Ruff Weber
GmbH
Konstanz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
364,00 |
600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
388.291,85 |
123.332,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
280,00 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
170.817,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
388.935,85 |
294.749,96 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
121.863,59 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
224.209,52 |
132.037,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
42.862,74 |
162.712,64 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
11.859,65 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
31.003,09 |
162.712,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
11.859,65 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
388.935,85 |
294.749,96 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Ruff Weber GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Am Bilanzstichtag war im Unternehmen 4 Person
beschäftigt (im Vorjahr: 4).
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken:
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
- Stefann Ruff, Architekt
- Tilmann Weber, Architekt
Die Geschäftsführer sind von der
Beschränkung des § 181 BGB befreit.
Konstanz, den 03. November 2020,
Ruff Weber GmbH
Vorbereitung/Durchführung Bauvorhaben als
Bauherr
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.11.2020 festgestellt.
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