Zoo-Expert
GmbH
Vaterstetten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
54.812,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
54.762,00 |
0,00 |
| II.
Finanzanlagen |
50,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
255.001,94 |
19.928,89 |
| I.
Vorräte |
188.729,37 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.772,57 |
2.213,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.500,00 |
17.715,69 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
90.964,32 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
400.778,26 |
19.928,89 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
15.806,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
115.964,32 |
9.193,02 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
90.964,32 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
400.778,26 |
2.921,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
400.778,26 |
19.928,89 |
Anhang
Offenzulegende Fassung gemäß § 326
HGB
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Zoo-Expert GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Auf die Aufstellung eines Lageberichts
wurde gem. § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
ermittelt. In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und
degressiv vorgenommen. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort als Aufwand verbucht.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
zum Nennwert angesetzt und soweit erforderlich mit dem am
Bilanzstichtag vorliegenden niedrigeren Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Bei der Bemessung der gemäß § 249 HGB
zu bildenden Rückstellungen wurden allen wesentlichen
Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen und
ausreichend Rechnung getragen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Bilanzierung und Bewertung erfolgen trotz
bilanzieller Überschuldung weiterhin nach dem "Going
Concern-Grundsatz", weil nach Überzeugung der
Geschäftsleitung eine positive Fortbestehensprognose
vorhanden ist. Es liegen qualifizierte
Rangrücktrittserklärungen in Höhe von
insgesamt T€ 120 vor.
Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt T€ 0,00
(Vorjahr: T€ 0,00).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2014
auf insgesamt T€ 400,78 (Vorjahr T€ 2,92), davon
betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr T€ 258,60 (Vorjahr T€ 2,92) bzw.
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
T€ 79,01 (Vorjahr T€ 0,00).
Ergebnisverwendung
Da natürliche Personen Gesellschafter der
Kapitalgesellschaft sind, wird von der Schutzklausel des
§ 325 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
Geschäftsführer Gabrijela Sekesan, Kauffrau, und
Martin Kainz, Kaufmann, geführt.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / §264c Abs. 1
HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
Ausleihungen
|
0,00
|
€
|
Forderungen
|
2.500,41
|
€
|
Verbindlichkeiten
|
146.677,48
|
€
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Vaterstetten, den 04.05.2015
gez. Gabrijela Sekesan
gez. Martin Kainz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.05.2015 festgestellt.
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