingeschränkten möglichen Vertrieb aufgrund der Umbaumaßnahmen der Beratungs-Center in Albstadt-Ebingen und Stetten a. k. M. lagen insbesondere die Vermittlungserträge unter den geplanten Werten. Die gesamten Verwaltungsaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr erhöht und liegen insgesamt auch oberhalb des Planwertes für das Jahr 2023. Die Personalaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 78 reduziert, liegen allerdings über dem Planwert für das Jahr 2023 (+TEUR 285). Die über Plan liegenden Personalkosten sind unter anderem dadurch begründet, dass der Vorstand im vierten Quartal 2023, analog dem Vorjahr, beschlossen hat, die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit der Inflationsausgleichsprämie zu nutzen und jedem Mitarbeiter nochmals eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung zu ermöglichen. Dagegen sind die anderen Verwaltungsaufwendungen sowohl gegenüber dem Vorjahr (+TEUR 770) als auch gegenüber dem Planwert (+TEUR 69) angestiegen. Die erhöhten Verwaltungsaufwendungen gegenüber dem Vorjahr sind auf höhere EDV-Kosten, höhere Energiekosten sowie gestiegene Garantiefondsbeiträge zurückzuführen. Die Mieterträge sind aufgrund der noch nicht fertig gestellten Gewerbeeinheiten geringer ausgefallen als geplant, haben sich jedoch gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 1.026 erhöht. Die Beteiligungserträge aus den Tochterunternehmen sind mit TEUR 112 geringer ausgefallen als der Planwert (TEUR 665). Insgesamt liegt das Betriebsergebnis vor Bewertung sowohl unter dem Vorjahreswert (-TEUR 1.354) als auch deutlich unter dem Planwert für das Jahr 2023 (-TEUR 1.860). Hierbei ist allerdings erneut darauf hinzuweisen, dass der Rohertrag der Bank (Zins- und Provisionsüberschuss) deutlich von exogenen Faktoren, wie der hohen Inflationsrate, den weiteren Zinserhöhungen der EZB und dem Ukraine-Russland-Krieg etc. beeinflusst worden ist. Das ausgewiesene Bewertungsergebnis in Höhe von +TEUR 972 stellt sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert dar (+TEUR 6.238 gegenüber dem Vorjahr). Im Bereich der Kundenkredite ergab sich auf Jahressicht ein negatives Bewertungsergebnis in Höhe von TEUR 1.119. Dieses Bewertungsergebnis setzt sich im Wesentlichen zusammen aus einer saldierten Erhöhung der Einzelwertberichtigungen (inkl. Einzelrückstellungen für Avale / +TEUR 1.239), einer Erhöhung der Einzelrückstellungen für offene Kreditzusagen (+TEUR 447) sowie einer Reduzierung der Pauschalwertberichtigungen (-TEUR 532). Aufgrund der Bilanzierungsregelungen wird letztere Position unter dem Bewertungsergebnis (GuV 13 und 14) ausgewiesen. Das saldierte Bewertungsergebnis im Bereich der Wertpapiere und Fonds beläuft sich zum Jahresende auf -TEUR 409. Aufgrund des erneut gestiegenen Zinsniveaus stellt sich das Bewertungsergebnis unserer festverzinslichen Wertpapiere negativ dar. Hierbei zu berücksichtigen ist allerdings, dass es sich, analog dem Vorjahr, lediglich um zinsinduzierte und keine bonitätsbedingten Aufwendungen handelt. In Summe ergibt sich zum Jahresende 2023 ein negatives Bewertungsergebnis von TEUR 1.528. Zur Stärkung des Kernkapitals hat die Bank freie Vorsorgereserven gem. § 340f HGB in Höhe von 2,5 Mio. EUR zugunsten des Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB aufgelöst, welche gemäß den Bilanzierungsregelungen im Bewertungsergebnis dargestellt werden. Durch die Bewertung der Wertpapiere im Anlagevermögen nach dem gemilderten Niederstwertprinzip, analog dem Vorjahr, wurden Abschreibungen in Höhe von TEUR 9.281 (Vorjahr: TEUR 11.485) vermieden. Demnach ergibt sich ein Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit, das aufgrund des deutlich besseren Bewertungsergebnisses über dem Vorjahreswert als auch über dem Planwert für das Jahr 2023 liegt. b) Finanzlage Kapitalstruktur Grundsätzlich refinanziert sich die Bank durch Hereinnahme von Kundeneinlagen. Mit einem Anteil von fast 72 % der Bilanzsumme haben die Kundeneinlagen einen maßgeblichen Anteil auf die Kapitalstruktur der Bank. Diese setzen sich überwiegend aus kurzfristig verfügbaren Kontokorrent-, Tages-, Termin- und Kündigungsgeldern sowie Spareinlagen zusammen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden weitere langfristige kündbare Refinanzierungen in Höhe von 56,56 Mio. EUR mit der DZ BANK abgeschlossenen. Diese Refinanzierungen weisen, je nach Ausübung eines einmaligen Kündigungsrechtes durch den Emittenten, eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren auf. Aufgrund der veränderten zinsseitigen Rahmenbedingungen hat die Bank vorzeitig die restlichen 50 Mio. EUR an TLTRO-Kredite an die Deutsche Bundesbank zurückgezahlt. Die zum Jahresende 2023 im Bestand befindlichen Festzinszahlerswaps (nominal 148 Mio. EUR) dienen der Steuerung des Zinsbuches (Aktiv / Passiv Steuerung). Investitionen Der Baufortschritt der beiden Wohn- und Geschäftshäuer am Europaplatz ist zum Jahresende weit fortgeschritten, jedoch sind die beiden Gebäude noch nicht vollständig fertiggestellt. Die Fertigstellung ist für das erste Halbjahr 2024 vorgesehen. Der Bestand an Rendite-Immobilien umfasst Ende 2023 weiterhin vier Verbrauchermärkte sowie insgesamt acht Wohneinheiten in Stetten a. k. M. und Albstadt-Pfeffingen. Des Weiteren wurde im Geschäftsjahr 2023 begonnen, die Hauptgeschäftsstelle in Albstadt-Ebingen sowie das BeratungsCenter in Stetten a. k. M. umzubauen. Die Fertigstellung beider Sanierungen ist ebenfalls für das erste Halbjahr 2024 geplant. Der weitere Schwerpunkt der Investitionstätigkeit im Geschäftsjahr 2023 lag unverändert bei der verbesserten technischen Ausstattung der Arbeitsplätze sowie Instandhaltungsmaßnahmen in und an unseren Gebäuden. Liquidität Die Zahlungsfähigkeit unserer Bank war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit stets gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum einen Wert von mindestens 140 % aus. Zum Bilanzstichtag lag die Kennzahl bei 177,24 %. Die strukturelle Liquiditätsquote NSFR (Net Stable Funding Ratio) lag zum Jahresende bei 112,86 % und war im Berichtszeitraum stets über der geforderten Marke von 100%. Den ergänzenden Mindestreserveverpflichtungen sind wir ebenfalls stets nachgekommen. Aufgrund unseres Geschäftsmodells refinanzieren wir uns überwiegend aus dem Kundengeschäft, sodass wir nicht direkt vom Interbankengeschäft und den internationalen Kapitalmärkten abhängig sind. Zudem werden über die DZ BANK sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts weitere Refinanzierungen abgeschlossen. Auch aufgrund von bestehenden Refinanzierungsmöglichkeiten bei der Deutschen Bundesbank bzw. insbesondere innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe ist die Liquiditätslage der Bank gesichert. Aus den von uns gegebenen Kreditzusagen und der Größenklassenstruktur bei den Einlagen bestehen für die kommenden Jahre insbesondere auch mit Blick auf den eingerichteten Liquiditätspuffer sowie den vorhandenen verlässlichen Refinanzierungsquellen keine bedrohlichen Abrufrisiken. Aufgrund unserer Liquiditätslage und -steuerung, der Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund und der unterhaltenen Bankguthaben, gehen wir davon aus, dass auch in den kommenden Jahren nicht mit einer Beeinträchtigung der Zahlungsbereitschaft bzw. Zahlungsfähigkeit zu rechnen ist. c) Vermögenslage Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von Geschäftsguthaben der Mitglieder und erwirtschafteten Rücklagen. Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital gestärkt. Neben der Rücklagendotierung aus dem Jahresabschluss 2022 wurden insgesamt netto 1,1 Mio. EUR neue Geschäftsguthaben eingeworben. Zur weiteren Stärkung des Kernkapitals hat die Bank freie Vorsorgereserven gem. § 340f HGB in Höhe von 2,5 Mio. EUR aufgelöst und in den Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB umgewidmet. Zusätzlich zu den weiteren 1,65 Mio. EUR aus dem Jahresergebnis 2023 ergibt sich eine Erhöhung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB in Höhe von 4,15 Mio. EUR. Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen sind angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Trotz der deutlichen Verbesserung der bilanziellen Eigenkapitalausstattung liegt das wirtschaftliche Eigenkapital bezogen auf die Bilanzsumme weiterhin noch unter dem Durchschnitt vergleichbarer Genossenschaftsbanken. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,14 % (Vorjahr: 0,10 %). Die Vermögenslage der Bank ist geordnet. Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 9 (Nachrangige Verbindlichkeiten), 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Ausreichende Eigenmittel, auch als Bezugsgröße für eine Reihe von Aufsichtsnormen, bilden neben einer jederzeitigen Zahlungsbereitschaft die unverzichtbare Grundlage einer soliden Geschäftspolitik. Die vorgeschriebenen Anforderungen der CRR und des KWG wurden von uns im Geschäftsjahr 2023 jederzeit eingehalten. Durch die in den kommenden Jahren geplante weitere nachhaltige Stärkung der Eigenkapitalbestandteile ist auch bei dem erwarteten Geschäftsvolumenszuwachs weiterhin von einer Einhaltung der Kapitalquoten in den Folgejahren auszugehen. Kundenforderungen Struktur und räumlicher Umfang unseres Geschäftsgebietes ermöglichten uns auf Basis nachfolgender Strukturwerte zum 31. Dezember 2023 weiterhin eine angemessene Streuung unserer Ausleihungen. Der strukturelle Anteil der gesamten Kundenforderungen an der Bilanzsumme liegt trotz des absoluten Wachstums mit einem Wert von 48,1 % (Vorjahr: 48,2 %) weiterhin unter dem Durchschnittswert von 65,4 % (Vorjahr: 63,5 %) der Kreditgenossenschaften im baden-württembergischen Verbandsgebiet. Auf Kredite an Privatkunden entfallen rund 43 % und an Firmenkunden (inkl. Kreditersatzgeschäfte) entfallen rund 57 %. Für das gesamte Risikovolumen (Zusage bzw. höhere Inanspruchnahme) von 1.120 Mio. EUR (Vorjahr: 1.193 Mio. EUR) errechnet sich als Blankovolumen ein Wert von 550,6 Mio. EUR (Vorjahr: 620,4 Mio. EUR). Davon entfallen rund 96 % auf einen Kundenbestand ohne erhöhte Ausfallrisiken (Ausfallwahrscheinlichkeit < 4 %). Vom Kundenkreditportfolio (bilanzielle Kundenkredite und Eventualverbindlichkeiten) entfallen 44,7 % (Vorjahr: 41,8 %) auf den von uns als nicht risikorelevant eingestuften Bereich. Die Forderungen an unsere Kunden haben wir auch zum Jahresende 2023 wieder mit kaufmännischer Vorsicht bewertet. Die für erkennbare bzw. latente Risiken gebildeten Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden von den entsprechenden Aktivposten abgesetzt. Im originären Kreditvolumen sind weiterhin vereinzelt höhere Blankovolumen bei Einzelkrediten enthalten. Durch die enge Überwachung und Begleitung dieser Kreditnehmer halten wir die eingegangenen Risiken jedoch für vertretbar. Wertpapieranlagen Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:
