Vogel
GmbH
Thurnau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
201.186,00 |
247.691,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
201.184,00 |
247.689,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
50.776,66 |
63.458,99 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.763,14 |
63.458,19 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13,52 |
0,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
332,00 |
293,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
378.981,79 |
383.461,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
631.276,45 |
694.904,15 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.078,06 |
51.078,06 |
| II.
Bilanzverlust |
430.059,85 |
434.539,22 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-378.981,79 |
-383.461,16 |
| B.
Rückstellungen |
13.381,00 |
14.244,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
617.895,45 |
680.660,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
631.276,45 |
694.904,15 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN
1. Die Gesellschaft ist eine kleine
GmbH im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
2. In dem Jahresabschluss ergeben
sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen in
der Darstellung.
3. Die in dem Jahresabschluss
angegebenen Vorjahresbeträge sind mit den
Beträgen des Geschäftsjahres vergleichbar.
4. Zur Darstellung eines den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine
zusätzlichen Angaben notwendig.
5. Währungsbeträge werden
in dem Jahresabschluss auf folgender Grundlage umgerechnet:
1 € entspricht 0,60324 CHF.
B. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Bei der Aufstellung der Bilanz werden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden
ausschließlich linear und auch bei unterjährigen
Zugängen stets zeitanteilig vorgenommen.
Zuschüsse werden von den Anschaffungskosten abgesetzt.
Lag der am Bilanzstichtag beizulegende Wert dauerhaft
niedriger, so wurde eine außerplanmäßige
Abschreibung auf diesen Wert vorgenommen.
Sachanlagen werden mit den um planmäßige
Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Lag der am Bilanzstichtag
beizulegende Wert dauerhaft niedriger, so wurde eine
außerplanmäßige Abschreibung auf diesen
Wert vorgenommen. Zuschüsse werden von den
Anschaffungs-/Herstellungskosten abgesetzt.
"Geringwertige Wirtschaftsgüter", d.h.
bewegliche Anlagegegenstände, deren
Anschaffungs-/Herstellungskosten EUR 410,- (ohne
Umsatzsteuer) nicht übersteigen, werden
gemäß § 6 Abs. 2 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer des jeweiligen Anlageguts mit den steuerlich
zulässigen Höchstsätzen. Immobilien werden
stets linear, Mobilien linear oder degressiv abgeschrieben.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt, sobald die lineare Abschreibung zu
höheren Abschreibungsbeträgen führt.
Gebrauchte Wirtschaftsgüter werden mit einer
geringeren Nutzungsdauer und damit einem höheren
Abschreibungssatz angesetzt.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennbetrag angesetzt. Zweifelhafte Forderungen werden auf
den niedrigeren beizulegenden Wert zum Stichtag einzeln
wertberichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden voll
abgeschrieben. Das allgemeine Forderungsrisiko wird
ausreichend durch Pauschalwertberichtigungen in steuerlich
anerkannter Höhe unter Berücksichtigung von
Erfahrungswerten der Vergangenheit berücksichtigt.
Kassenbestände und Bankguthaben werden zu
Nominalwerten angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden gemäß
§ 6a EStG nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Berücksichtigung eines
Zinssatzes von 6 % p.a. mit dem Teilwert angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten sowie für
Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung werden
Rückstellungen in Höhe des Betrages gebildet, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur
Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist. Die
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in ausreichender
Höhe. Die Rückstellungsbeträge werden nur
abgezinst, wenn die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten
einen Zinsanteil enthalten.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird im
Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr nicht
abgewichen.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Eigenkapital
Das Stammkapital in Höhe von EUR 51.078,06 ist
in voller Höhe eingezahlt.
Angaben nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Pflichten (Angaben in vollen EUR):
Sachverhalt |
2007 |
2006 |
Verbindlichkeiten: |
13.804 |
13.804 |
Verbindlichkeiten
|
mit einer Restlaufzeit von |
Verbindlichkeiten |
bis 1 Jahr |
mehr als 5 Jahre |
|
|
143.182,43
(VJ.: 168.340,47) |
460.908,14
(VJ.: 497.988,86) |
|
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der
übliche Eigentumsvorbehalt.
D. SONSTIGE ANGABEN
Die Gesellschaft ist persönlich haftender
Gesellschafter (Komplementär-GmbH) der Vogel Spedition
KG, Thurnau.
Mitglieder der Geschäftsführung:
|
derzeitige Berufsausübung |
Stefan Vogel |
Gesellschaftergeschäftsführer |
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Thurnau, 29. Mai 2008
Die Geschäftsführung
Stefan Vogel
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