Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 340901
Vorher
A V R - Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises mbHAVR - Ver- und Entsorgungs-GmbH
Eingetragen
27.2.1991
Branche
Energetische Verwertung von AbfällenSonstige Verwertung von AbfällenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Betätigung im gesamten Bereich der Abfallwirtschaft außerhalb der öffentlichrechtlich geregelten Aufgaben sowie alle Bereiche der Energieerzeugung und Energieverteilung. Des Weiteren obliegt der Gesellschaft die Vermögensverwaltung des für die hoheitliche Abfallentsorgung erforderlichen und bereits vorhandenen Sachanlagevermögens. Ferner übernimmt die Gesellschaft die Geschäftsführung des Zweckverbandes High-Speed-Netz Rhein-Neckar.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Georg Eicker
seit 11.1.2024
Geschäftsführer
Ingmar Knieriem
seit 31.5.2022
Prokura
Martin Schmitz
seit 21.12.2020
Prokura
Thomas Brümmer
seit 5.2.2016
Prokura
Thomas Heusel
seit 2.10.2013
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Rhein-Neckar-Kreis
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Rhein-Neckar-Kreis
Germany
6.000.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AVR UmweltService GmbH

Sinsheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVSEITE :

Zum Vergleich 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 228.251,02 358.038,00
228.251,02 358.038,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 39.626.967,47 40.937.203,42
2. technische Anlagen und Maschinen 19.616.907,00 19.976.601,00
3. Fuhrpark 4.116.420,42 5.218.026,80
4. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.575.769,30 1.738.144,29
5. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.891.733,32 1.139.067,86
67.827.797,51 69.009.043,37
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 13.783.924,22 13.783.924,22
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 19.541.401,48 16.782.863,00
3. Beteiligungen 6.150,00 6.150,00
33.331.475,70 30.572.937,22
101.387.524,23 99.940.018,59
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 101.039,30 97.533,96
- davon gegen Gesellschafter: EUR 0,00 (0,00)
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 99.459,16 3.296.450,62
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (0,00)
3. sonstige Vermögensgegenstände 509.972,94 285.749,60
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 143.269,00 (156.134,00)
- davon gegen Gesellschafter: EUR 0,00 (0,00)
710.471,40 3.679.734,18
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 5.956.410,10 9.480.950,45
6.666.881,50 13.160.684,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.412,00 2.162,00
108.067.817,73 113.102.865,22

PASSIVSEITE :

Zum Vergleich 31.12.2022
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 6.000.000,00 6.000.000,00
II. Kapitalrücklage 2.502.271,48 2.502.271,48
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 41.816.823,48 42.034.100,00
IV. Gewinnvortrag 0,00 5,40
V. Jahresüberschuss 2.718.718,62 2.782.718,08
53.037.813,58 53.319.094,96
53.037.813,58 53.319.094,96
B. Rückstellungen
1. Pensionsrückstellungen 87.925,21 93.277,00
2. Steuerrückstellungen 162.850,00 437.050,00
3. sonstige Rückstellungen 477.196,00 458.878,00
727.971,21 989.205,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 51.010.088,14 53.752.966,55
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 8.794.559,13 (8.623.331,90)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: EUR 16.268.130,15 (19.192.903,45)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 0,00 1.830.688,75
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 0,00 (1.830.688,75)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: EUR 0,00 (0,00)
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.845.654,01 635.518,18
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 1.845.654,01 (635.518,18)
- davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: EUR 4.422,16 (4.589,01)
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 805.266,22 1.139.700,01
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 805.266,22 (1.139.700,01)
5. sonstige Verbindlichkeiten 641.024,57 1.435.691,77
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 641.024,57 (1.435.691,77)
- davon gegen Gesellschafter: EUR 0,00 (373,50)
- davon aus Steuern: EUR 284.522,25 (142.503,39)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 5.837,93 (4.605,32)
54.302.032,94 58.794.565,26
108.067.817,73 113.102.865,22

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Zum Vergleich 2022
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 20.628.298,11 19.039.376,46
2. sonstige betriebliche Erträge 163.336,42 309.323,51
20.791.634,53 19.348.699,97
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für RHB -37.421,58 -12.390,40
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -2.301.736,08 -1.521.995,55
-2.339.157,66 -1.534.385,95
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -3.955.705,53 -3.458.183,72
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -913.890,88 -806.461,94
- davon für Altersvorsorge: EUR 291.416,65 (268.510,38)
-4.869.596,41 -4.264.645,66
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -5.171.796,62 -5.317.488,66
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -3.985.556,64 -3.637.242,29
Betriebsergebnis 4.425.527,20 4.594.937,41
7. Erträge aus Beteiligungen 510.000,00 463.590,00
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 510.000,00 (463.590,00)
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 385.125,85 249.157,74
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 316.363,02 61.859,69
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -974.756,10 -635.118,11
- davon gegen Gesellschafter: EUR 30.345,03 (43.357,92)
236.732,77 139.489,32
11. Aufwendungen aus Verlustübernahmen -799.168,95 -504.541,41
12. Steuern vom Einkommen und Ertrag -863.357,73 -1.107.683,66
13. Ergebnis nach Steuern 2.999.733,29 3.122.201,66
14. sonstige Steuern -281.014,67 -339.483,58
15. Jahresüberschuss 2.718.718,62 2.782.718,08

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gesellschaft unterliegt dem deutschen Handelsrecht. Sie ist wie folgt im Handelsregister eingetragen:

Firmenname: AVR UmweltService GmbH
Firmensitz: Sinsheim
Registergericht: Mannheim
Handelsregister-Nummer: HRB 340901

Gliederung

Der Jahresabschluss der AVR UmweltService GmbH ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) in der Fassung des am 23. Juli 2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und des GmbH-Gesetzes in der aktuell gültigen Fassung aufgestellt.

Der Bilanz wurde das Gliederungsschema des § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB zugrunde gelegt. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Bestandsnachweise

Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, das Sachanlagevermögen sowie die Finanzanlagen werden in einem Bestandsverzeichnis geführt, aus dem sich auch die für den Anlagespiegel erforderlichen Daten ergeben.

Über Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen liegen Saldenlisten auf den Abschlussstichtag vor.

Die übrigen Posten des Umlaufvermögens sind durch geeignete Unterlagen nachgewiesen.

Der Nachweis der liquiden Mittel erfolgt durch Kassenbücher und durch letztvorhandene Tagesauszüge. Kassenprotokolle und Bankbestätigungen liegen vor.

Über die Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen eines Rückdeckungsversicherers vor. Für Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind zweckdienliche Nachweise für Ansatz und Bewertung gegeben.

Bewertung

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, angesetzt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 1.000 € werden als Sammelposten über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.

Die lineare Abschreibung orientiert sich dabei an der betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, die sonstigen Ausleihungen zu Anschaffungskosten oder zu Nennwerten angesetzt.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bilanziert.

Die aktiven sowie die passiven latenten Steuern sind als abweichende Bilanzansätze gegenüber der Steuerbilanz der AVR UmweltService GmbH und der AVR Energie GmbH (Ergebnisabführungsvertrag) in einem gesonderten Abgrenzungsposten erfasst und wurden nach der Liability-Methode und der Comprehensive-Methode ermittelt. Nach der Liability-Methode werden die aktuellen oder, sofern absehbar, künftigen Steuersätze angewandt. Gemäß der Comprehensive-Methode werden latente Gewinnsteuern auf alle temporären Differenzen zwischen den Werten der Steuerbilanz und den Werten der Handelsbilanz berücksichtigt.

Die latenten Steuern - unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer sowie des Solidaritätszuschlages werden für den Jahresabschluss mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 29,7 % bewertet.

Im Rahmen der Gesamtbetrachtung ergibt sich ein Überhang der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern. Das Wahlrecht, den Aktivüberhang an latenten Steuern gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB anzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen. Der Überhang aktiver latenter Steuern resultiert im Saldo aus Buchwertdifferenzen aufgrund der Bewertungsunterschiede in der Steuerbilanz.

Die Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen sind mit dem von der Versicherung mitgeteilten Aktivwert bewertet. Sie werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Bemessung der Pensionsrückstellungen in Abzug gebracht.