Der Anteil der Wertpapieranlagen an der Bilanzsumme beträgt 23,4 % (Vorjahr: 20,5 %). Von den Wertpapieranlagen entfällt ein Anteil von 57,5 % (Vorjahr: 51,0 %) auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) bzw. von 42,5 % (Vorjahr: 49,0 %) auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6). Die Volumensveränderungen sind bei konstantem Volumen des Spezialfonds auf die Erhöhung der festverzinslichen Wertpapiere von 58,5 Mio. EUR zurückzuführen. Unser Spezialfonds hat zum 31. Dezember 2023 einen Buchwert von 185,9 Mio. EUR. Das Fondsvolumen des Spezialfonds entfällt zu 49,9 % (Vorjahr: 50,6 %) auf Rentenpapiere, zu 37,6 % (Vorjahr: 37,5 %) auf Immobilienfonds, zu 1,8 % (Vorjahr: 1,5 %) auf Dach- und Rentenfonds, zu 5,9 % (Vorjahr: 9,1 %) auf Aktienfonds und zu 4,7 % (Vorjahr: 1,3 %) auf Kassenvermögen. Im Wertpapierbestand sind zu 60,49 % festverzinsliche und zu 19,22 % variabel verzinsliche Wertpapiere (jeweils ohne Berücksichtigung der Zinsabgrenzung) enthalten. Der Anteil von Wertpapieren ohne externes Bonitätsrating am gesamten Wertpapierbestand beträgt 20,29 % und betrifft die Dach- und Rentenfonds, Immobilien- sowie einen Aktienfonds. Alle verzinslichen Wertpapiere weisen wie im Vorjahr ein Rating innerhalb des Investment Grade Bereichs auf. Alle Wertpapiere lauten auf Euro. Wesentliche Veränderungen in der Struktur sowie Bonitätseinstufung bei den Wertpapieranlagen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben. Die Anlagen außerhalb der genossenschaftlichen Zentralbank und der genossenschaftlichen Finanz Gruppe weisen weiterhin eine sehr breit gestreute Emittentenstruktur auf. Die gewichtete Restlaufzeit unserer Wertpapieranlagen beträgt 4,2 Jahre (Vorjahr 4,2 Jahre). Die gewichtete Nominalverzinsung dieser Wertpapiere beläuft sich auf 2,84 % (Vorjahr 1,41 %). Wertpapieranlagen der Liquiditätsreserve wurden im Jahresabschluss 2023 nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Wertpapieranlagen im Anlagevermögen wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Umwidmungen von Wertpapieren in das Anlagevermögen haben im Geschäftsjahr 2023 nicht stattgefunden. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Nach den coronageprägten Krisenjahren 2020 bis 2022, kam anschließend der Ukraine-Russland-Krieg gepaart mit der Energiekrise, gestiegenen Inflationsraten und einer fortlaufenden Straffung der Geldpolitik (seit 21. Juli 2022 insgesamt 10 Leitzinsanhebungen). Diese Krisen haben sich in unterschiedlicher Art und Weise im Ergebnis der Bank widergespiegelt. Im Jahr 2023 hat insbesondere die Zinsentwicklung am Geld- und Kapitalmarkt dazu geführt, dass das operative Ergebnis deutlich unter Plan ausgelaufen ist. Demgegenüber ist festzuhalten, dass das Bewertungsergebnis im Kundenkreditgeschäft deutlich unter Plan gelegen ist, weshalb die Eigenkapitaldotierung aus dem Jahresergebnis 2023 über den geplanten Werten liegt. Das Wachstum des für die Bank wichtigsten Geschäftsbereichs, dem Geschäft mit Kunden überwiegend aus der Region, setzte sich fort. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, auch wenn sich die Eigenkapitalausstattung sowie die Ertragslage weiterhin unter dem Durchschnitt vergleichbarer Genossenschaftsbanken in Baden-Württemberg bewegt. Die stillen Lasten in Wertpapieren des Anlagevermögens haben sich von TEUR 11.485 auf TEUR 9.281 reduziert. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit, welches auch die Auflösung von Vorsorgereserven beinhaltet, erlaubt die Zahlung einer Dividende sowie eine Dotierung der Rücklagen und des Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess In unserer Unternehmenskonzeption haben wir uns klar auf die Bedarfssituation unserer Kunden und Mitglieder aus unserer Region ausgerichtet und daraus eine langfristige Unternehmensplanung entwickelt, die eine dauerhafte Begleitung in allen Finanzierungs- und Vermögensanlagenfragen sowie die langfristige Existenz der Bank nachhaltig sicherstellt. Die Ausgestaltung der Gesamtbanksteuerung und der eingerichteten Risikosteuerungs- und Controllingprozesse ist bestimmt durch unsere festgelegte nachhaltige Geschäfts- und Risikostrategie. Die vom Vorstand festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie sowie die langfristigen Ziele werden im Rahmen eines Strategieprozesses anlassbezogen überarbeitet und regelmäßig überprüft. Wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie sind die aus der Risikotragfähigkeit der Bank abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von 5 Jahren steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumenentwicklungen erfolgen hierbei durch Experten auf Basis von Marktprognosen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt. Das von uns verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategie(über)prüfung und für die Vernetzung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die vollständige Vermeidung von Risiken, sondern das bewusste Eingehen von Risiken unter Wahrung eines angemessenen Chancen-Risiko-Profils unserer Risikopräferenz entsprechend. Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. Die zuständigen Organisationseinheiten berichten unmittelbar an den Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Unsere Entscheidungsträger werden durch das interne Berichtsystem über die Geschäfts- und Risikoentwicklung frühzeitig informiert, um Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgt auf Basis der Risiko- und Liquiditätstragfähigkeit der Bank unter Berücksichtigung der Geschäfts- und Risikostrategie. Zur Bestimmung unserer Risikotragfähigkeit haben wir zum 1. Januar 2023 auf die normative und ökonomische Perspektive als komplementäre, sich ergänzende Ansätze umgestellt. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen wie Kapitalanforderungen sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von fünf Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen für die identifizierten Risikotreiber der Bank in einem adversen Szenario berücksichtigt. Darüber hinaus werden in der normativen Perspektive auch Stressbetrachtungen vorgenommen. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertig ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Ausgangspunkt bei der barwertigen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist der Barwert (Marktwert) sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dabei werden auch außerbilanzielle Größen berücksichtigt. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Limitierungsprozesses einmal im Jahr unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Die Risikomessung für die in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoklassen erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % mit einem Risikobetrachtungshorizont von einem Jahr. Bei den Risikoklassen, für die kein statistisches Verlustverteilungsmodell verwendet wird, erfolgt eine expertenbasierte Risikoeinschätzung, die dem Ausmaß nach dem 99,9 %-Quantil entspricht. Die Risikoaggregation erfolgt ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten additiv. Die Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit erfolgt ebenfalls in einer normativen und einer ökonomischen Perspektive anhand von aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen sowie einer Überwachung des Überlebenshorizonts. In der normativen Perspektive wird das Ziel verfolgt, kurzfristig und in unserer mehrjährigen Geschäftsplanung die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen einzuhalten. Dazu werden hochliquide Vermögenswerte den aufsichtsrechtlichen Nettomittelabflüssen gegenübergestellt. Für die Steuerung der normativen Liquiditätstragfähigkeit verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebene Kennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR). Zusätzlich wird die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als normative Mindestgröße in der Banksteuerung berücksichtigt. Diese zeigt das Verhältnis von verfügbarer zur erforderlichen stabilen Refinanzierung auf. In der ökonomischen Perspektive werden neben der Plan-Liquiditätsablaufbilanz Stress-Liquiditätsablaufbilanzen vierteljährlich erstellt. Diese berücksichtigen die Liquiditätsauswirkungen von institutseigenen und marktweiten Ursachen sowie eine Kombination daraus. Die Risikomanagementziele und -strategien werden dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Risiken Als Risiko definieren wir die negative Abweichung vom erwarteten Ergebnis bzw. Planwert aufgrund von Unsicherheit. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von möglichen Risiken verschafft sich unsere Geschäftsleitung, einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen, einen Überblick über die Risiken unserer Bank auf Gesamtinstitutsebene. Dabei werden auch übergreifende Risiken wie das Modell-, Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiko sowie Risikokonzentrationen in der Wesentlichkeitsbewertung der einzelnen Risikoklassen berücksichtigt. Zum Abschlussstichtag werden das Kreditrisiko, das Marktrisiko, das operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko als wesentliche Risiken bewertet. Auf der Grundlage von Risikotragfähigkeitsberechnungen hat die Bank für alle wesentlichen Risiken Limite definiert. Die Auslastung wird regelmäßig durch vierteljährliche Risikoreports ermittelt und an den Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Zusätzlich werden vierteljährlich Stresstests durchgeführt. Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von einem Jahr zu Grunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen) liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum von einem Jahr nicht vor. Die einzelnen Risikoarten werden unter Berücksichtigung der strategischen Ausrichtung der Bank mit angemessenen Jahres-Risikolimiten versehen. Für das Jahr 2023 waren im Standard (Risiko-)Szenario den Kreditrisiken 33 Prozent, den Marktrisiken 62 Prozent sowie den Operationellen Risiken 5 Prozent zugeordnet. Um Risikokonzentrationen vorzubeugen, bestehen darüber hinaus umfangreiche Struktur- und Kontrahentenlimite. Alle Limite werden regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin geprüft. Adressenausfallrisiken bzw. Kreditrisiko Das Kreditrisiko bezeichnet die Gefahr einer möglichen negativen Abweichung vom Erwartungs- bzw. Planwert einer Position, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich Ausfall und / oder durch eine Spreadveränderung einer Adresse verursacht wird. Das Kreditrisiko umfasst die Risikoklassen Ausfallrisiken, Migrationsrisiken, Spreadrisiko und das Kontrahentenrisiko (jeweils einschließlich des Länderrisikos). Das Ausfall-, Spread- und Migrationsrisiko stufen wir als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein. Auf Grundlage der Risikoinventur unseres Instituts kann das Risiko mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten und hat ein hohes Schadenspotenzial mit entsprechend wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zur Steuerung des Kreditrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im Wesentlichen VR-Rating). Zur Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten verwendet die Bank vorrangig die Verfahren der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Um die Spezifika der einzelnen Kundensegmente abbilden zu können, sind für unterschiedliche Kundensegmente separate Ratingverfahren im Einsatz. Die Risikoermittlung erfolgt vierteljährlich mit Hilfe der Steuerungssoftware VR-Control in Form des Kreditportfoliomodells Kundengeschäft (KPM-KG). Im barwertigen KPM-KG werden die Kreditrisiken im Kundengeschäft durch Simulation von Wertänderungen in der Kreditrisikoprämie abgebildet, die durch Ratingmigrationen inkl. Ausfall auftreten. Die Berechnung erfolgt auf Basis von Kreditrisikoprämien in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die modellierten Verluste auf Basis des LGD-Modells als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Sektorparameter zugrunde liegen. Auf dieser Basis ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Credit-Value-at-Risk (CVaR) für die nächsten 12 Monate in Höhe von 7,1 Mio. Euro. Das entspricht einer Limitauslastung von 88,63 %. Neben der Steuerung von Kreditrisiken auf Kundenebene nehmen wir die Steuerung auch auf Portfolioebene vor. Zu diesem Zweck ist ein Limitsystem unter anderem bezogen auf die Risikokonzentration implementiert. Im Rahmen der Kreditrisikosteuerung wird das Portfolio sowohl nach Bonitätsklassen, Größenklassen, Branchen, Sicherheiten und weiteren Risikotreibern sowie deren Entwicklung analysiert und die Einhaltung des Limitsystems überwacht. Gemäß unseren Grundsätzen zur Risikosteuerung nehmen wir zur Absicherung von Kreditrisiken werthaltige Sicherheiten herein. Ratingnoten und Sicherheiten fließen in alle relevanten Kreditprozesse ein - von der Kreditvergabe bis zur Kreditüberwachung. Daneben stellen die Mindestanforderungen an die Kreditvergabe risikobegrenzende Maßnahmen beim Einzelgeschäft dar. Kreditentscheidungen werden in Abhängigkeit vom Risikogehalt über unterschiedliche Kompetenzstufen getroffen. Die Bewertung der Kreditengagements und gegebenenfalls die Bildung einer Risikovorsorge erfolgen in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften. Als zentrales Kriterium für die Prüfung der akuten Ausfallrisiken wird die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit herangezogen. Die Bank prüft die Bildung von Risikovorsorge bei Vorliegen von Frühwarnsignalen und Ausfallkriterien. Sanierungsbedürftige und notleidende Engagements werden in einem marktunabhängigen Bereich betreut bzw. überwacht. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ BANK AG auf Basis externer Ratingagenturen und bei den Fonds die Risikoinformationen der Fondsgesellschaften. Das Kreditrisiko bei Eigenanlagen (Migrations-, Spread- und Ausfallrisiko) ermitteln wir im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG). Grundlage der Berechnungen sind verschiedene Marktpartnersegmente, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Die Ermittlung des in der Risikomessung angesetzten unerwarteten Verlustes (Risikoszenario) basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen. Für das Eigengeschäft ergibt sich auf dieser Basis zum 31. Dezember 2023 ein CVaR für die nächsten 12 Monate in Höhe von 13,7 Mio. Euro. Dies entspricht einer Limitauslastung von 83,02 %. Durch Bonitäts-, Produkt- und Strukturlimite sowie Limite für Einzelemittenten wird dem Kreditrisiko begegnet. Grundsätzlich werden nur Anlagen im Investmentgrade-Bereich getätigt. Eine Abweichung hiervon bedarf der Zustimmung des Vorstandes. Kreditrisiken aus Fonds werden mittels einer von der Union Investment ermittelten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer berücksichtigt, die nur das Kreditrisiko abbildet. Das Marktpreisrisiko des Fonds berücksichtigen wir mittels einer separaten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer. Marktpreisrisiken bzw. Marktrisiken Das Marktrisiko beschreibt die Gefahr, dass aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste entstehen können. Marktrisiken umfassen Zins-, Aktien- und Währungsrisiken sowie sonstige Marktrisiken. Im Rahmen des Risikomanagements wird das Marktrisiko unterschieden in das Zinsrisiko, das Immobilienrisiko aus Direktinvestitionen sowie das Fondsrisiko im Zusammenhang mit dem Spezialfonds aus Dach- und Rentenfonds, Immobilienfonds und Aktienfonds. Das Marktrisiko stuft die Bank anhand der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein, mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem hohen potenziellen Schaden, der sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich auswirken kann. Im Rahmen der ökonomischen Risikomessung des Zinsrisikos berechnen wir vierteljährlich einen Value-at-Risk, der auf einem historischen Zeitraum basiert. Als Szenariotechnik verwenden wir eine Skalierung über eintägige Verbarwertungen mittels Resampling. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control. Der damit zum 31. Dezember 2023 ermittelte Value-at-Risk beläuft sich auf 22,7 Mio. Euro mit einer Limitauslastung von 85,7 %. Im Rahmen der Aktiv / Passiv Steuerung setzt die Bank Zinsswaps zur Absicherung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Zinsbuch ein. Zu den Marktrisiken zählen wir auch das Immobilienrisiko aus Direktinvestitionen. Unter dem Immobilienrisiko aus Direktinvestitionen wird das Risiko verstanden, dass im Bestand befindliche Immobilien zu Verlusten führen können. Die Risiken liegen insbesondere in der Bewertung und im Ertrag der Objekte (Bewertungs- und Ertragsrisiko inkl. Baukostenrisiko). Zur Ermittlung des Wertschwankungsrisikos wird das Stellvertreter-Modell für Immobilienrisiken des BWGV (ImmoInvest) verwendet. Über dieses Verfahren werden je Nutzungssegment (z.B. Wohnen, Gewerblich, Büro, etc.) VaR-Kennzahlen zur Verfügung gestellt. Damit wird das Wertänderungsrisiko abgedeckt. Die Ermittlung des unerwarteten Verlustes für das Wertänderungsrisiko der Immobilien erfolgt mittels aus einer Indexhistorie abgeleiteten Risikofaktoren als Risikokennzahl. Für die Ableitung der für die Risikoermittlung verwendeten Risikofaktoren werden öffentlich zugängliche Zeitreihen des vdp-Immobilienpreisindex herangezogen. Der damit zum 31. Dezember 2023 ermittelte Value-at-Risk beläuft sich auf 14,6 Mio. Euro mit einer Limitauslastung von 86,1 %. Durch die Auflegung eines Spezialfonds im Jahr 2022 und der kompletten Einbringung der Fondsbestände erfolgt die Risikoermittlung über Risikofaktoren, die von der Union Investment zur Verfügung gestellt werden. Für den Risikoausweis setzt die Bank in der ökonomischen Perspektive die Variante ADR+MPR Split um. Bei dieser Variante kann die Standardparametrisierung in KPM-EG für Korrelationen zwischen Spread- und Migrationsrisiko genutzt werden, da das Spreadrisiko dem Kreditrisiko zugeordnet wird. Der damit zum 31. Dezember 2023 ermittelte Value-at-Risk beläuft sich auf 18,8 Mio. Euro mit einer Limitauslastung von 85,7 %. Das Währungsrisiko wird im Rahmen der Gesamtbanksteuerung regelmäßig überwacht. Die aus dem Kundengeschäft resultierenden Währungsrisiken werden unverzüglich durch Gegengeschäfte mit der DZ BANK geschlossen. Im Eigengeschäft bestehen Währungsrisiken von insgesamt untergeordneter Bedeutung innerhalb der gehaltenen Investmentanteile. Mit Ausnahme der Sorten bestehen keine offenen Währungspositionen, insoweit sind die Währungsrisiken nur unbedeutend vorhanden. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungskostenrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts und als betriebswirtschaftlich hohes Risiko. Zwar tritt das Risiko nach unserer Einschätzung mit lediglich geringer Wahrscheinlichkeit ein, zeichnet sich in Bezug auf die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage jedoch durch ein hohes Schadenspotenzial aus. Liquiditätsablaufbilanzen dienen als Frühwarnindikator für eine mögliche Zahlungsunfähigkeit und stellen dabei insbesondere den Überlebenshorizont dar. Stresstests führen wir anhand institutseigener, marktweiter und kombinierter Szenarien für Liquiditätsrisiken durch. Die Berechnungen der Liquiditätsstresstests erfolgen in der Anwendung Colibri Plus der Firma Liqui IT GmbH. Auswirkungen anderer Risiken auf die Liquidität der Bank (z. B. Reputationsrisiken) sind dabei zu berücksichtigen, sofern vorhanden. Als Warngrenze für den Überlebenshorizont (gem. BTR 3.1 Tz 8 der MaRisk), der im historischen Stresstestszenario anhand der vom Vorstand verabschiedeten Parameter (insbesondere für Abflussraten) berechnet wird, wurden 74 Tage und als Mindestgrenze 67 Tage festgelegt. Als Untergrenze für den Überlebenshorizont im ergänzenden hypothetischen Stressszenario wird ein Wert von mindestens 31 Tagen als Beobachtungsgröße definiert. Liquiditätsrisiken werden darüber hinaus von der Bank anhand von Fälligkeitslisten überwacht. Das Liquiditätsrisiko wird anhand der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahl Liquidity Coverage Ratio (kurz: LCR) überwacht. Unsere Risikotoleranz haben wir über die Festlegung einer Ziel LCR Quote von mindestens 115% definiert. Für die Net Stable Funding Ratio (kurz: NSFR) ist eine Untergrenze von 104% definiert. Zur Begrenzung von Abrufrisiken sind Strukturlimite insbesondere für Großeinleger implementiert. Da im Allgemeinen das Liquiditätsrisiko im engeren Sinne (Zahlungsunfähigkeitsrisiko) nicht sinnvoll mit Eigenkapital unterlegt bzw. durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann, wird dieses Risiko von der Bank nicht in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen und daher auch kein Risikowert ermittelt. Die Bank nimmt damit die Öffnungsklausel aus AT 4.1 Tz 4 der MaRisk im Fall des Risikos einer Zahlungsunfähigkeit wahr. Operationelles Risiko Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein. Anhand der Risikoinventur stufen wir die operationellen Risiken als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich gering ein. Den operationellen Risiken begegnen wir mit laufenden Investitionen seitens unserer Rechenzentrale in Datenverarbeitungssystemen sowie Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für unsere Mitarbeiter. Versicherbare Gefahrenpotentiale sind durch Versicherungsverträge im banküblichen Umfang abgeschirmt. Zur systematischen Analyse von Reklamationen und Schadensfällen sind Datenbanken im Einsatz. Vorstand und Aufsichtsrat erhalten vierteljährlich Risikoberichte über operationelle Risiken. Für alle geschäftssystem- und objektkritischen Vorgänge hat die Bank außerdem Regelungen in einem Notfallkonzept zusammengefasst. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Die Abgrenzung umfasst auch den Umgang mit nicht eindeutig zuordenbaren Schadensfällen, Beinaheverlusten und damit zusammenhängenden Ereignissen. Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Dem vertraglichen Rechtsrisiko wird durch die grundsätzliche Verwendung von standardisierten Formularen, die seitens des DGRV geprüft und freigegeben sind, begegnet. Bei Rechtsstreitigkeiten binden wir die Rechtsabteilung unseres Verbandes sowie externe Juristen ein. Im Rahmen der ökonomischen Perspektive wird für die operationellen Risiken vierteljährlich ein Value-at-Risk (VaR) mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % mit Hilfe einer Expertenschätzung auf Basis des OpRisk-Tool des BWGV ermittelt. Das zum 31. Dezember 2023 ermittelte gesamte operationelle Risiko beläuft sich auf 4,3 Mio. Euro (Limitauslastung 85,7 %). Weitere Risiken Zum Jahresende 2023 haben wir das Beteiligungsrisiko als neue wesentliche Risikoart eingestuft. Hinsichtlich des zu messenden Beteiligungsrisikos handelt es sich um das Risiko, dass Investitionen in Beteiligungen zu Verlusten aus bereitgestelltem Eigenkapital (z. B. bei Teilwertabschreibungen oder Veräußerungsverlusten) sowie ggf. anderen Konstellationen (z. B. Nachschusspflichten oder Step-In- Risiken) führen. Als Risikogröße wird demnach die nachteilige Abweichung von einer erwarteten Wertentwicklung der Beteiligungen betrachtet. Diese Definition beinhaltet die Betrachtung der Wertschwankungsrisiken von Beteiligungen. Die Bank misst das Beteiligungsrisiko vierteljährlich anhand des für die Genossenschaftliche FinanzGruppe zur Verfügung gestellten und von der parcIT entwickelten okular-Tools BETRIS. Die Beteiligungsrisikomessung basiert auf dem sog. "Multiplikator-Ansatz", d.h. dass sich die Performance- und Risiko-Kennzahlen jeder Beteiligung durch Multiplikation des aktuellen Vermögensbarwerts mit geeigneten Faktoren ableiten lassen. Das zum 31. Dezember 2023 ermittelte gesamte operationelle Risiko beläuft sich auf 7,9 Mio. Euro (Limitauslastung 93,1 %). Darüber hinaus analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei dem Reputationsrisiko, dem Nachhaltigkeitsrisiko und dem Strategischen und Geschäftsrisiko. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen. Aktuell stufen wir alle sonstigen Risiken als unwesentlich ein. Gesamtbild der Risikolage Aufgrund der erstmaligen Ermittlung unserer ökonomischen Risikotragfähigkeit zum 1. Januar 2023 ist eine Einordnung der Risikolage gegenüber dem Vorjahr nur bedingt möglich. Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in beiden Perspektiven (ökonomisch und normativ) unter den von uns definierten Risikoszenarien gegeben. Die internen Simulationen kommen darüber hinaus zum Ergebnis, dass die Liquidität sichergestellt und die Eigenmittelanforderungen nach CRR erfüllt werden. Zum 31. Dezember 2023 ist das Gesamtrisikolimit der Bank in Höhe von 100 Mio. EUR zu 89,17 % ausgelastet, der Anteil des Gesamtrisikos am gesamten Risikodeckungspotenzial (127 Mio. EUR) beträgt 70,21 %. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation des Instituts auch im Berichtszeitraum 2024 gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. Für den wachsenden Liquiditätsbedarf stehen verschiedene strategische Refinanzierungsinstrumente zur Verfügung, so dass wir nach unserer Planung davon ausgehen, dass die Liquiditätstragfähigkeit auch für 2024 gegeben ist. In unserem Kundenkreditportfolio waren die Abhängigkeiten in Bezug auf den Ukraine-Russland-Krieg und die damit verbundene Energiekrise lediglich geringfügig. Dies zeigt sich auch in dem zwar negativen, aber insgesamt unauffälligen Bewertungsergebnis im Kundengeschäft. Im Bereich der Eigenanlagen hat die weitere Zinserhöhung seitens der Europäischen Zentralbank zwar zu einem erneut negativen Bewertungsergebnis geführt, allerdings ist analog dem Vorjahr festzuhalten, dass es sich lediglich um zinsinduzierte Abschreibungen handelt. Durch die Zinserhöhungen der EZB hat sich insbesondere das kurze Zinsende deutlich erhöht. Da das mittel- bis langfristige Zinsniveau allerdings rückläufig war, hat sich eine Zinsinversität herausgebildet. Dies hat dazu geführt, dass es aufgrund der vorwiegend kurzfristig variabel verzinsten Passivseite zu einer deutlichen Erhöhung der Zinsaufwendungen kam. Zur Reduzierung des Zinsrisikos hat die Bank im Jahresverlauf weitere Festzinszahlerswaps abgeschlossen. Durch das zum Jahresende deutlich rückläufige Zinsniveau haben sich die stillen Lasten auf der Aktivseite deutlich reduziert und im Umkehrschluss das Risikodeckungspotenzial der Risikoklasse Zins erhöht. Grundsätzlich bleibt in Bezug auf das Kreditrisiko festzuhalten, dass weitere Auswirkungen auch nachgelagert kommen können. Insbesondere die damit verbundenen Konsequenzen wie beispielsweise erneut steigende Energiepreise für Privat- und Firmenkunden können zu einer Verschlechterung der Kapitaldienstfähigkeit und Geschäftszahlen führen. Die weitere Entwicklung ist aktuell noch ungewiss und wird weiterhin eng beobachtet. Von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung war auch der Immobilienmarkt betroffen. Hauptursache sind die erhöhten Baukosten sowie die kräftig gestiegenen Zinsen, die die Finanzierungskosten deutlich erhöht haben. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass das Wachstum in der Privatkundenbank rückläufig war. In Bezug auf die Risikotragfähigkeit waren erhöhte Risikofaktoren zu erkennen. Aufgrund des weiteren Ausbaus der Beteiligungen wurde das Beteiligungsrisiko zum Jahresende 2023 als neue wesentliche Risikoart eingestuft. Das Beteiligungsportfolio der Bank setzt sich im Wesentlichen aus strategischen und funktionellen Beteiligungen zusammen. Größte Beteiligungsposition stellt die DZ BANK dar, die sich im Geschäftsjahr 2023 sehr positiv entwickelt hat. In Bezug auf die operationellen Risiken ist festzuhalten, dass sich der tatsächlich eingetretene Schaden im Vergleich zum Vorjahr reduziert hat. Den dargestellten Risiken stehen allerdings auch Chancen gegenüber. Wesentliche Chancen für die voraussichtliche Geschäftsentwicklung und die Ertragslage bestehen in dem mittel- bis langfristigen Zinsniveau. Nach mehr als einem Jahrzehnt geprägt von Niedrig- bzw. Negativzinsen können Neugeschäfte sowie Prolongationen zu deutlich höheren Zinsen abgeschlossen werden. Aufgrund der unterschiedlichen Durationen auf der Aktiv- und Passivseite wird die Bank im mittel- bis langfristigen Zeithorizont von den gestiegenen Zinsen profitieren. Kurzfristig gesehen wird die Entwicklung des Zinsüberschusses davon abhängig sein, wie lange die Zinskurveninversität noch bestehen bleibt und wann und in welchem Umfang die EZB die Leitzinsen senken wird. Aktuell führt die Inversität der Zinskurve nämlich dazu, dass insbesondere die institutionellen Refinanzierungen zu deutlich erhöhten Zinsaufwendungen führen. Weitere Chancen bestehen in der über unseren Prognosen liegenden Konjunkturentwicklung, die zu einer über unseren Planwerten liegenden Nachfrage nach bilanziellen und außerbilanziellen Finanzprodukten sowie einem Bewertungsergebnis führt, das deutlich unter dem kalkulierten Ergebnis liegt. Weitere Chancen bestehen aus einer konsequenten Optimierung von Arbeitsabläufen und der Ausnutzung von Effekten aus dem Bereich der fortschreitenden Digitalisierung. D. Prognosebericht Für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 rechnet die Bank insgesamt mit einer leicht positiven Entwicklung der deutschen und auch europäischen Konjunktur. In Deutschland wird laut der aktuellen Prognose der Europäischen Kommission das reale BIP im Jahr 2024 um rund 0,3 Prozent steigen, nachdem es im Jahr 2023 um geschätzt rund 0,3 Prozent gesunken ist. Für das kommende Jahr 2025 prognostiziert die Europäische Kommission für das Wirtschaftswachstum in Deutschland ein moderates Wachstum von rund 1,2 Prozent. Auch für ganz Europa haben sich die Aussichten verbessert. Für 2024 wird ein Wachstum von 0,8 % und für 2025 von 1,7 % prognostiziert. Aufgrund des weiter herrschenden Krieges in Europa sowie im Nahen Osten sind die Prognosen allerdings weiter mit nicht unerheblichen Unwägbarkeiten behaftet. Wie bereits im Abschnitt Risikobericht Gesamtbild der Risikolage dargestellt, sind die weiteren Auswirkungen derzeit noch nicht abschätzbar. Wir analysieren laufend mögliche Auswirkungen auf die Bank und werden unsere Prognosen anpassen, soweit dies erforderlich ist. Im Jahresverlauf 2023 durchgeführte Analysen des Kunden- und Eigenanlagenbestandes haben allerdings weiterhin gezeigt, dass nur geringe Abhängigkeiten zu Russland und der Ukraine bestehen. Unabhängig davon können notwendige Risikoabschirmungen wie Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und Wertpapiere sowie Rückstellungen im Geschäftsjahr 2024 zu einem Ergebnisrückgang führen. Insgesamt bleiben die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, vor dem Hintergrund der zuvor betrachteten Faktoren, weiterhin angespannt. Unsere Eckwertplanung basiert auf folgenden wesentlichen Annahmen: Aufgrund des weiterhin erhöhten Zinsniveaus sowie der erhöhten Baupreise planen wir im Bereich der bilanziellen Kundenkredite bei den privaten Immobilienfinanzierungen für das Jahr 2024 mit einem leicht steigenden Volumen in Höhe von 2,9 Mio. EUR. Das Wachstumsziel für das Jahr 2025 beträgt wieder 1,5 %. Im Bereich des klassischen Firmenkundengeschäfts (inkl. BusinessCenter) wird für die Jahre 2024 und 2025 mit einem weiteren Kreditwachstum gerechnet. Wir planen mit einem Wachstum von 7,1 Mio. EUR im Jahr 2024 und dann in 2025 mit 8,8 Mio. EUR. Im Bereich des Konsortialkreditgeschäfts planen wir mit einem konstanten Volumen. Im Plattformgeschäft wird mit einem jährlichen Wachstum von 5 Mio. EUR gerechnet. Bei den weiteren Kundenkreditersatzgeschäften in Form von Unternehmensschuldscheinen und Immo Meta-Reverse Krediten wird mit keinem Neugeschäft geplant. Im Bereich der bilanziellen Kundeneinlagen rechnen wir für die Jahre 2024 und 2025 mit einem leichten Wachstum. Im Bereich der Eigenanlagen wird mit einem konstanten Gesamtvolumen gerechnet. Für die Ertragslage der Bank ist auch in den folgenden Jahren weiterhin vor allem die Entwicklung des Zinsüberschusses von entscheidender Bedeutung. Der Zinsüberschuss wird unter der Prämisse eines sinkenden Zinsniveaus (Annahme DZ BANK Zinsprognose) ausgewiesen. Für das Geschäftsjahr 2024 planen wir mit einem leicht rückläufigen Zinsüberschuss in Höhe von 18,97 Mio. EUR. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus können Neugeschäfte und Prolongationen zu einem höheren Zinssatz abgeschlossen werden, die sich positiv auf den Zinsüberschuss auswirken werden. Der leicht rückläufige Zinsüberschuss resultiert im Wesentlichen aus den erhöhten geplanten Zinsaufwendungen. Diese wiederum sind davon abhängig, ob und wenn ja in welchem Umfang die EZB die Leitzinsen reduziert. Im Geschäftsjahr 2025 planen wir mit einen Zinsüberschuss mit 21,61 Mio. EUR. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass die Bank mittel- bis langfristig von dieser höheren Zinssituation profitiert. Im Jahr 2024 liegt das prognostizierte Provisionsergebnis über dem Ergebnis aus dem Geschäftsjahr 2023. Ab dem Geschäftsjahr 2024 ff. wird aufgrund der geplanten Maßnahmen mit einem deutlich steigenden Provisionsüberschuss gerechnet. Im Bereich des Zahlungsverkehrs und der Kontoführung wird im Jahr 2024 mit steigenden Erträgen aufgrund einer Kontomodellanpassung gerechnet. Die Ergebnisplanung im Bereich des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts sowie den weiteren Dienstleistungsgeschäften geht im Jahr 2024 von einem leicht steigenden Ergebnis aus. Bei den gesamten Verwaltungsaufwendungen (inkl. den planmäßigen Abschreibungen) erwarten wir im Jahr 2024 einen Wert in Höhe von 24,22 Mio. EUR. Dies entspricht einer leichten Erhöhung gegenüber den Werten aus dem Geschäftsjahr 2023 und ist bei rückläufigen Personalkosten auf erhöhte sonstige Verwaltungsaufwendungen sowie höhere Abschreibungen zurückzuführen. Die erhöhten Sachaufwendungen sind durch Preiserhöhungen von Dienstleistern und Inflationssteigerungen bedingt. Mit Fertigstellung der neuen Wohn- und Gewerbeeinheiten auf dem Europaplatzareal in Albstadt-Ebingen werden sich die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen in den Folgejahren gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 deutlich erhöhen. Demgegenüber stehen allerdings auch entsprechende Mieterträge, die zu einem deutlichen Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge führen. Im Bereich der Tochterunternehmen planen wir für das Geschäftsjahr 2024 einen Ergebnisbeitrag von TEUR 588 und im Jahr 2025 von TEUR 570. Der Großteil der Ergebnisbeiträge kommt aus der Volksbank Albstadt Immobilien GmbH. Auf Basis der Planrechnungen wird das Betriebsergebnis vor Bewertung ab dem Jahr 2025 kontinuierlich die Marke von 9 Mio. EUR überschreiten. Somit würde das Ziel des Projektes "7+2 2025", das als mittel- bis langfristiges Ziel ein Betriebsergebnis vor Bewertung von 9 Mio. EUR vorsieht, erreicht werden. Vor diesem Hintergrund werden weiterhin alle Entscheidungen auf Basis dieses strategischen Projektes getroffen, um das festgelegte Ziel zu erreichen. Die Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft wird in den Folgejahren neben der Konjunkturentwicklung im Bundesgebiet vor allem durch die regionale Wirtschaftsentwicklung nachhaltig beeinflusst. Vor dem Hintergrund unserer Prognosen insbesondere zur konjunkturellen Entwicklung sind derzeit noch keine nennenswerten negativen Abweichungen über das erwartete Bewertungsergebnis hinaus erkennbar. Dieses wurde auf Basis von Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie Erfahrungswerten aus der Vergangenheit kalkuliert. Nichtsdestotrotz bleibt die Ungewissheit wie sich die geopolitischen Rahmenbedingungen auch nachhaltig bei unseren Kunden auswirken. Bei den Wertpapieranlagen erwartet die Bank aufgrund ihrer Anlagepolitik und den in den Vorjahren durchgeführten Bewertungen auch in den nächsten Jahren keine wesentlichen bonitätsbedingten Belastungen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei planmäßiger Entwicklung die Ergebnisse der normalen Geschäftstätigkeit (Jahresüberschuss vor Steuern) in den Folgejahren stetig steigen werden. Hierbei zu berücksichtigen ist zudem, dass in den jeweiligen Planzahlen, insbesondere im Bewertungsergebnis Kreditgeschäft, jedes Jahr der erwartete Verlust vollständig angesetzt wird. Die Vermögenslage sowie die Gesamtkapitalquote hat sich durch die Stärkung der Eigenmittel aus den letzten Jahresabschlüssen sowie der Einwerbung von neuen Geschäftsguthaben verbessert. Eine wesentliche Verfehlung der von uns prognostizierten Volumensentwicklungen, Margenannahmen, Erträgen und Aufwendungen würde sich nicht unerheblich negativ auf die gesamte Ertragslage auswirken. Bei allen zu treffenden Maßnahmen zur Verbesserung der Risiko- und Ertragslage werden weiterhin die Mitglieder und Kunden im Mittelpunkt der potenzial- und kundenorientierten Ausrichtung der Bank stehen. Weitere Aufmerksamkeit gilt der Qualifizierung der Mitarbeiter, der organisatorischen Weiterentwicklung der Bank, einer stetigen Optimierung der Arbeitsabläufe, der Ausnutzung von Effekten aus dem Bereich der fortschreitenden Digitalisierung und somit der Verbesserung der Kostenstruktur. Wir planen im Jahr 2024 und 2025 mit einer leicht reduzierten CIR gegenüber dem Geschäftsjahr 2023. Die Finanz- und Liquiditätslage der Bank wird sich nach unseren derzeitigen Einschätzungen auch in den kommenden Jahren nicht wesentlich ändern. Deshalb gehen wir von einer jederzeitigen Zahlungsfähigkeit sowie einer geordneten Finanzlage aus. Das Auftreten von bestandsgefährdenden Risiken, die einen entsprechenden Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Bank haben könnten, ist auch vor dem Hintergrund der in den Vorjahren eingeleiteten tiefgreifenden Maßnahmen zur nachhaltigen Ergebnisstabilisierung sowie der verbesserten Vermögenslage nicht zu erwarten. Zur Deckung künftiger Risiken stehen neben dem Betriebsergebnis die Vorsorgereserven und der Fonds für allgemeine Bankrisiken zur Verfügung.
