Druck- und Verlagsanstalt "Neue Presse" GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Sohr seit 20.3.2025 | Geschäftsführer |
Andreas Heinkel seit 8.10.2024 | Geschäftsführer |
Tony Maletschek seit 6.10.2016 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Frankenpost Verlag GmbH | 33.33% |
Suhler Verlagsgesellschaft mbH & Co. KGEigenbeteiligung | 33.33% |
Südwestdeutsche Medien Holding GmbH | 18.96% |
Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH | 10.00% |
| 4.38% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HCS Content GmbHCoburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang der HCS Content GmbH, Coburg,
für das Geschäftsjahr 2023
I. Vorbemerkungen
Die Gesellschaft ist unter der Firma HCS Content GmbH mit Sitz in Coburg im Handelsregister des Amtsgerichts Coburg unter der Nummer HRB 3376 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.1 HGB.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung wird unverändert nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 242 bis 256a HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 277 HGB) und § 42 GmbHG sowie des Gesellschaftsvertrags vorgenommen. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Abschreibungen auf Sachanlagen (3 Jahre) erfolgen unter Zugrundelegung betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauern nach der linearen Methode. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Bei Gegenständen des Anlagevermögens sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen wäre, zugeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt. Bestehende Ausfallrisiken und zu erwartende Zahlungsabzüge und Zinsbelastungen sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthaltenen Abgrenzungen entsprechen den zeitanteiligen Vorleistungen. Die latenten Steuern wurden in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB aktiviert. Das gezeichnete Kapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag und der Eintragung im Handelsregister, die Kapitalrücklage den Gesellschafterbeschlüssen. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1). In Höhe dieses Unterschiedsbetrages sind die passivierten Rückstellungen für Pensionen und der Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem bis zum 31. Dezember 2015 verwendeten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre niedriger angesetzt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 0 und unterliegt einer Ausschüttungssperre. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und veröffentlicht wurde. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
alle Werte in TEUR
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen Ansprüche aus Cash-Pool-Forderungen (TEUR 363; Vorjahr TEUR 721) und Salden aus dem laufenden Lieferungs- und Leistungsverkehr. Eigenkapital - ausschüttungsgesperrte Beträge In Höhe der folgenden Beträge besteht gemäß § 253 Abs. 6 HGB und § 268 Abs. 8 HGB eine Gewinnausschüttungssperre:
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind - von
branchenüblichen Eigentumsvorbehalten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen Salden aus dem laufenden Lieferungs- und Leistungsverkehr. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
IV. Sonstige Angaben
Mitarbeiterzahl im Jahresdurchschnitt
Konzernverhältnisse
Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Südwestdeutsche Medien Holding GmbH, Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart HRB 233, einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Südwestdeutsche Medien Holding GmbH, Stuttgart, erstellt einen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis der Unternehmen Coburg, den 29. Februar 2024 HCS Content GmbH Geschäftsführung
Marcel Auermann
Coburg, den 29. Februar 2024 gez. Marcel Auermann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19. Juni 2024 |
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