Die Pensionsverpflichtung wurde gemäß versicherungsmathematischem Gutachten über die Bewertung der Pensionsverpflichtung für die Handelsbilanz nach den Richtlinien des BilMoG gebildet. Der Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 HGB wurde nach der PUC Bewertungsmethode unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 1,83 % (Vorjahr: 1,78 %) p a., der Richttafeln 2018 G (aktuariell modifiziert durch ein Gutachten von Prof. Heubeck im Hinblick auf die längere Lebenserwartung von Berufsträgern), ohne Gehalts- und Rentensteigerung bewertet. Die Rückstellung entspricht - vor Saldierung mit dem Aktivwert der Rückdeckungsansprüche - dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den Lebensarbeitszeitkonten betrifft Ansprüche der Mitarbeiter aus Gehaltsumwandlungen, nicht genommenen Urlaubsansprüchen und Sonderzahlungen. Zur Absicherung der Ansprüche ist eine Rückdeckungsversicherung vorhanden, welche dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristige fälligen Verpflichtungen dient. Die Altersversorgungsverpflichtungen aus den Lebensarbeitszeitkonten wurden gemäß dem Saldierungsgebot § 246 Abs. 2 S. 2 und 3 HGB mit dem Aktivwert zu einem Posten zusammengefasst. Der saldierte Wert ist in diesem Fall gleich Null. Für Leistungen, die nicht aus dem Wertguthaben finanziert werden, ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen eine Rückstellung zu bilden. Die Rückstellungsbildung für das Geschäftsjahr erfolgt auf Grundlage des Versicherungsmathematischen Gutachtens der compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH, Wiesbaden. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt auf Grundlage folgender versicherungsmathematischer bzw. ökonomischer Prämissen: Der Rechnungszins von 1,74 % (Vorjahr: 1,44 %) p.a wurde nach der Vereinfachungsregel gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bestimmt. Bei der künftigen Rendite des Wertguthabens wurde ein Wert von 2,45 % (Vorjahr: 1,45 %) zu Grunde gelegt. Der berücksichtigte Gehaltstrend liegt wie im Vorjahr bei 2,0 % p.a. Die biometrischen Wahrscheinlichkeiten und die Fluktuation bestimmen sich aus den HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G von Klaus Heubeck. Bei der Berechnung wurde für jeden Mitarbeiter ein erwartetes mittleres Alter bei Fälligkeit der Leistung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert.

B. Angaben zur Bilanz

Aktivseite

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen setzen sich wie folgt zusammen:

Anteil am Kapital
Buchwert absolut in v. H bilanzielles Eigenkapital zum 31.12.2023 Ergebnis des Geschäftsjahres 2023
Name und Sitz des Beteiligungsunternehmen T€ T€ % T€ T€
Unmittelbare Beteiligungen
AVR Energie GmbH, Sinsheim 11.013,5 700,0 100,0% 9.810 0
AVR GewerbeService GmbH, Sinsheim 2.274,0 51,0 51,0% 6.588 1.074
AVR UmweltService Verwaltungs GmbH, Sinsheim 496,5 500,0 100,0% 910 95

Bei den mittelbar über die AVR Energie GmbH gehaltenen Beteiligungen handelt es sich zum einen um eine Beteiligung an der Solarpark Lobbach 1 GmbH & Co. KG mit 501 €. Dies entspricht einem Anteil von 50,1 % am Kommanditkapital. Der Abschluss des Geschäftsjahres 2023 weist einen Jahresüberschuss von 46.978,21 € und ein positives Eigenkapital von 44.132,74 € aus. Darüber hinaus wurden von der AVR Energie GmbH im Geschäftsjahr 2016 51,0 % der Anteile am Stammkapital der AVR BioGas GmbH mit einem Wert von 12.750,00 € erworben. Der Abschluss der AVR BioGas GmbH des Geschäftsjahres 2023 weist einen Jahresüberschuss von 445.237,56 € und ein Eigenkapital von 1.610.642,38 € aus.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen beinhalten verzinsliche Gesellschafterdarlehen an die AVR Energie GmbH und AVR BioGas GmbH in Höhe von 19.541 T€ (Vorjahr: 16.783 T€). Die Erhöhung steht im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Solarparks der AVR Energie GmbH auf dem Deponiegelände in Sinsheim. Nachdem dieser seinen Betrieb aufgenommen hat, wurden die ursprünglichen kurzfristigen Darlehen in ein neues Darlehen mit entsprechender Laufzeit umgewandelt. Die übrigen 0,5 Mio.€ wurden zur Sicherung der Liquidität als Betriebsmittelkredit an die AVR BioGas GmbH vergeben.

Unter den Beteiligungen werden die Anteile an der BGV-Versicherung AG ausgewiesen.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 101 T€ (Vorjahr: 98 T€) sind im Geschäftsjahr keine Forderungen gegen den Gesellschafter aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Es sind keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Die Forderungen betreffen ausschließlich das Inland.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 99 T€ (Vorjahr: 3.296 T€) betreffen mit 91 T€ (Vorjahr: 286 T€) die AVR GewerbeService GmbH, mit 4 T€ (Vorjahr: 3 T€) die AVR UmweltService Verwaltungs GmbH und mit 4 T€ die AVR Energie GmbH. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen sowie der umsatzsteuerlichen Organschaft. Im Vorjahr waren noch kurzfristige Darlehen in Höhe von 3.000 T€ gegenüber der AVR Energie GmbH und der AVR BioGas GmbH enthalten. Da diese Ausleihungen an die Tochtergesellschaften im abgelaufenen Geschäftsjahr von diesen nicht zurückgeführt wurden, wurden die Ausleihungen in den langfristigen Bereich umgegliedert. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um die Finanzierung der Photovoltaik-Freiflächenanlage Anlage der AVR Energie GmbH am Standort Sinsheim.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 510 T€ (Vorjahr: 286 T€) bestehen im Wesentlichen aus den Restbuchwerten der Cap-Prämien in Höhe von 156 T€ (Vorjahr: 179 T€). Darüber hinaus sind noch Körperschaftsteuererstattungsansprüche aus dem Veranlagungszeitraum 2023 in Höhe von 145 T€ sowie Gewerbesteuererstattungsansprüche aus 2023 in Höhe von 101 T€ und Vorsteuererstattungsansprüche, welche erst im Folgejahr abzugsfähig sind, in Höhe von 106 T€ (Vorjahr: 52 T€) enthalten. Die Ansprüche bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag entstehen aufgrund höherer geleisteter Vorauszahlungen für den Veranlagungszeiträum 2023. Daneben bestehen noch debitorische Kreditoren mit 2 T€ (Vorjahr: 3 T€).

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 13 T€ (Vorjahr: 2 T€) ergibt sich aus Zahlungen für Aufwendungen des nächsten Jahres.

Passivseite

Das Stammkapital beträgt im Geschäftsjahr unverändert 6.000 T€. Alle Anteile an der AVR UmweltService GmbH werden vom Rhein-Neckar-Kreis gehalten.

Die Kapitalrücklage ist unverändert bei 2.502 T€.

Die Gewinnrücklagen betragen 41.817 T€ (Vorjahr: 42.034 T€) und resultieren aus Jahresüberschüssen früherer Jahre. Sie reduzieren sich aufgrund einer Gewinnausschüttung im Jahre 2023 an den Gesellschafter Rhein-Neckar-Kreis. Insgesamt erhielt der Gesellschafter 3.000 T€ an Gewinnausschüttungen, welche aus dem Jahresüberschuss 2022, dem Gewinnvortrag und einem anteiligen Betrag aus der Gewinnrücklage finanziert wurde.

Zwischen der AVR Energie GmbH und der AVR UmweltService GmbH wurde am 9. Oktober 2012 ein Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung zum 1. Januar 2012 geschlossen. Danach werden Verluste der AVR Energie GmbH von der AVR UmweltService GmbH ausgeglichen. Gewinne der AVR Energie GmbH werden, soweit keine vororganschaftlichen Verlustvorträge bestehen, an die AVR UmweltService GmbH abgeführt.

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betrifft den Versorgungsanspruch des ehemaligen Geschäftsführers in Höhe von 165 T€ (Vorjahr: 173 T€). Zur Absicherung von Versorgungsansprüchen ist eine Rückdeckungsversicherung in Höhe von 77 T€ (Vorjahr: 80 T€) vorhanden. Die Pensionsrückstellung wurde gemäß dem Saldierungsgebot § 246 Abs. 2 S. 2 und 3 HGB mit dem Aktivwert zu einem Posten zusammengefasst. Der saldierte Wert beträgt 88 T€ (Vorjahr: 93 T€). Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt 0,5 T€ (Vorjahr: 3 T€). Der Unterschiedsbetrag unterliegt einer Ausschüttungssperre.