Albstadt, 4. April 2024 Volksbank Albstadt eG Der Vorstand Robert Kling Benjamin Wurm 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Volksbank Albstadt eG, AlbstadtGenossenschaftsregisternummer 400003 beim Amtsgericht StuttgartAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Die Volksbank Albstadt eG mit Sitz in Albstadt ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Genossenschaftsregisternummer 400003 eingetragen. Der Jahresabschluss der Volksbank Albstadt eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Von der Möglichkeit der Verrechnung des Aufwandpostens 13 mit dem Ertragsposten 14 gemäß § 32 RechKredV sowie der Verrechnung des Aufwandpostens 15 mit dem Ertragsposten 16 gemäß § 33 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt: Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Sorten erfolgte zum Kassakurs am Bilanzstichtag. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zinsanteilig, aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen abgedeckt. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt zum 31. Dezember 2023 über ein Expected-Credit-Loss-Modell, bei dem ein erwarteter Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ermittelt wird. Es wird die vereinfachte Methodik angewandt, der erwartete Verlust wird anhand der Größe modellierter Verlust errechnet. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäfte sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen). Nicht beanspruchte Kreditzusagen (Kreditlinien) werden berücksichtigt, soweit ungeachtet vertraglicher Kündigungsrechte mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist. Im Hinblick auf widerrufliche und unwiderrufliche Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere wurden nur bei einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben (gemildertes Niederstwertprinzip). Anschaffungskosten über pari wurden im Jahr des Zugangs auf den niedrigeren Einlösungskurs abgeschrieben. Da die Wertpapiere im Girosammeldepot verwahrt werden, werden die Anschaffungskosten bei gleicher Wertpapiergattung nach der Durchschnittsmethode ermittelt. Derivative Finanzinstrumente Sicherungsgeberpositionen aus freistehenden Credit Default Swaps (gestellte Kreditsicherheit), mit denen ausschließlich Ausfallrisiken übertragen werden und bei denen beabsichtigt ist, sie bis zur Fälligkeit bzw. bis zum Eintritt des Kreditereignisses zu halten, werden als gestellte Kreditsicherheiten nach den für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft entwickelten Grundsätzen behandelt. Bei ernsthaft drohender Inanspruchnahme werden Verbindlichkeitsrückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet. Die in den Eventualverbindlichkeiten enthaltenen Credit Default Swaps sind dem Anlagevermögen zugeordnet und wurden zum Nominalwert bilanziert, da keine Ausfälle zu erwarten sind. Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, werden gemäß IDW RS HFA 22 als einheitlicher Vermögensgegenstand bzw. einheitliche Verbindlichkeit nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Darüber hinaus sind strukturierte Finanzinstrumente, die auf Grund des eingebetteten Derivats im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzliche (andersartige) Risiken oder Chancen aufweisen, im Bestand. Dies betrifft insbesondere Kapitalmarktfloater und MiniMaxFloater. Entsprechend IDW RS HFA 22 konnte auf Grund der Bewertung zum strengen Niederstwertprinzip auf Basis aktueller Kurswerte auf eine getrennte Bilanzierung verzichtet werden. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Bei den zurechenbaren Gebühren- und Provisionserträgen werden im Wesentlichen Kontoführungsgebühren, Postenentgelte und Kartenentgelte angesetzt sofern die jeweilige Karte Bestandteil des Kontomodells ist. Gemäß einer internen Erhebung bzw. Schätzung wird der Anteil der Verwaltungskosten für die Bestandsführung der zinsbezogenen Geschäfte an den gesamten Verwaltungsaufwendungen ermittelt. Gemäß einer internen Erhebung bzw. Schätzung wurde der Anteil der zinsbezogenen Verwaltungskosten für die Bestandspflege ermittelt. Bezogen auf den Planwert (inkl. Kostensteigerungen) für das Jahr 2023 ergibt sich eine Berücksichtigung von 22,0 % der gesamten Verwaltungsaufwendungen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Bei der Bemessung der voraussichtlich noch anfallenden Verwaltungskosten für die Bestandsführung der zinsbezogenen Geschäfte werden Overheadkosten anteilig berücksichtigt. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten bewertet. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientieren und die auch steuerlich geltend gemacht werden. Die Sachanlagen wurden im Anschaffungsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250 wurden als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250 und bis zu EUR 1.000 wurde eine Poolabschreibung nach steuerrechtlichen Vorgaben vorgenommen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich nach dem strengen Niederstwertprinzip. Darüber hinaus sind Forderungen in Höhe von EUR 185.044 wie Finanz-Anlagevermögen (Gründungsstockdarlehen) bewertet. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Versicherungsprämien und Mietzahlungen für zukünftige Perioden abgegrenzt. Die bezahlten Upfrontprämien für Credit Default Swaps sind entsprechend abgegrenzt und werden zeitanteilig über den Provisionsaufwand ausgebucht. Die Abschlussgebühren für Bausparverträge, die eigenen Finanzierungszwecken dienen, werden zeitanteilig aufgelöst. Agiobeträge von Forderungen, die Zinscharakter haben, werden zeitanteilig aufgelöst. Aktive latente Steuern Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Der Unterschiedsbetrag zwischen dem niedrigeren Erfüllungsbetrag und dem Auszahlungsbetrag bei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurde - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zeitanteilig aufgelöst. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften werden auf Grundlage der Projected Unit Credit Method (PUC Methode) angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Für die Pensionsrückstellungen wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,25 % und eine Rentendynamik in Höhe von 2,25 % zugrunde gelegt. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,82 % (Vorjahr 1,78 %) wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren festgelegt, dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Teile der unmittelbaren Versorgungszusagen für ehemalige Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter sind auf die R+V Pensionsfonds AG übertragen. Bei der Bank verbleibt hieraus die Subsidiärhaftung. Bei Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen, die die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, wurden die Verpflichtungen mit den ihnen zuzurechnenden Vermögensgegenständen verrechnet. Langfristige Verpflichtungen im Bilanzposten Passiv 7a für Lebensarbeitszeitkonten und Altersversorgungsverpflichtungen wurden komplett mit dem saldierten Vermögen von EUR 219.321 verrechnet. Eine Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen wurde nicht vorgenommen, da aus dem Deckungsvermögen keine Erträge erzielt wurden. Den Rückstellungen für Altersteilzeit (renaTe) liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Der Rechnungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB nach der Vereinfachungsregelung ermittelt und beträgt 1,74 %. Den Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Der Rechnungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB nach der Vereinfachungsregelung ermittelt und beträgt 1,74 % (Vorjahr 1,44 %). Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Die erstmalige Einbuchung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgte mit dem abgezinsten Betrag (Nettomethode). Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungssatzes im Zusammenhang mit den Pensionsrückstellungen werden analog zum Ab-/Aufzinsungseffekt im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. Eigenkapitalbestandteile Nachrangige Verbindlichkeiten sind zum Nennwert zuzüglich anteiliger Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Verbindlichkeiten haben, ausgewiesen. Eventualverbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten wurden mit dem Nennbetrag abzüglich erforderlicher Risikovorsorge sowie ggf. vorhandener Bardeckung angesetzt. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betrug oder die Anforderungen an eine besondere Deckung vorlagen, wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Als besonders gedeckt wurden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Der Umfang negativer Zinsen bei den Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird in Form von Darunter-Vermerken in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Im Falle von Zinsswaps werden die Zahlungsströme je Swapvertrag verrechnet und der verbleibende Saldo vorzeichengerecht als Zinsertrag bzw. -aufwand ausgewiesen. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Abweichungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Gegenüber dem Vorjahr wurde im Geschäftsjahr folgende Bewertungsmethode abweichend ausgeübt: Die Altersversorgungsverpflichtungen mit nicht-versicherungsgebundener rückgedeckter Altersversorgungszusage wurden erstmalig kongruent mit dem Buchwert des korrespondierenden Rückdeckungsanspruchs bewertet (Primat der Aktivseite). Um die erforderliche kongruente Bewertung von Rückdeckungsanspruch und Pensionsrückstellung zu erreichen, wurde der Rückdeckungsanspruch mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die aufwandswirksame Zuführung zur Pensionsrückstellung beträgt 29.550,79 EUR. Durch die geänderte Ausübung in Verbindung mit der Verrechnung von Vermögenswerten und Schulden hat sich der Posten Aktiv 14 um 29.550,79 EUR verringert. Hintergrund ist eine Verbesserung des Einblicks in die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 197.487.221 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 27.487.719 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank wurden dieser Kundenforderungen mit einem Gesamtbetrag von EUR 106.951.234 abgetreten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 8.546.209 fällig. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5) in Höhe von nominal EUR 4.000.000 wurden der genossenschaftlichen Zentralbank als Sicherheit für Derivatepositionen und in Höhe von nominal EUR 8.000.000 wurden der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet. Aufgliederung der in den Bilanzposten A 5 bis A 6 enthaltenen Wertpapiere In folgenden Posten sind enthalten:
Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet. Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, bestehen in folgendem Umfang (§ 285 Nr. 18 HGB):
Bei diesen Wertpapieren wurden Abschreibungen für marktpreisbezogene Wertveränderungen in Höhe von TEUR 9.281 vermieden, da Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen bei den betreffenden Wertpapieren nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten sind und Anzeichen für eine Bonitätsbeeinträchtigung des jeweiligen Emittenten oder andere dauernde Wertminderungen nicht erkennbar sind. Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den Forderungen, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Im Bilanzposten "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" (A 6) sind folgende Anteile mit Anteilsquoten von mehr als 10 % enthalten:
Anlageziele:
Der Fonds ist ein Mischfonds. Zum 31. Dezember 2023 entfällt das Fondsvolumen des Spezialfonds zu 49,9 % auf Rentenpapiere, zu 37,6 % auf Immobilienfonds, zu 1,8 % auf Dach- und Rentenfonds, zu 5,9 % auf Aktienfonds und zu 4,7 % auf Kassenvermögen. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
Mit der Volksbank Albstadt Immobilien GmbH, der Alb Talents GmbH, der Volksbank Albstadt ChancenKapital GmbH und der QIDF GmbH besteht ein Konzernverhältnis. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Die hierfür festgelegten Schwellenwerte für die Vermögensgegenstände im Umlaufvermögen von 2 %, von 1 % für die Bilanzsumme und von 10 % für die Ertragslage werden nicht überschritten. Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungs- und Organschaftsvertrages wurde der Gewinn des Geschäftsjahres 2023 der Volksbank Albstadt Immobilien GmbH in Höhe von EUR 48.927,32 an die Bank abgeführt. Mit der Alb Talents GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Der Gewinn des Geschäftsjahres 2023 EUR 62.789,12 wurde an die Bank abgeführt. Darüber hinaus bestehen weitere Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, auf deren Angabe jedoch aufgrund der insgesamt untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde. Treuhandvermögen Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 22.175.197 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 3.323.153 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Soweit bei Kreditgewährungen der Nennbetrag der gewährten Kredite unter dem Auszahlungsbetrag lag, wurde der Unterschiedsbetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (A 14) eingestellt. Der Unterschiedsbetrag belief sich am Bilanzstichtag auf EUR 32.370 (Vorjahr EUR 57.732). Nachrangige Vermögensgegenstände In den folgenden Posten sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 736.918 enthalten. Restlaufzeitenspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 371.232.326 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Treuhandverbindlichkeiten Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel für Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Sonstige Verbindlichkeiten Im Bilanzposten "Sonstige Verbindlichkeiten" (P 5) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 1.928 (Vorjahr EUR 2.988) enthalten. Passive latente Steuern Latente Steuern sind nicht bilanziert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Den passiven Steuerlatenzen aus Beteiligungen, Rückstellungen und Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren stehen höhere aktive Steuerlatenzen aus Vorsorgereserven nach § 340f HGB, versteuerten Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, Sachanlagen und Anteilen an verbundenen Unternehmen gegenüber. Nachrangige Verbindlichkeiten Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten (P 9) in Höhe von EUR 641.000 an. Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, erfolgen zu folgenden Bedingungen:
Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen. Die Verbindlichkeiten sind im Falle des Insolvenzverfahrens oder der Liquidation der Bank erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen. Eine Umwandlung in andere Eigenkapitalformen ist nicht möglich. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute und latente Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die in den Posten 1b) und 2c) der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden sowie Haftungsverhältnisse aus Credit Default Swaps in Höhe von EUR 35.000.000 (gestellte Kreditsicherheit nach IDW RS BFA 1). Die Laufzeiten gehen bis ins Jahr 2030. Bei den Referenzschuldnern handelt es sich um börsennotierte Kapitalgesellschaften. Diese verfügen über ein aktuelles Rating, das innerhalb des Investment-Grade liegt. Die Credit Default Swaps verfügen zum Jahresende 2023 über einen addierten positiven Marktwert von EUR 697.049. Die unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (Aktivposten 14) erfasste Upfrontprämie der Credit Default Swaps beläuft sich auf EUR 535.174. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Beträge unter 1b) zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Fremdwährungsposten In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 5.231.444 enthalten. Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente In der nachfolgenden Tabelle sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivatgeschäfte (Nichthandelsbestand), die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, zusammengefasst. (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB). Neben der Gliederung nach Produktgruppen wird die Fälligkeitsstruktur auf Basis der Nominalbeträge dargestellt. (Angaben in TEUR):
Die zinsbezogenen Geschäfte (Zinsswaps) über nominal 148,0 Mio. EUR dienen ausschließlich der Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken. Sie stellen Sicherungsinstrumente der Aktiv- / Passiv- Steuerung dar. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Negative Zinsen aus Aktivgeschäften sind in den Zinserträgen (GuV 1) als Reduktion des Zinsertrags bzw. in den Zinsaufwendungen (GuV 2) aus Passivgeschäften als Reduktion des Zinsaufwands enthalten. Provisionserträge Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung von Bausparverträgen, Versicherungen, Krediten und Wertpapieren (Investmentfonds und Zertifikate) nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen (GuV 8) sind folgende nicht unwesentliche Einzelbeträge enthalten:
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen mit EUR 19.474 (Vorjahr EUR 173) Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 6.616 (Vorjahr EUR 19.889) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 79.572 und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 158.498 enthalten. Hiervon entfallen auf:
F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR 142.392. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 321.589. Die Gesamtbezüge früherer Organmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf EUR 338.047. Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 91.367 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 1.306.614. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 2.351, diesem stehen ausreichend frei verfügbare Rücklagen gegenüber. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Form Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund) in Höhe von EUR 3.318.240. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Darüber hinaus bestehen Nachschusspflichten im Zusammenhang mit der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds für den Fall, dass beim Pensionsfonds eine Unterdeckung entsteht. Personalstatistik Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 4 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Eine Nachschusspflicht der Mitglieder ist gemäß der Satzung ausgeschlossen.
