Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hendra Gunawan Sanusi seit 25.8.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bylur GmbHBerlinJahresabschluss zum 31. Dezember 2011Bilanz zum 31. Dezember 2011AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2011I. Allgemeines Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011 ist nach den Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.5.2009 und den Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und hat teilweise die größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Berichtsjahr ergibt sich ein Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt trotzdem nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB), da eine Rangrücktrittsvereinbarung vom 28. Dezember 2010 für das Darlehen der Gesellschafterin an die Gesellschaft gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 und § 39 Abs. 2 InsO vorliegt. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet, § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB. Der Grundsatz der Vorsicht mit seinen Ausprägungen, dem Realisationsprinzip und dem Imparitätsprinzip, wurde beachtet, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rückstellungen sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Das Anlagevermögen ist dem Anschaffungskostenprinzip entsprechend unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten einerseits und Anschaffungspreisminderungen andererseits, bei Vermögensgegenständen, deren zeitliche Nutzung begrenzt ist, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstands. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennbetrag. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Das Gezeichnete Kapital stimmt mit den Angaben im Handelsregister sowie den Regelungen im Gesellschaftsvertrag überein. Die Einlagen sind in voller Höhe erbracht. Der Ansatz erfolgt zum Nennbetrag. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag. Zur Fremdwährungsumrechnung ist festzustellen, dass die betroffenen Vermögensgegenstände und Schulden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs umgerechnet werden. Die Folgebewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit größer als ein Jahr erfolgt zum Abschlussstichtag unter Beachtung des Imparitätsprinzips, wonach Kursverluste aufwandswirksam und Kursgewinne nicht berücksichtigt werden. Gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des BilMoG angepasst. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens mit den Abschreibungen des Geschäftsjahres wird im Anlagenspiegel dargestellt. In den Sonstigen Rückstellungen sind, wie bereits im Vorjahr, Abschluss- sowie Steuerberatungskosten ausgewiesen. Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin (davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: Euro 338.395,54). IV. Sonstige Angaben Die Gesellschaft wird durch Frau Renate Herrmann, Kauffrau, Berlin, vertreten. Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Berlin, den 4. April 2012 Renate Herrmann, Geschäftsführerin Bylur GmbH, Berlin
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