Die Steuerrückstellung betrifft die Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer des Jahres 2022 sowie den darauf entfallenden Solidaritätszuschlag. Aufgrund der geleisteten Vorauszahlungen sind für den Veranlagungszeitraum 2023 keine Rückstellungen zu bilden.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 2023 2022
Urlaub und Tantiemen 157 233
Jahresabschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten 131 133
Ausstehende Rechnungen 95 0
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 81 84
Lebensarbeitszeitkonten 13 9
477 459

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt:

Verbindlichkeiten § 285 Nr. 2 HGB Gesamtbetrag in T€ mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr § 268 Abs. 5 HGB in T€ mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr § 268 Abs. 5 HGB in T€ Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren § 285 Nr. 1a HGB in T€
1. gegenüber Kreditinstituten 51.010 8.795 42.215 16.268
2. gegenüber Gesellschafter 0 0 0 0
3. aus Lieferungen und Leistungen 1.846 1.846 0 0
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 805 805 0 0
5. Sonstige Verbindlichkeiten 641 641 0 0
54.302 12.087 42.215 16.268

Die Vorjahresverbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 1.831 T€ betrafen im Wesentlichen ein verzinsliches Gesellschafterdarlehen des Rhein-Neckar-Kreises zum Bau des Biomasseheizkraftwerkes am Standort Sinsheim. Dieses Darlehen wurde vollständig im Geschäftsjahr 2023 getilgt.

Es bestehen für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 805 T€

(Vorjahr: 1.140 T€) betreffen im Wesentlichen mit 796 T€ (Vorjahr: 1.125 T€) die AVR Energie GmbH. Diese Verbindlichkeiten resultieren aus der Übernahme des Verlustes der AVR Energie GmbH aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages, der Umsatzsteuerverrechnungen mit Organgesellschaften sowie aus Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus bestehen noch Verbindlichkeiten gegenüber der AVR BioGas GmbH in Höhe von 3 T€ (Vorjahr: 7 T€) aus der umsatzsteuerlichen Organschaft und 6 T€ (Vorjahr: 7 T€) aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der AVR GewerbeService GmbH.

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 641 T€ (Vorjahr: 1.436 T€) bestehen im Wesentlichen aus der Lohn- und Kirchensteuer Dezember 2023 in Höhe von 156 T€

(Vorjahr: 142 T€) und Umsatzsteuerverbindlichkeiten für den Veranlagungszeitraum Dezember 2023 in Höhe von 128 T€ (Vorjahr: 0 T€) sowie kreditorische Debitoren in Höhe von 336 T€ (Vorjahr: 1.276 T€). Diese kreditorischen Debitoren resultieren im Wesentlichen aus den Mietabrechnungen für die vermieteten Gegenstände des Anlagevermögens an die Schwestergesellschaft AVR Kommunal AöR. Des Weiteren sind Verbindlichkeiten gegenüber Krankenkassen mit 6 T€ (Vorjahr: 5 T€) sowie erhaltene Kautionen in Höhe von 15 T€ (Vorjahr: 12 T€) enthalten.

Bei den nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften gemäß § 285 Satz 1 Nr. 3 HGB handelt es sich um Verpflichtungen aus Kfz-Leasingverträgen, Mietverträgen und Pachten für Deponiegrundstücke. Diese Verträge stellen eine Finanzierungsalternative dar, durch die im Wesentlichen eine Liquiditäts- und Eigenkapitalschonung erreicht wird. Ein Risiko besteht darin, dass die geleasten und gemieteten Gegenstände nicht benötigt werden. Eine Chance besteht darin, dass die Kapitalbindung vermieden wird und durch die Mietverträge das wirtschaftliche Risiko nicht auf die AVR UmweltService GmbH übergeht.

Die AVR UmweltService GmbH ist Mitglied der Kommunalen Zusatzversorgungskasse KVBW (KVBW-Zusatzversorgung) mit Sitz in Karlsruhe. Die KVBW-Zusatzversorgung hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbminderungs- und Hinterbliebenenversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage zu gewähren. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richten sich nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K). Seit dem 1. Januar 2002 ist die Höhe der Betriebsrente insbesondere abhängig von dem jeweiligen Jahresentgelt und dem Alter des Beschäftigten (sog. Punktemodell). Anwartschaften aus dem bis zum 31. Dezember 2001 durchgeführten Gesamtversorgungssystem werden zusätzlich in Form einer Startgutschrift berücksichtigt. Die Versorgungsverpflichtungen werden im Umlageverfahren in Form eines Abschnittsdeckungsverfahrens finanziert. Der Deckungsabschnitt beträgt 10 Jahre. Infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die Kasse zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, neben den Umlagen ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs.

Im Jahr 2023 betrug der Umlagesatz 6,3 % (5,75 % Arbeitgeberanteil und 0,55 % Arbeitnehmeranteil) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Der Prozentsatz für das Sanierungsgeld betrug 2,1 % und der Zusatzbeitrag 0,54 %. Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Annahmen geht die KVBW-Zusatzversorgung davon aus, dass die Aufwendungen für die Pflichtversicherung nicht über die gegenwärtigen Prozentsätze steigen werden. Die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte für die Beschäftigten der AVR UmweltService GmbH betrug im Geschäftsjahr 2023 3.381 T€.

Darüber hinaus besteht ein Bestellobligo von rd. 1.313 T€ für Zahlungsverpflichtungen aus offenen Bestellungen, die noch zu regulieren sind.

Patronatserklärung

Die AVR UmweltService GmbH trägt für die AVR Energie GmbH, abgesehen von politischen Risiken, dafür Sorge, dass diese ihre vertraglichen Verbindlichkeiten erfüllen kann.

C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse von 20.628 T€ (Vorjahr: 19.039 T€) werden ausschließlich im Inland erzielt. Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen die gewerblichen Umsätze aus der Grünen Tonne plus mit 4.067 T€ (Vorjahr: 4.074 T€) sowie Umsätze aus Vermietung und Verpachtung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern mit 12.624 T€ (Vorjahr: 12.209 T€). Darüber hinaus wurden Umsätze für Leistungsverrechnungen mit verbundenen und nicht verbundenen Unternehmen mit 3.428 T€ (Vorjahr: 2.295 T€) erwirtschaftet.

Die sonstigen betrieblichen Erträge von 163 T€ (Vorjahr: 309 T€) resultieren überwiegend aus Zuschüssen für die Förderung von Ökostrom sowie dem Umweltbonus für Elektrofahrzeuge in Höhe von 15 T€ (Vorjahr: 28 T€), der Auflösung von Rückstellungen 3 T€ (Vorjahr: 0 T€), aus Versicherungsentschädigungen 8 T€ (Vorjahr: 136 T€) sowie aus den Erlösen aus Sachbezügen für KFZ-Gestellungen an Mitarbeiter 134 T€ (Vorjahr: 142 T€).

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Leistungen in Höhe von 2.339 T€ (Vorjahr: 1.534 T€) betreffen im Wesentlichen die Aufwendungen für Sammlungs-, Transport-, Sortierungs- und Verwertungskosten der Grüne Tonne plus Gewerbe sowie IT-Fremdleistungen.

Der Aufwand für Löhne und Gehälter beträgt 3.956 T€ (Vorjahr: 3.458 T€). Für soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung wurden 914 T€ (Vorjahr: 806 T€) aufgewendet. Der Anteil für die Altersversorgung beträgt 291 T€ (Vorjahr: 269 T€). In der Gesellschaft wurden durchschnittlich 60 Mitarbeitende beschäftigt (Vorjahr: 56 Mitarbeitende).

Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen 5.172 T€ (Vorjahr: 5.317 T€). Darin enthalten sind Abschreibungen für den Deponieabschnitt I der Deponie Wiesloch in Höhe von 36 T€. Der Deponieabschnitt wurde entsprechend dem Grad der Verfüllung auf den Grundstückswert des rekultivierten Grundstückes abgeschrieben.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 3.986 T€ (Vorjahr: 3.637 T€) sind im Wesentlichen Grundstücksaufwendungen in Höhe von 484 T€ (Vorjahr: 578 T€), Verwaltungsaufwendungen von 1.639 T€ (Vorjahr: 1.621 T€), Fuhrparkaufwendungen in Höhe von 259 T€ (Vorjahr: 235 T€), Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen von 852 T€

(Vorjahr: 474 T€), Vertriebsaufwendungen von 589 T€ (Vorjahr: 341 T€) sowie neutrale Aufwendungen von 120 T€ (Vorjahr: 107 T€) und sonstige Betriebsaufwendungen von 43 T€ (Vorjahr: 24 T€) enthalten.

Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 510 T€ (Vorjahr: 464 T€) resultieren aus der Gewinnausschüttung der AVR GewerbeService GmbH.

Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens von 385 T€ (Vorjahr: 249 T€) entfallen auf gewährte Gesellschafterdarlehen für verbundene Unternehmen.

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge von 316 T€ (Vorjahr: 62 T€) setzen sich im Wesentlichen aus Zinserträgen von kurzfristigen Ausleihungen an nahestehende Gesellschaften in Höhe von 20 T€ (Vorjahr: 10 T€), Zinserträge von Kreditinstituten 65 T€ (Vorjahr: 0 T€) und Erträgen für Handlingspauschalen in Höhe von 42 T€ (Vorjahr: 42 T€) sowie aus Zinssicherungsgeschäften (wie SWAP und CAP) in Höhe von 185 T€ zusammen. Darüber hinaus sind Zinserträge aus der Rückdeckungsversicherung in Höhe von 4 T€ (Vorjahr: 4 T€) enthalten. Im Vorjahr gab es aus steuerlichen Veranlagungen zusätzlich noch Zinserträge in Höhe 6 T€.

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen von 975 T€ (Vorjahr: 635 T€) sind überwiegend Zinsaufwendungen für langfristige Darlehen. In den Zinsaufwendungen sind Zinsen und AVAL-Provisionen für Gesellschafterdarlehen in Höhe von 30 T€ (Vorjahr: 43 T€) enthalten. Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen sind in Höhe von 6 T€ (Vorjahr: 6 T€) enthalten.

Im Geschäftsjahr 2023 entstanden aufgrund des Rückgangs bei Fernwärmeabsatz sowie erhöhter Brennstoffkosten Verluste bei der AVR Energie GmbH. Diese Aufwendungen aus der Verlustübernahme der Organgesellschaft betrugen 799 T€ (Vorjahr: 505 T€).

Die Ertragsteuerbelastung ergibt sich im Wesentlichen aus der Gewerbesteuerbelastung und der Körperschaftsteuerbelastung sowie dem darauf entfallenden Solidaritätszuschlag 2023. Auf die Berechnung einer gesonderten Steuerumlage im Rahmen der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft mit der AVR Energie GmbH wurde verzichtet.

Die sonstigen Steuern von 281 T€ (Vorjahr: 339 T€) betreffen neben der Grundsteuer und Kfz-Steuer auch mit 197 T€ (Vorjahr: 255 T€) Vorsteuerberichtigungen gemäß § 15 a UstG, welche im Zusammenhang mit den Umstrukturierungsmaßnahmen der AVR Unternehmen in Vorjahren entstanden ist.

D. Sonstige Angaben

Angaben zu Gesellschaftsorganen

Geschäftsführer:

Im abgelaufenen Geschäftsjahr war zum Geschäftsführer

 

Herr Georg Eicker ab 01.01.2024

 

Herr Peter Mülbaier (bis 31.12.2023)

bestellt. Auf die Angaben der Geschäftsführer-Vergütung gem. § 285 Nr. 9a HGB wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Aufsichtsrat:

Der Aufsichtsrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Landrat Stefan Dallinger, Vorsitzender

Kreisrat Frank Werner, Bürgermeister Angelbachtal, Stellvertretender Vorsitzender

Kreisrat Hans Zellner, Bürgermeister i.R., Wilhelmsfeld, Stellvertretender Vorsitzender

Kreisrat Ralf Frühwirt, Dozent, Leimen, Stellvertretender Vorsitzender

Kreisrat Maik Brandt, Bürgermeister, Meckesheim

Kreisrat Dr. Ralf Göck, Bürgermeister, Brühl

Kreisrat Thomas Zachler, Polizeibeamter, Edingen-Neckarhausen

Kreisrätin Gabi Horn, Juristin, Hockenheim

Kreisrat Jörg Albrecht, Oberbürgermeister, Sinsheim

Kreisrat Dietrich Herold, Rechtsanwalt, Edingen-Neckarhausen

Kreisrat Georg Kletti, Bürgermeister a.D., Sandhausen

Kreisrätin Frau Christa Balling-Gündling, Oberstudienrätin i.R., Eppelheim

Kreisrätin Dr. Brigitta Martens-Aly, Umweltschutzbeauftragte, Wiesloch

Kreisrat Dr. Edgar Wunder, Sozialwissenschaftler, Edingen-Neckarhausen

Kreisrat Dr. Malte Kaufmann, Mitglied des Deutschen Bundestages, Mühlhausen

Kreisrat Dr. Oliver Nürnberg, Produktmanager, Mühlhausen

Kreisrat John Ehret, Bürgermeister, Mauer

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr 2023 Bezüge in Höhe von

31 T€ gewährt.

Mitarbeiteranzahl

Im Geschäftsjahr 2023 waren inklusive der sich im Mutterschutz befindlichen Mitarbeiter und Auszubildenden (8) durchschnittlich 60 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) beschäftigt. Auf den Verwaltungsbereich entfielen 58 und auf den gewerblichen Bereich 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Honorar des Abschlussprüfers

Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar beträgt 15,7 T€. Es entfällt in vollen Umfang auf Abschlussprüfungsleistungen.

Derivative Finanzinstrumente

Bei den derivativen Finanzinstrumenten nutzt die AVR UmweltService GmbH außerhalb der Börse gehandelte OTC-Instrumente. Dazu gehören insbesondere Zinsbegrenzungsgeschäfte (Caps) und Zinssatzswaps. Die Geschäfte werden nur mit bonitätsmäßig einwandfreien Banken abgeschlossen. Ihr Einsatz erfolgt nach einheitlichen Richtlinien, unterliegt strengen internen Kontrollen und bleibt auf die Absicherung des operativen Geschäfts sowie der damit verbundenen Finanzierungsvorgänge beschränkt. Die derivativen Finanzinstrumente werden bei der AVR UmweltService GmbH nicht zu Handelszwecken genutzt.

Den Zinscaps und -swaps liegt eine kongruente Kreditfinanzierung zu Grunde, so dass eine Bewertungseinheit vorliegt. Der Abschluss der Zinscaps und -swaps erfolgte, um Planungssicherheit für die Zukunft zu erreichen und einen Schutz gegen ein eventuell steigendes Zinsniveau zu erhalten.

Mit dem Abschluss der Zinscaps ist eine volle Partizipation an Zinssenkungen gewährleistet und gleichzeitig im Falle des Übersteigens der Zinsobergrenze eine Ausgleichszahlung von Kreditinstituten garantiert. Derzeit gibt es bei der AVR UmweltService GmbH noch 2 aktive Capverträge. Durch den Abschluss einer variablen Finanzierung und Absicherung der Zinsobergrenze durch einen Cap ergibt sich im Vergleich zu einer Finanzierung mit festem Zinssatz ein Zinsvorteil von 0,5 % - 2,0 %-Punkte pro Jahr.

Die folgende Tabelle zeigt die abgesicherten Zinsobergrenzen, den variablen Zinssatz zum Erwerbszeitpunkt sowie die zum 31.12.2023 abgesicherten Buchwerte der kongruenten Darlehen (§ 285 Nr. 19 HGB):

Cap Nr. Abschluss-zeitpunkt Laufzeit in Jahren Prämie (Nominalwert) Zinsober-grenze
17063879 Okt. 13 20 134.500 € 2,5%
17063824 Okt. 13 25 153.500 € 2,5%
Cap Nr. variabler Zins zum Zeitpunkt des Abschlusses Barwert Cap 2023 zum 31.12.2023 Buchwert Cap 2023 zum 31.12.2023 Buchwert der abgesicherten Darlehen zum 31.12.2023
17063879 0,23 % 25.890 € 65.569 € 849 T€
17063824 0,28 % 45.300 € 90.565 € 885 T€
71.190 € 156.134 € 1.734 T€

Die Bewertung der Zinsderivate erfolgte auf Basis einer marktnahen Bewertung unter Berücksichtigung der Zinskurve (Barwertmethode), die sich mit der Bewertungsmitteilung des Kreditinstitutes zum Bilanzstichtag deckt.

Der Buchwert von 156 T€ (Vorjahr: 179 T€) wird unter den sonstigen Vermögensgegenständen erfasst und ist zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derzeit sind 1.734 T€ der Darlehen bei der AVR UmweltService GmbH über Caps besichert.