Besondere Offenlegungspflichten Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen, die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu machen und auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Am Rüppurrer Schloss 40 76199 Karlsruhe Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Kling, Robert, - Vorstandssprecher -, Geschäftsleiter Markt Wurm, Benjamin, Geschäftsleiter Produktion und Steuerung Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Fandrich, Dr. Andreas, - Vorsitzender - , Rechtsanwalt, Dr. Fandrich Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stuttgart Joneitis, Frank, - stellvertretender Vorsitzender - , Geschäftsführer, Otto Bitzer GmbH Albstadt Bitzer, Michael, - stellvertretender Vorsitzender - , Kaufmann, Geschäftsführer, Jakob Bitzer Tapeten-Farben-Bodenbeläge GmbH, Albstadt-Tailfingen Weckenmann, Wolfgang, - stellvertretender Vorsitzender - , Dipl. Betriebswirt (FH), Geschäftsführer, Weckenmann Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Dormettingen Beck, Karl-Friedrich, Steuerberater, BMP Breitling & Multrus Wirtschaftsprüfer-Steuerberater, Partnerschaft mbB, Albstadt-Ebingen Blickle, Thomas, Dipl. Ingenieur (FH), Kaufmann Conzelmann, Matthias, Dipl. Ingenieur (FH), Geschäftsführer, Karl Conzelmann Verwaltungsgesellschaft mbH, Albstadt-Tailfingen Link, Joachim, Geschäftsführender Gesellschafter, Interstuhl Büromöbel Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Meßstetten-Tieringen Meiser-Feyrer, Catrin, Geschäftsführerin, Conzept Immobilien GmbH, Balingen Sauter, Albert Günther, Geschäftsführer, Kern & Sohn GmbH, Balingen-Frommern Schiele, Hubert, Bürgermeister der Gemeinde Bitz Welte, Daniel, Dipl. Betriebswirt (FH), Geschäftsführer, PVS Pressevertrieb und Service GmbH, Reutlingen Angaben gemäß § 340a Abs. 4 HGB In den Aufsichtsgremien folgender großer Kapitalgesellschaften nehmen Vorstandsmitglieder oder Mitarbeiter unserer Bank Mandate wahr:
Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 2.528.034,95 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 41.664,04 (Bilanzgewinn von EUR 2.569.698,99) - wie folgt zu verwenden:
Albstadt, 4. April 2023 Volksbank Albstadt eG Der Vorstand Robert Kling Benjamin Wurm Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Volksbank Albstadt eG, Albstadt Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Volksbank Albstadt eG, Albstadt (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung der Kundenforderungen: 2. Verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) gemäß IDW RS BFA 3 n. F.: Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen zu 1.a) Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 900,6 Mio. EUR. Dies entspricht 48,1 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 62,7 Mio. EUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 40,7 Mio. EUR. Die ungesicherten Kreditteile der Kredite mit den höchsten Blankoanteilen sind für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bank bemerkenswert. Die Identifizierung und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten widerrufliche und unwiderrufliche Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Einzelbewertung der Kundenforderungen insbesondere im gewerblichen Kreditgeschäft für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. zu 1.b) Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse der Genossenschaft derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. In der Folge haben wir uns von der Einhaltung der Regelungen und Funktionsfähigkeit der Prozesse durch Prüfung in Stichproben überzeugt. Hierbei haben wir insbesondere auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Bank abgestellt. Des Weiteren haben wir eine analytische Voruntersuchung durchgeführt, um Kreditengagements zu identifizieren, bei denen es Anhaltspunkte für ein akutes Ausfallrisiko gibt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen und der Gesamtzusage insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile und die Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen, insbesondere die Baubranche sowie die Branche der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft berücksichtigt. Aufbauend auf den vorstehend genannten verschiedenen Prüfungshandlungen haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. zu 1.c) Weitere Angaben der Bank zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen zu den Kreditstrukturen sowie den Verfahren der Risikoerkennung enthalten. zu 2.a) Mit den Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden, den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren auf der Aktivseite und den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie den nachrangigen Verbindlichkeiten auf der Passivseite gehören wesentliche Teile der Bilanz sowie die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate mit einem Nominalwert von 148,0 Mio. EUR zu den Finanzinstrumenten des Zinsbuchs der Bank. Die Finanzinstrumente des Zinsbuchs sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Bankbuchs nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. von der Genossenschaft verlustfrei zu bewerten. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt, der Barwert der zurechenbaren Gebühren- und Provisionserträge addiert und von diesem Überschuss die Risikoprämienbarwerte im Kundenkreditgeschäft und Eigengeschäft sowie der Verwaltungskostenbarwert abgezogen. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden, die unter den anderen Rückstellungen auszuweisen wäre. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Sowohl dem Ansatz und der Folgebewertung dieser Rückstellung einschließlich der hierbei zugrundeliegenden Annahmen und Parameter liegen in einem hohen Ausmaß Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter mit entsprechenden Ermessensspielräumen zugrunde. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass wesentliche Annahmen und Parameter nicht sachgerecht berücksichtigt werden bzw. Ermessenspielräume nicht sachgerecht genutzt werden. Daher war dieser Sachverhalt für den Jahresabschluss und insbesondere für die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und war aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. zu 2.b) Im Rahmen unserer Prüfung der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir uns unter anderem mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen und Parametern sowie der Abgrenzung des Bankbuchs auseinandergesetzt. Schwerpunkt war die Würdigung der Annahmen zur Schätzung der direkt aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs resultierenden Provisionserträgen, der zugrundeliegenden Kostenannahmen, insbesondere im Bereich der Verwaltungskosten, der Standard-Risikokosten im Eigen- und Kundengeschäft sowie der zugrundeliegenden Annahmen für Geschäfte mit unbestimmter Zins- bzw. Kapitalbindung. Des Weiteren haben wir die zutreffende Ableitung der laufzeitadäquaten Zinssätze aus Marktdaten nachvollzogen und haben uns von der Kongruenz der verwendeten Methoden, Steuerungsinstrumente und Parameter zur internen Risikosteuerung überzeugt. Das Berechnungsschema der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir anhand der einfließenden wesentlichen Annahmen und Parameter einschließlich der Diskontierung nachvollzogen und plausibilisiert. Dabei haben wir bestimmte von den gesetzlichen Vertretern angewandte Annahmen und Parameter einer Einzelfallprüfung unterzogen. Im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes haben wir beurteilt, ob die Ausführungen mit dem geprüften Jahresabschluss und den Erkenntnissen aus der Prüfung im Einklang stehen. zu 2.c) Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen sind im Anhang im Abschnitt "B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden" und "D. Erläuterungen zur Bilanz" enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen unter den Abschnitten "B. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage" sowie "B. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage" enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Diese werden uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: - Sonstige separate Bestätigungsleistungen gegenüber der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Sonstige separate Bestätigungsleistungen im genossenschaftlichen Finanzverbund - Prüfung des Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäftes nach § 89 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpHG - Einreichung rechnungslegungsbezogener Informationen beim Betreiber des Unternehmensregisters Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist René Heinrich.
Stuttgart, 17. April 2024 Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. René Heinrich, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat 2023 im Plenum und seinen Ausschüssen alle ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er hat die Arbeit des Vorstandes überwacht und beratend begleitet. Alle zustimmungsbedürftigen Vorgänge wurden vom Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen eingehend geprüft, mit dem Vorstand erörtert und entschieden. Die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse wurden satzungsgemäß gefasst. Intensiv und konstruktiv kritisch beschäftigt hat sich der Aufsichtsrat dabei mit folgenden Themenkreisen: Geschäfts- und Risikostrategie, aktuelle und mittelfristige strategische und operative Planung sowie dem Vergütungssystem der Volksbank Albstadt eG. Weitere Schwerpunkte der Beratungs- und Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates waren im abgelaufenen Geschäftsjahr neben den Baumaßnahmen auf dem Europaplatz in Albstadt-Ebingen und in den BeratungsCentern in Stetten a.k.M. und Albstadt-Ebingen erneut die Auswirkungen der Zinswende, Russlands Kriegs in der Ukraine sowie der Terror der Hamas und der anschließende neue Krieg im Nahen Osten. Der Vorstand informierte Aufsichtsrat und Ausschüsse über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, besondere Ereignisse oder relevante Planungen regelmäßig, zeitnah und umfassend in turnusmäßigen Sitzungen oder einzelnen ad hoc Meldungen. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse tagten im Berichtsjahr in 23 Sitzungen. Aus den Sitzungen der Ausschüsse wurde dem Gesamtaufsichtsrat regelmäßig berichtet. Darüber hinaus wurden im Umlaufverfahren weitere sieben Beschlüsse gefasst. Turnusgemäß haben Vorstand und Aufsichtsrat in einer Klausurtagung im Dezember 2023 die Strategie der Volksbank Albstadt eG im Umfeld der Veränderungen in der Kreditwirtschaft beraten und diskutiert. Daneben nahmen die Aufsichtsratsmitglieder an externen und internen Besprechungen sowie an Schulungen der genossenschaftlichen FinanzGruppe teil. Auch außerhalb der Sitzungen standen der Aufsichtsratsvorsitzende, seine Stellvertreter und die Vorsitzenden der Ausschüsse mit dem Vorstand in beratendem Kontakt über aktuelle Entwicklungen. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte weiterhin vier Ausschüsse eingerichtet, den Präsidialausschuss unter dem Vorsitz von Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Fandrich, den Risiko- und Prüfungsausschuss unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister (a.D.) Hubert Schiele, den Kreditausschuss unter dem Vorsitz von Herrn Steuerberater Karl-Friedrich Beck und den Bauausschuss unter dem Vorsitz von Herrn Michael Bitzer. Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband e.V., Karlsruhe hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 mit Lagebericht geprüft und ohne Einschränkungen bestätigt. Über das Prüfungsergebnis hat sich der Aufsichtsrat unterrichten lassen und wird in der Vertreterversammlung darüber berichten. Nach eingehender Prüfung hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrags - in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses entspricht der Satzung. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht: Es wurden demnach keine verbotenen sogenannten Nichtprüfungsleistungen von Personen erbracht, die das Ergebnis der Prüfung hätten beeinflussen können. Die zulässigen Nichtprüfungsleistungen hatte der Aufsichtsrat genehmigt. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. In diesem Jahr scheiden Frau Catrin Meiser-Feyrer sowie die Herren Karl-Friedrich Beck und Dr. Andreas Fandrich turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat aus. Sie stellen sich alle zur nach Gesetz und Satzung zulässigen Wiederwahl, die vom Aufsichtsrat begrüßt und unterstützt wird. Der Aufsichtsrat bedankt sich beim Vorstand und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr hochprofessionelles und engagiertes Wirken für die Volksbank Albstadt eG. Es ist die Basis für das gute Ergebnis im Geschäftsjahr 2023, mit dem der Aufsichtsrat sehr zufrieden ist. Persönlich bedanke ich mich auch im Namen meiner Stellvertreter Michael Bitzer, Frank Joneitis und Wolfgang Weckenmann bei der Kollegin und den Kollegen im Aufsichtsrat für ihr konstruktives Engagement und die sehr gute vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Albstadt, 17. April 2024 Der Aufsichtsrat Dr. Andreas Fandrich, Vorsitzender des Aufsichtsrats Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Volksbank Albstadt eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Volksbank Albstadt eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Volksbank Albstadt eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 29.923. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 156,6. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 6.702. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR -41 und betreffen laufende Steuern. Die Volksbank Albstadt eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Vertreterversammlung vom 08.05.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 2.528.034,95 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 41.664,04 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. |
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