4System GmbH
Am Feldgraben 43, 59514 Welver, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kay Lenze seit 14.9.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
4System GmbHWelverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGzum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 (Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2011) Firma 4System GmbH, Welver A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1) Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. 2) Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Anhang ist unter Berücksichtigung der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. 3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Be-stimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Ver-lustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 4) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorher-gehenden Geschäftsjahres angegeben. 5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, verrechnet. 6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 7) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 8) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. 9) Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 10) Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tat-sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 Nr. 1 HGB gebildet. Auflösungen von Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. II. Bewertungsmethoden 1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich an den handelsrechtlichen Bestimmungen; steuerliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. 2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. 5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind grundsätzlich mit deren Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. 7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. 8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 9) Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 11) Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu Bilanzposten I. Verbindlichkeiten und Sicherheiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG 1) Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer Forderungen in Höhe von EUR 24.535,58. Die Forderungen wurden mit 5% auf den täglichen Bestand verzinst. Hieraus ergaben sich Zinseinnahmen von EUR 1.168,36. III. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Sonstige Angaben I. Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Kay Lenze geführt.
Den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 unterzeichnen wir hiermit. Welver, 14. März 2013 Kay Lenze (Geschäftsführer)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.03.2013 |
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