Um zukünftige Zinserhöhungsrisiken bei langfristigen Krediten zu minimieren, wurden Forward Zinsswaps abgeschlossen. Diese Swaps wurden für in der Zukunft auslaufende Darlehen für die Laufzeit von 8 bis 10 Jahren abgeschlossen. Durch den Zinssatztausch zwischen Kreditinstituten und der AVR UmweltService GmbH ergibt sich im Saldo für die AVR UmweltService GmbH ein vorab festgelegter Zinssatz, vergleichbar mit einer Festsatzfinanzierung. Da der Markt von stark steigenden Zinsen ausging, wurde ein Zinsniveau von 1,10 % bis 1,75 % je nach Umfang und Laufzeit gesichert.

Die abgeschlossenen Swaps dienen ausschließlich der Absicherung eines niedrigen Zinsniveaus und werden nicht spekulativ gehandelt. Die Bewertung der Zinsderivate erfolgte auf Basis einer marktnahen Bewertung unter Berücksichtigung der Zinskurve (Barwertmethode), die sich mit der Bewertungsmitteilung des Kreditinstitutes zum Bilanzstichtag deckt.

Die AVR UmweltService GmbH hat derzeit 8 laufende Swapverträge, die in der folgenden Tabelle dargestellt werden (§ 285 Nr. 23 HGB):

Swap Nr. Abschluss- zeitpunkt Laufzeit in Jahren Gesicherter Zins (ohne Marge) Barwert 2023 Buchwert der abgesicherten Darlehen zum 31.12.2023
33787029 April 2023 10 3,08% -70.786 € 2.293 T€
18474305 Juni 2014 20 1,75% 23.176 € 735 T€
18474297 Juni 2014 20 1,75% 21.520 € 683 T€
18841623 Nov. 2014 25 1,63% 39.692 € 693 T€
19794227 Jan. 2015 19 1,10% 58.779 € 880 T€
19794260 Jan. 2015 19 1,10% 113.885 € 1.705 T€
20268783 Juni 2015 20 1,37% 93.680 € 1.699 T€
25747200 Mai 2018 20 1,29% 154.334 € 1.842 T€
434.280 € 10.530 T€

Zur Berechnung der Gesamtbelastung der AVR UmweltService GmbH muss aus der kongruenten variablen Finanzierung noch die bankübliche Marge von 0,1 % - 0,3 % zum gesicherten Festzinssatz addiert werden. Der dargestellte positive/negative Barwert in Höhe von434 T€ (Vorjahr: 906 T€) stellt lediglich den theoretischen Wert der Swapgeschäfte zum 31.12.2023 bei Verkauf der Swaps dar. Da die AVR UmweltService GmbH die Swaps nicht zu Handelszwecken nutzt und damit die Verträge bis zum Ende der Laufzeit erfüllt werden, sind aus negativen Barwerten keine Risiken aus drohenden Verlusten für die Gesellschaft vorhanden. Für Swapgeschäfte ist im Unterschied zu Capgeschäften keine Prämie zu entrichten. Deshalb existiert kein Buchwert für die Swapgeschäfte. Zum Abschlussstichtag sind 10.530 T€ der Darlehen bei der AVR UmweltService GmbH über Swaps besichert.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Über die Verwendung des Bilanzgewinns entscheidet, nach Feststellung des Jahresergebnisses, gemäß § 11 Abs. (6) f) des Gesellschaftsvertrages, aufgrund der Vorberatungen und Empfehlung durch den Aufsichtsrat § 10 Abs. (3) d) die Gesellschafterversammlung.

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung eingetreten.

 

Sinsheim, 22. März 2024

Georg Eicker, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens 2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Umbuchungen 2023 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.078.215,20 9.768,00 1.153.688,10 0,00 5.934.295,10
7.078.215,20 9.768,00 1.153.688,10 0,00 5.934.295,10
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude 61.279.552,72 16.983,10 0,00 0,00 61.296.535,82
2. Technische Anlagen und Maschinen 62.731.916,22 1.030.814,58 0,00 690.401,21 64.453.132,01
3. Fuhrpark 15.668.311,99 116.668,47 212.307,54 1.260,51 15.573.933,43
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.927.507,49 233.701,32 927.271,49 118.137,66 5.352.074,98
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.139.067,86 2.565.366,40 2.901,56 -809.799,38 2.891.733,32
146.746.356,28 3.963.533,87 1.142.480,59 0,00 149.567.409,56
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 13.915.498,77 0,00 0,00 0,00 13.915.498,77
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 16.782.863,00 4.130.000,00 1.371.461,52 0,00 19.541.401,48
3. Beteiligungen 6.150,00 0,00 0,00 0,00 6.150,00
30.704.511,77 4.130.000,00 1.371.461,52 0,00 33.463.050,25
184.529.083,25 8.103.301,87 3.667.630,21 0,00 188.964.754,91
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2023 Zugänge 2023 Verminderung 2023 Umbuchung 2023 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.720.177,20 139.554,98 1.153.688,10 0,00 5.706.044,08
6.720.177,20 139.554,98 1.153.688,10 0,00 5.706.044,08
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude 20.342.349,30 1.327.219,05 0,00 0,00 21.669.568,35
2. Technische Anlagen und Maschinen 42.755.315,22 2.080.909,79 0,00 0,00 44.836.225,01
3. Fuhrpark 10.450.285,19 1.134.484,05 127.256,23 0,00 11.457.513,01
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.189.363,20 489.628,75 902.686,27 0,00 3.776.305,68
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
77.737.312,91 5.032.241,64 1.029.942,50 0,00 81.739.612,05
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 131.574,55 0,00 0,00 0,00 131.574,55
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
131.574,55 0,00 0,00 0,00 131.574,55
84.589.064,66 5.171.796,62 2.183.630,60 0,00 87.577.230,68
Buchwert Buchwert
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 228.251,02 358.038,00
228.251,02 358.038,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude 39.626.967,47 40.937.203,42
2. Technische Anlagen und Maschinen 19.616.907,00 19.976.601,00
3. Fuhrpark 4.116.420,42 5.218.026,80
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.575.769,30 1.738.144,29
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.891.733,32 1.139.067,86
67.827.797,51 69.009.043,37
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 13.783.924,22 13.783.924,22
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 19.541.401,48 16.782.863,00
3. Beteiligungen 6.150,00 6.150,00
33.331.475,70 30.572.937,22
101.387.524,23 99.940.018,59

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

A) Grundlagen des Unternehmens

Die AVR UmweltService GmbH konzentriert sich auf den Markt für gewerbliche Abfälle und der erneuerbaren Energien sowie auf Vermietung und Verpachtung. Weiterhin übernimmt die AVR UmweltService GmbH als Dienstleister die Geschäftsführung des Zweckverbandes High-Speed-Netz Rhein-Neckar.

Im Geschäftsbereich Abfall wird ein breites Spektrum von Entsorgungsdienstleistungen angeboten, das von der Wertstofferfassung bei Kleinkunden bis hin zur Werksentsorgung reicht. Im Geschäftsbereich Energie wird neben Photovoltaikanlagen und dem Biomasseheizkraftwerk mit Fernwärmenetz in Sinsheim auch die Weiterentwicklung auf allen Gebieten der Dienstleistungen rund um erneuerbare Energien betrieben.

Seit 2012 besteht mit der Tochtergesellschaft AVR Energie GmbH ein Ergebnisabführungsvertrag. Alleiniger Gesellschafter der AVR UmweltService GmbH ist der Rhein-Neckar-Kreis.

Die AVR UmweltService GmbH hält 100 %-Beteiligungen an der AVR Energie GmbH und der AVR UmweltService Verwaltungs GmbH sowie Mehrheitsbeteiligungen von 51 % an der AVR GewerbeService GmbH und mittelbar über die AVR Energie GmbH 50,1 % am Solarpark Lobbach 1 GmbH & Co. KG sowie 51 % der Anteile an der AVR BioGas GmbH.

B) Wirtschaftsbericht

Rahmenbedingungen

Prognosen der wirtschaftlichen Entwicklung bilden die Basis für viele Planungen der Unternehmen. Wie sich die Wirtschaft in Zukunft entwickelt, lässt sich nur schätzen. Regierungen, internationale Organisationen und Wirtschaftsforscher versuchen regelmäßig, die konjunkturelle Entwicklung anhand verschiedener Annahmen möglichst genau vorherzusagen.

Die Rezession, Inflation, stark gestiegene Energiepreise, hohe Zinsen und die geopolitischen Konflikte in Europa und der Welt belasten die wirtschaftlichen Aussichten erheblich.

Im Jahresdurchschnitt 2023 betrug die Inflationsrate lt. Statistischem Bundesamt 5,9 %. Die Inflationsrate für das Jahr 2023 lag unter dem historischen Höchststand des Jahres 2022. Sie ist mit knapp 6 Prozent aber weiterhin auf einem hohen Stand.

