Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 109499
Eingetragen
5.6.1997
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
der Betrieb eines Abschlepp-Berge- und Pannenhilfsdienstes als Partner des ADAC Deutschland mit allen damit verbundenen Dienstleistungen, der Handel mit Kraftfahrzeugen und die Vermietung von Personen- und Lastkraftwagen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Car Complete 24 GmbH

Erfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

390.309,46 €

430.900,19 €

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

97,50 €

1.474,50 €

II. Sachanlagen

307.562,50 €

343.016,50 €

III. Finanzanlagen

82.649,46 €

86.409,19 €

B. Umlaufvermögen

644.932,92 €

523.638,11 €

I. Vorräte

182.793,99 €

179.843,51 €

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

340.046,22 €

322.318,13 €

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

122.092,71 €

21.476,47 €

C. Rechnungsabgrenzungsposten

8.298,00 €

6.799,00 €

Summe Aktiva

1.043.540,38 €

961.337,30 €



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

350.857,49 €

376.967,87 €

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59 €

25.564,59 €

II. Gewinnvortrag

299.195,51 €

325.292,90 €

III. Jahresüberschuss

26.097,39 €

26.110,38 €

B. Rückstellungen

320.021,92 €

275.448,38 €

C. Verbindlichkeiten

372.660,97 €

308.921,05 €

Summe Passiva

1.043.540,38 €

961.337,30 €

ANHANG

I. Erläuterungen zur Bilanz

Allgemein

Der Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der vorliegenden Bilanz handelt es sich um eine Handelsbilanz, die Vorschriften des BilMoG/ BilRUG wurden geprüft und angewendet. Es wurden hierbei teilweise aufgrund von saldierten Geringfügigkeiten (bezogen auf die vorhandene Bilanzsumme) auftragsgemäß Werte der Steuerbilanz berücksichtigt. Die Aussagekraft der Handelsbilanz wird hierdurch unter dem Aspekt der Wesentlichkeit nicht eingeschränkt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und der Satzung der Gesellschaft aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 HGB werden in Anspruch genommen.

Bei der Erstellung der Bilanz wurden die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB angewandt.

Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Bilanz

A) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel 2023.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs-/ Herstellungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet. Es wurde die lineare AfA-Methode angewendet.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Sonderabschreibungen wurden gemäß § 7g EStG in Höhe von 25.000,00 € in Anspruch genommen.

Für die in dem Geschäftsjahr angeschafften abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten Euro 250,00 aber nicht Euro 1.000,00 übersteigen, wurde gem. § 6 Abs. 2a EStG kein Sammelposten gebildet und entsprechend der gesetzlichen Regelung aufgelöst.

Eine analoge handelsrechtliche Anwendbarkeit der steuerlichen Regelungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten Euro 250,00, aber nicht Euro 1.000,00 übersteigen (§ 6 Abs. 2a EStG), ist jedoch mit Einführung des BilMoG eher kritisch zu sehen. Da diese Vermögensgegenstände in einem Sammelposten erfasst und unabhängig von ihrem tatsächlichen Verbleiben im Unternehmen pauschal über 5 Jahre abgeschrieben werden, besteht die Gefahr, dass insbesondere gegen das handelsrechtliche Einzelbewertungs- und Vorsichtsprinzip verstoßen wird. Trotz dieser Bedenken wird unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit des Rechnungswesens die Bildung dieses steuerlichen Sammelpostens auch handelsrechtlich ausnahmsweise für zulässig erachtet, soweit den geringwertigen Wirtschaftsgütern keine wesentliche Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beizulegen ist.

Für die im Geschäftsjahr 2023 angeschafften abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten Euro 800,00 nicht übersteigen, können gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Eine analoge handelsrechtliche Anwendbarkeit der steuerlichen Regelungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten Euro 800,00 nicht übersteigen (§ 6 Abs. 2 EStG), ist jedoch im Hinblick auf den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 S. 2 EStG) eher kritisch zu sehen, da diese Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 3 HGB für den Zeitraum in dem sie genutzt werden, um planmäßige Abschreibungen zu vermindern sind.

Trotz dieser Bedenken wird unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit des Rechnungswesens die Vorgehensweise auch handelsrechtlich ausnahmsweise für zulässig erachtet, soweit den geringwertigen Wirtschaftsgütern keine wesentliche Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beizulegen ist.

B) Umlaufvermögen

Die Unfertigen Erzeugnisse und Leistungen wurden mit den dem Grad der Fertigstellung entsprechenden Herstellungskosten bewertet.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Die Forderungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Für die in den Forderungen ruhenden Risiken wurde neben notwendigen Einzelwertberichtigungen eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % des Netto - Forderungsbestandes gebildet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet.

C) Rückstellungen

Über die Höhe der Pensionsrückstellungen liegt wesentlich ein entsprechendes Gutachten vor.

Für Garantieleistungen wurde pauschal eine Rückstellung in Höhe von tatsächlichen Garantieinanspruchnahmen der Vergangenheit gebildet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Beträge zurückgestellt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig waren.

D) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Saldenbestätigungen bzw. Kontoauszüge zum Bilanzstichtag nachgewiesen. Die Restlaufzeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert. Die Restlaufzeit beträgt in allen Fällen weniger als 1 Jahr. Sonstige Sicherheiten sind nicht gegeben worden.

II. Sonstige Angaben

Besondere Umstände, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechendes Bild bietet, liegen nicht vor. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind ebenfalls nicht gegeben.

III. Geschäftsführung

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin ist

Frau Marion Katrin Taborsky.

Angaben über die Gesamtbezüge unterbleiben gem. §288 HGB.

 

Erfurt, den 12. Februar 2025

gez. Gerd Taborsky

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. Februar 2025

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