Endurance
Management GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.652,42 |
22.901,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
796.764,54 |
735.266,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.536,79 |
10.258,12 |
| Aktiva |
822.953,75 |
768.425,58 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
210.521,11 |
200.908,66 |
| B.
Rückstellungen |
4.126,88 |
3.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
608.305,76 |
564.016,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
18.081,92 |
564.016,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
590.223,84 |
0,00 |
| Passiva |
822.953,75 |
768.425,58 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den
31. Dezember 2020
Allgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss (JA) wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft
ist eine sog. "kleine Kapitalgesellschaft" i.S.d. §
267 HGB.
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu nominalen
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu historischen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen (AfA)
wurden entsprechend der Beschaffenheit und der
mutmaßlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
(ND) der einzelnen Wirtschaftsgüter (WG) /
Vermögensgegenstände (VG) unter
Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften linear oder
degressiv vorgenommen. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte i.d.R. in
den Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führte. Sofern die Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bei einem abnutzbaren beweglichen
und einer selbständigen Nutzung fähigen
Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens den Betrag von
Euro 800,00 nicht überstiegen (geringwertige
Wirtschaftsgüter - GWG), wurden gemäß
steuerrechtlicher Regelung die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten im Jahr des Zugangs in voller Höhe
als Betriebsaufwand abgesetzt..
Bei den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden für bis zum
Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbare Risiken je nach
Zulässigkeit Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen
gebildet. Der Ausweis erfolgt mit dem Nennwert.
Die
Geldbestände wurden zum Nominalwert erfasst.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Stichtag, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die
Auflösung erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Beim Ausweis und Ansatz des
Kapitals und der
Rücklagen wurde den gesetzlichen und ggf.
satzungsmäßigen Vorschriften Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren in Staffelform nach § 275
Abs. 2 HGB gewählt.
Spezielle Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Zugänge, kumulierten Abschreibungen sowie
Buchwerte sind im Brutto-Anlagenspiegel dargestellt.
Erläuterungs- und Angabepflichten nach § 284
Abs. 2 Nr. 2-5 HGB
Beträge, die auf
fremde Währung lauten oder ursprünglich
lauteten, lagen im Jahresabschluss nicht vor.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind nicht zu vermerken.
Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
Grundsätzlich werden die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren sind in der Bilanz keine enthalten.
Da die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt ist, sind Angaben
gemäß § 285 Nr. 8 HGB nicht erforderlich.
Angaben gem. §285 Satz 1 Nr. 3a, 7, 9, 13, 14a,
16, 20, 23 und 25 HGB sind nicht zu erteilen.
Sonstige Pflichtangaben zu bestimmten Sachverhalten
Über
Einstellungen von Wertaufholungen und
Sonderposten mit Rücklageanteil sowie andere
Gewinnrücklagen (§ 29 Abs. 4 GmbHG) ist
nicht zu berichten.
Über
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern werden, sofern nicht
bereits in der Bilanz erfolgt, gemäß § 42
Abs. 3 GmbHG folgende Angaben gemacht: Es bestehen
Verbindlichkeiten gegenüber der Endurance Capital AG
in Höhe von € 590.223,84.
Nach § 285 Nr. 14 a HGB wurde die Endurance
Management GmbH in den Konzernabschluss der Endurance
Capital AG mit Sitz in München einbezogen. Der offen
gelegte Konzernabschluss ist in München
erhältlich.
Gemäß § 291 II Nr. 4 HGB sind
folgenden Angaben zum Mutterunternehmen, das den
befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht
aufstellt, zu machen:
Name: Endurance Capital AG
Sitz: München
Die Endurance Management GmbH ihrerseits ist gem.
§ 291 II Nr. 4b HGB von der Verpflichtung einen
Konzernabschluß und einen Konzernlagebericht
aufzustellen befreit.
Zum Geschäftsführer der Endurance
Management GmbH ist bestellt:
Herr Matthias Uebel, Gräfelfing
München, 27. Mai 2021
..................................................................
Matthias
Uebel
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
München, 27. Mai 2021
..................................................................
Matthias
Uebel
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.03.2022 festgestellt.
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