Auch im Jahr 2023 setzte die Europäische Zentralbank (EZB) ihre restriktive Geldpolitik fort. Im Februar, März, Mai, Juni und Juli des vergangenen Jahres 2023 wurden daher Leitzinserhöhungen von je 0,50 Prozentpunkte beschlossen. Die letzte Leitzinserhöhung im September 2023 belief sich auf 0,25 Prozentpunkte. Seit dem 14.09.2023 verharrt der Leitzins der EZB (Hauptrefinanzierungsgeschäft) bei 4,50 %. Im letzten Quartal des Jahres 2023 verzichteten die EZB auf weitere Zinserhöhungen.

Die schwache Konjunktur ist auch nicht spurlos am Arbeitsmarkt vorüber gegangen. Gemessen am Ausmaß der Belastungen und Unsicherheiten ist der Arbeitsmarkt aber nach wie vor stabil: Erwerbstätigkeit und Beschäftigung sind so hoch wie nie zuvor und auch 2023 zählt zu den Jahren mit der niedrigsten Arbeitslosigkeit seit der Wiedervereinigung 1990. Im Jahr 2023 betrug die Arbeitslosenquote 5,7 % und ist somit um 0,4 % Prozentpunkte höher als im Vorjahr 2022.

Geschäftsverlauf

Ein weiteres Jahr mit vielen Herausforderung liegt hinter uns, geprägt von sinnlosen Kriegen, Energie- und Zinskrisen. Diese Veränderungen haben Auswirkungen auf jeden von uns, und auf alle Lebensbereiche, sei es auf die Wirtschaft oder auch auf unser Unternehmen. Unser wichtigstes Anliegen ist dabei das Wohlergehen unserer Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und unserer Partner.

Klimaschädliche Emissionen zu verringern und erneuerbare Energien konsequent auszubauen ist ein wichtiges Ziel der grünen AVR-Unternehmen. Im September haben deshalb die AVR Unternehmen am Tag der offenen Tür auf der AVR-Anlage in Sinsheim teilgenommen. Über 4.000 Besucherinnen und Besucher sorgten für eine gute Resonanz. Wir und unsere Tochtergesellschaften konnten dabei den Gästen einen exklusiven Einblick hinter die Kulissen geben und dabei unsere vielfältigen Dienstleistungen und Produkte näherbringen. Auch konnten wir unsere Auszeichnung für erfolgreiche familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik bestätigen und sind folglich berechtigt, das Zertifikat "Beruf und Familie" zu führen.

Der Vertragsbestand aus dem System "Grüne Tonne plus" für gewerbliche Kunden ist rückläufig. Derzeit werden 6.691 (Vorjahr: 6.850) Kundenverträge verwaltet. Die Anzahl der Behälter verringerte sich gegenüber dem Vorjahr von 7.313 um 175 auf 7.138. Die Marktstellung des Unternehmens mit dem System "Grüne Tonne plus" für gewerbliche Kunden zeigt sich jedoch insgesamt solide.

Neben der gewerblichen Abfallentsorgung ist das größte Geschäftsfeld die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften. Weiterhin erbringt die AVR UmweltService GmbH auch kaufmännische Dienstleistungen für die eigenen Tochtergesellschaften bzw. für Tochtergesellschaften des Gesellschafters Rhein-Neckar-Kreis.

Mit dem Geschäftsverlauf und der wirtschaftlichen Entwicklung unserer Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 sind wir unter diesen Rahmenbedingungen zufrieden. Unsere Geschäftszahlen bestätigen unsere Strategie. Unser Anliegen ist es, unsere Kunden aktiv zu begleiten. Unsere Vermögens- und Kapitalstruktur ist weiterhin ausgewogen und Ausdruck der stabilen wirtschaftlichen Lage unseres Unternehmens.

Weitere außergewöhnliche bzw. einmalige Entwicklungen oder Ereignisse, die den Geschäftsverlauf wesentlich beeinflusst haben, fanden nicht statt.

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2023 erhöhten sich die Umsatzerlöse der AVR UmweltService GmbH im Vergleich zum Vorjahr um 1.589 T€ auf 20.628 T€. Die Miet- und Pachterlöse erhöhten sich dabei um 414 T€ für technische Anlagen und Maschinen sowie Fahrzeuge für die Schwestergesellschaft AVR Kommunal AöR. Die Umsätze der Grünen Tonne plus Gewerbe ist aufgrund der Preiserhöhungen und sich langsam erholenden Erlösen für Wertstoffe nur leicht um 7 T€ gefallen. Die Leistungsverrechnung an verbundene wie auch nicht verbundene Unternehmen stieg um 1.133 T€. Die Steigerung der Leistungsverrechnung liegt überwiegend an den IT-Kosten, welche seit dem Geschäftsjahr 2023 zentral von der AVR UmweltService GmbH getragen werden und über die Leistungsverrechnung an die nutzenden Gesellschaften weitergegeben wird. Darüber hinaus steigt die Personalkostenverrechnung von Mitarbeitern, welche bei der AVR Umweltservice GmbH eingestellt wurden und vollständig für die AVR Energie GmbH tätig sind.

Nachfolgend werden die wesentlichen Aufgabenfelder der Gesellschaft mit dazugehörigen Umsätzen im Vorjahresvergleich dargestellt.

in T€ 2023 2022
Miet- und Pachterlöse 12.624 12.209
Grüne Tonne plus Gewerbe 4.067 4.074
Leistungsverrechnungen 3.428 2.295
Übrige Leistungen 509 461
Summe 20.628 19.039

Die sonstigen betrieblichen Erträge von 163 T€ (Vorjahr: 309 T€) resultieren überwiegend aus Zuschüssen für die Förderung von Ökostrom sowie dem Umweltbonus für Elektrofahrzeuge in Höhe von 15 T€ (Vorjahr: 28 T€), der Auflösung von Rückstellungen 3 T€ (Vorjahr: 0 T€), aus Versicherungsentschädigungen 8 T€ (Vorjahr: 136 T€) sowie aus den Erlösen aus Sachbezügen für KFZ-Gestellungen an Mitarbeiter 134 T€ (Vorjahr: 142 T€).

Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 510 T€ (Vorjahr: 464 T€) resultieren aus der Gewinnausschüttung der AVR GewerbeService GmbH.

Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens von 385 T€ (Vorjahr: 249 T€) entfallen auf gewährte Gesellschafterdarlehen für verbundene Unternehmen.

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge von 316 T€ (Vorjahr: 62 T€) setzen sich im Wesentlichen aus Zinserträgen von kurzfristigen Ausleihungen an nahestehende Gesellschaften in Höhe von 20 T€ (Vorjahr: 10 T€), Zinserträge von Kreditinstituten 65 T€ (Vorjahr: 0 T€) und Erträgen für Handlingspauschalen in Höhe von 42 T€ (Vorjahr: 42 T€) sowie aus Zinssicherungsgeschäften (wie SWAP und CAP) in Höhe von 185 T€ zusammen. Darüber hinaus sind Zinserträge aus der Rückdeckungsversicherung in Höhe von 4 T€ (Vorjahr: 4 T€) enthalten. Im Vorjahr gab es aus steuerlichen Veranlagungen zusätzlich noch Zinserträge in Höhe 6 T€. Um zukünftige Zinserhöhungsrisiken bei langfristigen Kreditfinanzierungen mit variablem Darlehenszinssatz zu minimieren, wurden Zinsswaps abgeschlossen. Aus diesen Sicherungsgeschäften wurden erstmalig Erträge erzielt. Im Gegenzug sind die Zinsaufwendungen aus dem variablem Kreditfinanzierungen angestiegen.

Den Erlösen in Höhe von 22.003 T€ standen Aufwendungen inklusive Steuern in Höhe von 19.284 T€ gegenüber. Im Einzelnen ergaben sich im Vergleich zum Vorjahr folgende Veränderungen:

Der Materialaufwand erhöht sich von 1.534 T€ um 805 T€ auf 2.339 T€. Im Wesentlichen fallen die Aufwendungen für die Sammlungs-, Transport-, Sortierungs- und Verwertungskosten der Grüne Tonne plus Gewerbe sowie IT-Fremdleistungen an. Die Erhöhung zum Vorjahr ist vor allem auf die um 688 T€ gestiegenen IT-Fremdleistungskosten zurückzuführen. Seit dem aktuellen Geschäftsjahr werden die IT-Aufwendungen zentral von der AVR UmweltService GmbH getragen und über Leistungsverrechnungen an die nutzenden Gesellschaften weiterberechnet. Des Weiteren sind die Subunternehmerkosten für die Sammlungs-, Transport-, Sortierungs- und Verwertungskosten der Grüne Tonne plus Gewerbe gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Diese Kostensteigerung steht in direktem Zusammenhang mit den immer noch sehr hohen Energiekosten.

