SOMA Flow
Components GmbH
Untergruppenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.141,00 |
47.208,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
194,00 |
452,00 |
| II.
Sachanlagen |
25.947,00 |
46.756,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
253.971,58 |
352.831,15 |
| I.
Vorräte |
61.272,62 |
135.331,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
76.584,49 |
164.250,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
116.114,47 |
53.249,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.735,70 |
2.098,48 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
93.962,51 |
110.674,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
381.810,79 |
512.812,18 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Bilanzverlust |
106.462,51 |
123.174,55 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
93.962,51 |
110.674,55 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
380.310,79 |
511.312,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
381.810,79 |
512.812,18 |
Anhang
Offenzulegende Fassung gemäß § 326
HGB
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der SOMA Flow Components GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff HGB
aufgestellt.
Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Auf Angaben über die Ergebnisverwendung wird
gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt
aufgrund bestehender Rangrücktrittserklärung und
stillen Reserven im Anlagevermögen nicht vor.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN:
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb auf
Dauer zu dienen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bei Neuzugängen wurden die
planmäßigen Abschreibungen, gemäß
handelsrechtlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen.
Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
UMLAUFVERMÖGEN:
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
RÜCKSTELLUNGEN:
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
VERBINDLICHKEITEN:
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG:
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschluss- stichtag in Euro umgerechnet.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 0,00 Euro
(Vorjahr: 0,00 Euro).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 363.408,92 Euro
(Vorjahr: 464.457,29 Euro).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 203.556,46 € (Vorjahr: 201.214,31).
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Martin Sommer
Gabriele Marschall
Abstatt, 10.07.2013
gez. Martin Sommer, Gabriele Marschall,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.07.2013 festgestellt.
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