Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 10233
Eingetragen
27.6.1994
Branche
Büros für InnenarchitekturEinzelhandel mit WohnmöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Inneneinrichtung (Wohnberatung) sowie basierend hierauf der Vertrieb von Einrichtungsgegenständen und Gebäudezubehör jeder Art.

Historie

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Management

NameRolle
Peter Bühlen
seit 7.3.2008
Geschäftsführer
Burkhard Tigges
seit 30.9.2003
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
51.00%
40.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Verl
10.400 €
40.00%
Verl
10.400 €
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wohnberatung Neuwelt GmbH

Schwarzenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 44.394,58 60.622,58
I. Sachanlagen 42.872,00 59.100,00
II. Finanzanlagen 1.522,58 1.522,58
B. Umlaufvermögen 151.321,10 228.241,60
I. Vorräte 73.402,75 73.720,15
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 50.062,16 123.639,10
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.856,19 30.882,35
Bilanzsumme, Summe Aktiva 195.715,68 288.864,18

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 89.578,46 61.218,11
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Kapitalrücklage 60.000,00 60.000,00
III. Verlustvortrag 24.781,89 71.708,88
IV. Jahresüberschuss 28.360,35 46.926,99
B. Rückstellungen 7.936,08 8.112,68
C. Verbindlichkeiten 98.201,14 219.533,39
Bilanzsumme, Summe Passiva 195.715,68 288.864,18

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden, soweit vorhanden, wie folgt bewertet:

Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.

Soweit erforderlich wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden, soweit vorhanden, nach folgenden Grundsätzen aktiviert:

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände € 50.272,16 € 0,00 € 123.949,10 € 0,00

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten € 98.201,14 € 98.201,14 € 219.533,39 € 219.533,39

In den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren enthalten.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Dieter Bühlen

Stefanie Hesseldieck

Peter Bühlen

Weitere Angaben

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

 

Schwarzenberg, den 22.06.2011

gez. Dieter Bühlen

gez. Stefanie Hesseldieck

gez. Peter Bühlen

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.6.2011.

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