Die Personalkosten erhöhen sich von 4.265 T€ um 605 T€ auf 4.870 T€. Im Wesentlichen beruht der Anstieg der Personalkosten auf den Anstieg der Mitarbeiterzahlen im Vergleich zum Vorjahr. In der Gesellschaft wurden durchschnittlich 60 Mitarbeitende beschäftigt (Vorjahr: 56 Mitarbeitende). Die Gesamtzahl der Mitarbeitenden setzt sich zusammen aus 2 gewerblich Beschäftigten und 58 kaufmännisch Beschäftigten. Im Jahr 2023 fanden für die meisten Beschäftigten keine Tariferhöhungen statt, es wurde jedoch eine IAP von 106 T€ ausbezahlt. Für die Mitarbeiter, die für die Tochtergesellschaft AVR GewerbeService GmbH arbeiten, fand analog den Mitarbeitern, die über die AVR GewerbeService GmbH beschäftigt sind, eine allgemeine Gehaltsanpassung in Höhe von 4,5 % statt, rückwirkend zum 01.01.2023.

Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen 5.172 T€ (Vorjahr: 5.317 T€). Darin enthalten sind Abschreibungen für den Deponieabschnitt I der Deponie Wiesloch in Höhe von 36 T€. Der Deponieabschnitt wurde entsprechend dem Grad der Verfüllung auf den Grundstückswert des rekultivierten Grundstückes abgeschrieben.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich von 3.637 T€ um 348 T€ auf 3.985 T€. Ursache für die Kostenerhöhung zum Vorjahr sind im Wesentlichen gestiegene Instandhaltungskosten für Grundstücke und Gebäude sowie für technische Anlagen und Maschinen, welche im Zusammenhang mit dem vermieteten Anlagevermögen stehen. Des Weiteren tragen die Aufwendungen, die für den Tag der offenen Tür auf der AVR-Anlage in Sinsheim entstanden sind zum Kostenanstieg bei.

Die gestiegenen Zinsaufwendungen resultieren aus langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten einschließlich Zinsabsicherung und verzinslichen Gesellschafterdarlehen. Die Gesellschafterdarlehen wurden im laufenden Geschäftsjahr vollständig an den Gesellschafter zurückgeführt. Um dieses Zinserhöhungsrisiko zu begrenzen, wurde Sicherungsgeschäfte abgeschlossen aus denen Erträge erzielt werden. Im Saldo ergibt dies für die AVR UmweltService GmbH einen vorab festgelegten Zinssatz, vergleichbar mit einer Festsatzfinanzierung.

Im Geschäftsjahr 2023 entstanden aufgrund des Rückgangs bei Fernwärmeabsatz sowie erhöhter Brennstoffkosten Verluste bei der AVR Energie GmbH. Diese Aufwendungen aus der Verlustübernahme der Organgesellschaft betrugen 799 T€.

Wesentliche Aufwandspositionen inklusive Ertragsteuern im Überblick:

in T€ 2023 2022
Materialaufwand 2.339 1.534
Personalaufwand 4.870 4.265
Abschreibungen 5.172 5.317
sonstige betriebliche Aufwendungen 3.986 3.637
Zinsaufwendungen 975 635
Aufwendungen aus Verlustübernahme 799 505
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 863 1.108
sonstige Steuern 281 339

Wesentliche Kennzahlen:

in T€ 2023 2022
Umsatz 20.628 19.039
Betriebsergebnis 4.426 4.595
Jahresüberschuss 2.719 2.783
Bilanzsumme 108.068 113.103
Investitionen 8.103 2.784
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl 60 56

Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Ergebnis vor Ertragsteuern von 3.582 T€

(Vorjahr: 3.890 T€). Unter Berücksichtigung der Ertragsteuern in Höhe von 863 T€

(Vorjahr: 1.108 T€) ergibt sich ein Jahresüberschuss von 2.719 T€ (Vorjahr: 2.783 T€).

Durch das Jahresergebnis von 2.719 T€ ergibt sich zum Jahresende ein bilanzielles Eigenkapital in Höhe von 53.038 T€ (Vorjahr: 53.319 T€).

Finanzlage

Die gesamten Investitionen des Geschäftsjahres belaufen sich auf 8.103 T€ und verteilen sich auf immaterielle Vermögensgegenstände mit 10 T€ sowie auf Sachanlagen mit 3.963 T€. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um die Programmerweiterungen für das Zeiterfassungssystem ATOSS. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen beinhalten vor allem den Kauf von Sammelfahrzeugen, Abrollcontainer bzw. Baumaßnahmen wie dem Biomüllumschlagplatz, welche im Zusammenhang mit der AVR Kommunalanstalt stehen. Bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde Ersatzbeschaffungen insbesondere in das IT-Equipment sowie in neue Hardwareausstattung investiert. Bei den Anlagen im Bau handelt es sich im Wesentlichen um Investitionen für die Ersatzbeschaffungen von 7 Hecklader Sammelfahrzeugen, 1 Kastenwagen und die Betriebs-App für die Entsorgungslogistik.

Die Erhöhung der langfristigen Ausleihungen um 4.130 T€ an verbundene Unternehmen steht im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Solarparks der AVR Energie GmbH auf dem Deponiegelände in Sinsheim. Nachdem dieser seinen Betrieb aufgenommen hat, wurden die ursprünglichen kurzfristigen Darlehen in ein neues Darlehen mit entsprechender Laufzeit umgewandelt. Die übrigen 0,5 Mio.€ wurden zur Sicherung der Liquidität als Betriebsmittelkredit an die AVR BioGas GmbH vergeben.

Vermögenslage

Vom Gesamtvermögen der Gesellschaft in Höhe von 108.068 T€ (Vorjahr: 113.103 T€) entfallen auf das Anlagevermögen 101.387 T€ oder 93,8 % (Vorjahr 99.940 T€ oder 88,3 %) und auf das Umlaufvermögen zuzüglich Rechnungsabgrenzungsposten 6.681 T€ oder 6,2 % (Vorjahr: 13.163 T€ oder 11,7 %). Der Anstieg des Anlagevermögens ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der langfristigen Ausleihungen an verbundene Unternehmen zurückzuführen. Die Reduzierung im Umlaufvermögen ist im Bereich der liquiden Mittel auf die Gewinnausschüttung an den Gesellschafter in Höhe von 3 Mio. €, sowie auf die Umgliederung der damaligen kurzfristig gewährten Darlehen zum Bau der PV-Anlage am Standort Sinsheim in die langfristigen Ausleihungen an verbundene Unternehmen zurückzuführen.

Das Anlagevermögen ist durch langfristiges Fremdkapital (Laufzeit länger als 5 Jahre) und Eigenkapital von insgesamt 69.394 T€ zu 68,4 % finanziert (Vorjahr: 72.605 T€ zu 72,6 %). Der Abschreibungsgrad des Sachanlagevermögens erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr von 53,0 % auf 54,7 %.

Die Rückstellungen reduzieren sich von 989 T€ um 261 T€ auf 728 T€ vor allem durch den Rückgang der Pensionsrückstellungen um 5 T€ und der Steuerrückstellungen um 274 T€ bei gleichzeitiger Erhöhung bei den sonstigen Rückstellungen um 18 T€. Die wesentliche Veränderung bei den sonstigen Rückstellungen ist der Rückgang im Personalbereich bei einem Anstieg der Rückstellungen für ausstehende Rechnungen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen rd. 3,4 % (Vorjahr: 1,1 %) der gesamten Verbindlichkeiten und erhöhen sich von 636 T€ auf 1.846 T€.

Die sonstigen Verbindlichkeiten erhöhen sich von 1.436 T€ um 795 T€ auf 641 T€. Hauptsächlich ist die Veränderung auf geringere kreditorische Debitoren zurückzuführen. Diese kreditorischen Debitoren resultieren im Wesentlichen aus den Mietabrechnungen für die vermieteten Gegenstände des Anlagevermögens an die Schwestergesellschaft AVR Kommunal AöR.

Durch das positive Jahresergebnis der AVR UmweltService GmbH und der gegenüber dem Vorjahr geringeren Bilanzsumme erhöht sich die Eigenkapitalquote von 47,1 % auf 49,1 %. Unabhängig davon wird im Mittelpunkt der Anstrengungen stehen, die Eigenkapitalsituation weiter zu verbessern und auszubauen.

