Beth
Elektrotechnik GmbH
Stockelsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
125.102,00 |
130.275,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
51.511,00 |
61.814,00 |
| II.
Sachanlagen |
71.091,00 |
65.961,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.392.857,00 |
1.850.934,66 |
| I.
Vorräte |
566.310,52 |
626.614,78 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
625.489,48 |
769.559,22 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.603.188,47 |
1.014.850,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
115.865,29 |
120.795,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
223.358,01 |
209.469,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
643,76 |
|
| Aktiva |
2.518.602,76 |
1.981.209,66 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.762.941,31 |
1.361.446,17 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
51.200,00 |
51.200,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
1.133.700,00 |
1.006.700,00 |
| IV.
Gewinnvortrag |
1.546,17 |
1.375,91 |
| V.
Jahresüberschuss |
551.495,14 |
277.170,26 |
| B.
Rückstellungen |
402.899,00 |
367.337,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
352.762,45 |
252.425,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
352.762,45 |
252.425,70 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
100.000,00 |
|
| Passiva |
2.518.602,76 |
1.981.209,66 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
der
Beth Elektrotechnik GmbH, Stockelsdorf
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Beth Elektrotechnik GmbH hat ihren Sitz in
Stockelsdorf. Das zuständige Registergericht ist das
Amtsgericht Lübeck; die Gesellschaft ist dort unter
HRB 19045 HL eingetragen.
Der Jahresabschluss der Beth Elektrotechnik GmbH
wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften
aufgestellt. Gemäß § 267 Abs. 1
HGB handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB dargestellt.
Das gesetzliche Gliederungsschema des § 266
HGB wurde um folgende Position erweitert:
· Forderungen gegen Gesellschafterin,
· Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafterin
Bei den Forderungen gegen Gesellschafterin handelt es
sich auch um Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Bei
den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterin
handelt es sich auch um Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen.
Bei der Erstellung des Anhangs wird von den
größenabhängigen Erleichterungen des
§ 288 HGB Gebrauch gemacht.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten - vermindert um planmäßige
Abschreibungen - bewertet.
Der im Zuge der Verschmelzung mit der Elektrohaus
Beth GmbH zum 02.01.2019 entstandene Geschäftswert
wird aufgrund langfristig zu erwartender
Geschäftsbeziehungen über einen Zeitraum von 10
Jahren abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten - vermindert um planmäßige
Abschreibungen - bewertet. Abschreibungen erfolgen linear
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Zugänge des Geschäftsjahres werden zeitanteilig
abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände
mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden sofort
abgeschrieben.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den
Einzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten
einbezogen.
Die erhaltenen Anzahlungen werden, soweit sie den
Bilanzwert der unfertigen Leistungen und der geleisteten
Anzahlungen nicht übersteigen, offen von den
Vorräten abgesetzt.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich angemessener Wertberichtigungen für
alle erkennbaren Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel werden mit dem Nennwert
bilanziert.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten zeigt Ausgaben
des Geschäftsjahres, die einen Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.
Bei der Bewertung der Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen ist keine zukünftige
Rentenanpassung angenommen worden. Es liegt ein
versicherungsmathematisches Gutachten vor. Das
Berechnungsverfahren erfolgte mit der Barwertmethode. Die
Ermittlung erfolgte mit dem von der Deutschen Bundesbank
gem. § 253 Abs. 2 S. 4 HGB
veröffentlichten Zinssatz der vergangenen zehn Jahre
in Höhe von 1,82 % am 31. Dezember 2023.
Für die Bestimmung des Zinssatzes wurde
gemäß § 253 Abs. 2 HGB
vereinfacht ein Zeitraum von 10 Jahren angenommen. Als
biometrische Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2018
G von Klaus Heubeck verwendet. Aus der Abzinsung mit dem
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im
Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (1,74%) ein
Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 433,00, der
für eine Ausschüttung gesperrt ist.
Die Pensionszusage erfolgte gegenüber einem
ehemaligen Geschäftsführer der Gesellschaft.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
angemessen Rechnung tragen. Sie werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Verbindlichkeiten werden ebenfalls mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zu Posten der Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist als
Anlage zum Anhang dargestellt.
Neben den bereits erhaltenen Anzahlungen waren zum
Stichtag Abschläge einschließlich Umsatzsteuer
in Höhe von TEUR 149,5 angefordert, die von den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesetzt
wurden.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(TEUR 0,5).
Die Forderungen gegen die Gesellschafterin beinhalten
Forderungen aus Darlehen (TEUR 530) nebst Zinsen (TEUR
0,4).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben - mit Ausnahme des
Darlehens gegen nahestehende Unternehmen (TEUR 115,9 / Vj.
120,8) - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen
beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(TEUR 1,2).
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafterin handelt es sich um Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 29,9, um
Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 157,3, die die
Gesellschafterin als Organträger abführt sowie
Verbindlichkeiten für offene Ausschüttungen (TEUR
100).
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
IV.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2023 wurden im
Jahresdurchschnitt 26 Mitarbeiter (ohne
Geschäftsführung und geringfügig
Beschäftigte) sowie 13 Auszubildende beschäftigt.
Stockelsdorf, den 23. Mai
2024
Beth Elektrotechnik GmbH, Stockelsdorf
gez.
Mathias Wascher gez. Karsten Wascher
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2024
festgestellt.
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