Schweizer
Metalltechnik GmbH
Hohenstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
74.331,00 |
101.341,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
56,00 |
223,00 |
| II.
Sachanlagen |
74.275,00 |
101.118,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
281.182,93 |
219.922,33 |
| I.
Vorräte |
93.407,23 |
123.545,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
60.367,06 |
51.231,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
127.408,64 |
45.144,81 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.106,56 |
1.106,56 |
| Aktiva |
356.620,49 |
322.369,89 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
260.448,93 |
236.557,36 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
235.448,93 |
211.557,36 |
| davon
Gewinnvortrag |
211.557,36 |
224.297,39 |
| B.
Rückstellungen |
18.912,58 |
8.164,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
77.258,98 |
77.647,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
29.258,98 |
17.647,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
48.000,00 |
60.000,00 |
| Passiva |
356.620,49 |
322.369,89 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Be- wertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Firmenname : Schweizer Metalltechnik GmbH
Firmensitz: Hohenstadt
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Ulm
Register Nummer: HRB 541285
Anzahl Arbeitnehmer: 8,25 MA (7,00 MA).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
wurde von den Größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 267, 276, 288, 274a, 326
HGB Gebrauch gemacht.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei
dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen
(Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch
nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen
vorgenommen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen
wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl
degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang
von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in
den Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führte. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis € 800 wurden im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben.
Finanzanlagen werden, sofern gegeben, wie folgt
angesetzt: Beteiligungen zu Anschaffungskosten, Anteile an
verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten, Ausleihungen
zum Nennwert, unverzinslich und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert, sonstige Wertpapiere zu
Anschaffungskosten. Soweit erforderlich, wird zum
Bilanzstichtag der vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und Wertpapiere
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die
Steuerrückstellungen enthalten, sofern gegeben, die
noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und
zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über dem Erfüllungsbetrag lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Währungsumrechnung
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.
III. Angaben zur Bilanz
Das Anlagevermögen ist in einem Anlagespiegel
dargestellt. Von den größenabhängigen
Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht (§ 274a Abs. 2
HGB). Forderungen und deren Restlaufzeiten bis zu einem
Jahr und größer als ein Jahr sind in der Bilanz
bei jedem zugehörigen Posten angegeben.
Die sonstigen Rückstellungen wurden auf der
Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt.
Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendige
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB.
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über dem Erfüllungsbetrag lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Eventualverbindlichkeiten im Sinne von § 251 HGB.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch Herrn Armin Schweizer und Herrn Harald Schweizer.
sonstige Berichtsbestandteile
Hohenstadt, den 02. September 2022
gez. Armin
Schweizer
gez. Harald Schweizer
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.09.2022 festgestellt.
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