C) Prognose/Chancen und Risiken

Prognosebericht

Für 2024 wurden Erlöse von 21.667 T€ geplant. Die Planung der gesamten Aufwendungen 2024 beläuft sich einschließlich Steuern auf 20.085 T€. Insgesamt wird mit einem Gewinn nach Steuern von 1.582 T€ gerechnet. Die bisherige Entwicklung lässt erwarten, dass diese Zielvorgabe eingehalten wird.

Der ausgewiesene Gewinn wird zur Finanzierung anstehender Investitionen bzw. zur Schuldentilgung verwendet. Das Jahresergebnis setzt sich aus den Geschäftsfeldern Grüne Tonne plus Gewerbe sowie Vermietung und Verpachtung, der Ausschüttung der Tochter AVR Gewerbe Service sowie der Ergebnisübernahme aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages mit der AVR Energie GmbH zusammen.

Der Investitionsplan umfasst für das Jahr 2024 ein Ausgabevolumen von 6.605 T€.

Chancen- und Risikobericht

Zur Erfassung der Risiken und Chancen und zum Umgang mit diesen werden wirksame Steuerungs- und Kontrollinstrumente genutzt. Zudem betreibt die Gesellschaft ein konzernweites formalisiertes und dokumentiertes Risikofrüherkennungssystem. Zusätzlich zum Ad-hoc-Reporting werden jährlich die zum vorhergehenden Jahr aufgetretenen Änderungen in das Risikomanagement eingearbeitet, dokumentiert und über das entsprechende Berichtswesen kommuniziert.

Die Gesellschaft ist in das monatliche Ergebnisreporting und die jährliche Budgetierung inklusive Mittelfristplanung der AVR Unternehmensgruppe eingebunden. Im Rahmen dieser regelmäßigen Prozesse wird die Ergebnis- und Liquiditätssituation der Gesellschaften überwacht, einem Plan-abgleich unterzogen und eine Früherkennung von Fehlentwicklungen ermöglicht.

Aus dem Betrieb der Liegenschaften resultieren betriebliche Risiken, z. B. Umweltschäden oder Verstöße gegen Genehmigungen und Auflagen. Diesem Risiko begegnet die Gesellschaft mit einem systematischen Genehmigungs- und Qualitätsmanagement im Rahmen der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb. Bei der Grünen Tonne plus für Gewerbekunden besteht ein Risiko, dass Kunden auf vermeintlich günstigere Konkurrenzangebote eingehen, die letzten Jahre zeigen eine zurückgehende Behälterzahl in diesem Bereich.

Ein Finanzierungsrisiko kann durch Liquiditätsprobleme oder Forderungsausfälle entstehen. Die Gesellschaft verfügt über genügend Eigenkapital, sodass Liquiditätsprobleme nicht zu erwarten sind. Auch größere Forderungsausfälle sind bedingt durch schnelle Reaktionsmöglichkeiten unwahrscheinlich.

Die Inflation, steigende Zinsen, die anhaltend hohen Energiepreise, der Krieg in Europa belasten wie auch schon im Vorjahr die wirtschaftlichen Aussichten. Als Folge dieser Herausforderungen kann es in den bestehenden Lieferungs- und Leistungsbeziehungen- je nach deren Art und Umfang - zu Einschränkungen kommen. Eine laufende Überwachung und Beurteilung der hieraus resultierenden Risiken auf Geschäftsfeld- und Gesellschaftsebene ermöglichen die zeitnahe Einleitung notwendiger Gegenmaßnahmen. Hinsichtlich möglicher Konsequenzen und wesentlicher Risiken sehen wir weiterhin im Bereich der Lieferketten ein hohes Risiko insbesondere hinsichtlich der Energiepreise. Wir konnten bereits in den Vorjahren die steigenden Kosten und daraus entstehenden Folgen erleben. Des Weiteren sind auch Cyberangriffe auf die kritische Infrastruktur und Unternehmen nicht auszuschließen. Solche Risiken können sich dann mittelbar auch auf die gesamte Wirtschaft und die Finanzmärkte auswirken. Weitere Risiken für unser Unternehmen sind derzeit noch nicht abschätzbar.

 

Sinsheim, den 15. März 2024

Die Geschäftsführung

Georg Eicker

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die AVR UmweltService GmbH, Sinsheim

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AVR UmweltService GmbH, Sinsheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AVR UmweltService GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen und Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Stuttgart, den 22. März 2024

WIBERA Wirtschaftsberatung
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Andrea Ehrenmann, Wirtschaftsprüferin

Thomas Büchler, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates zur AVR UmweltService GmbH

Informationen durch die Geschäftsführung

Der Aufsichtsrat der AVR UmweltService GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung laufend überwacht. Er hat sich von der Geschäftsführung regelmäßig, zeitnah und umfassend über die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftsführung und Unternehmensplanung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle schriftlich und mündlich unterrichten lassen und mit der Geschäftsführung hierüber beraten.

Sitzungen des Aufsichtsrates

Die Geschäftsführung unterrichtete den Aufsichtsrat in seinen ordentlichen Sitzungen über die Lage und Entwicklung sowie Fragen der strategischen und operativen Weiterentwicklung der Gesellschaft durch schriftliche und mündliche Berichte sowie ausführliche Erläuterungen. Der Aufsichtsrat hat sich dabei von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Die vier Sitzungen des Aufsichtsrats fanden am 10. Mai, 30.Mai, 12. Juli und am 6. Dezember 2023 statt. Der Aufsichtsrat hat sich mit der Überwachung der laufenden Geschäfte der Gesellschaft und der Vorbereitung der für die Gesellschafterversammlung anstehenden Beschlüsse beschäftigt. Insbesondere wurde die Nachfolgeregelung der Geschäftsleitung und die Auswirkungen der anhaltend hohen Energiepreise sowie die Strategien im Umgang mit diesen Herausforderungen bei den Tochtergesellschaften beraten. Des Weiteren war ein Schwerpunkt der Wirtschaftsplan 2024 und die mittelfristige Planung bis 2028.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben.

Prüfungsbericht und Jahresabschluss 2023

Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie den Prüfungsbericht von der WIBERA AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht eingehend geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB versehen. Der Jahresabschluss und Lagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers hat allen Mitgliedern des Aufsichtsrates vorgelegen. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung hat der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat von dem Ergebnis der Prüfung Kenntnis genommen. Er hat den vorgelegten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag geprüft und empfiehlt der Gesellschafterversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses.

Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AVR UmweltService GmbH sowie der Tochterunternehmen für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit.

 

Sinsheim, 19. April 2024

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats

Stefan Dallinger

Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses der AVR UmweltService GmbH

Der Jahresabschluss 2023 sowie der Bericht des Aufsichtsrates werden gemäß Vorlage festgestellt und nach § 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages genehmigt.

Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 2.718.718,62 € wird genehmigt.

Der daraus resultierende Bilanzgewinn in Höhe von 2.718.718,62 €
ergibt sich aus dem Gewinnvortrag 2022 in Höhe von 0,00 €
sowie dem lfd. Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 2.718.718,62 €
und wird wie folgt verwendet:
Von dem Bilanzgewinn werden 2.500.000,00 €
an die Gesellschafter ausgeschüttet und 217.276,52 €
Der Gewinnrücklage zugeführt.
Die übrigen 1.442,10 €
verbleiben auf dem Gewinnvortragskonto.

Über die Verwendung des Bilanzgewinns entscheidet, nach Feststellung des Jahresergebnis es, gemäß § 11 Abs. (6) Buchstabe f) des Gesellschaftsvertrages, aufgrund der Vorberatungen und Empfehlung durch den Aufsichtsrat § 10 Abs. (3) Buchstabe d) die Gesellschafterversammlung.

Beschluss der Gesellschafterversammlung der AVR UmweltService GmbH:

Die Gesellschafterversammlung der AVR UmweltService GmbH hat in der Sitzung am 01.07.2024 den Jahresabschluss 2023 wie folgt festgestellt:

Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 2.718.718,62 €
wird genehmigt.
Von dem Jahresüberschuss 2023 2.718.718,62 €
Werden 2.500.000,00 €
an die Gesellschafter ausgeschüttet und 217.276,52 €
der Gewinnrücklage zugeführt.
Die übrigen 1.442,10 €
verbleiben auf dem Gewinnvortragskonto.

Die Auszahlung der Gewinnausschüttung soll am Freitag, den 15.November 2024 erfolgen.

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