W24
Objektgesellschaft mbH
Bruchsal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.245.484,44 |
1.279.200,44 |
| I.
Sachanlagen |
1.245.484,44 |
1.279.200,44 |
| B.
Umlaufvermögen |
33.770,46 |
32.374,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.343,44 |
15.446,40 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.427,02 |
16.928,15 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
149.991,39 |
22.194,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.429.246,29 |
1.333.769,40 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
179.991,39 |
52.194,41 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
149.991,39 |
22.194,41 |
| B.
Verbindlichkeiten |
1.429.246,29 |
1.333.769,40 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
888.911,42 |
753.596,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.429.246,29 |
1.333.769,40 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gesetzliche Grundlagen
Der Jahresabschluss der W24 Objektgesellschaft mbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die erstmalige Anwendung der Vorschriften des BilMoG
hat zu einer notwendigen Durchbrechung der angewandten
Ansatz-, Bewertungs- und der Ausweisstetigkeit wie folgt
geführt:
Bewertung der Fremdwährungsverbindlichkeiten und
-forderungen erfolgte entsprechend der Neuregelungen des
BilMoG.
Prüfungspflicht
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Das Unternehmen
ist somit nicht nach § 316 Abs. 1 HGB
prüfungspflichtig.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Verrechnungsvorschriften des § 246
HGB wurden beachtet.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Ansatzmethoden wurden beibehalten.
Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt
oder nachfolgend im Anhang dargestellt.
Bewertungsvorschriften
Die Grundsätze der Bilanzidentität sind
gewahrt.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§
252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Bewertungseinheiten im Sinne des § 254 HGB wurden
nicht gebildet.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen
wurden planmäßig vorgenommen. Die Nutzungsdauern
der einzelnen Anlagegegenstände wurden anhand von
Erfahrungswerten der Vergangenheit geschätzt.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften
des § 253 HGB bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen.
Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in EUR
Soweit der Jahresabschluss auf fremde Währung
lautende Forderungen und Verbindlichkeiten enthält,
die in EUR umgerechnet wurden, erfolgte die Bewertung zum
Abschlussstichtag entsprechend § 256a HGB. Die
Umrechnung der Fremdwährungsposten erfolgte mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag unter
Berücksichtigung der Begrenzung in § 252 Abs. 1
Nr. 4 HGB und § 253 Abs. 1 S. 1 HGB.
III.
Angaben zur Bilanz
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum
Bilanzstichtag nachfolgend dargestellte Verbindlichkeiten:
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
|
47.740,50
|
- davon Sonstige
Verbindlichkeiten
|
47.740,50
|
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über 5 Jahre TEUR 540.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt TEUR 1.369. Im Einzelnen handelt es sich um
Grundschulden und Bürgschaften.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestanden nicht.
IV.
Sonstige Angaben
Angaben über Mitglieder der
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte von den
Geschäftsführern
Michael Heinold, Steuerberater
Ralf Dietz, Wirtschaftsprüfer und
Udo Gößner, Steuerberater
geführt..
Bruchsal, den 30.06.2011
W24 Objektgesellschaft mbH
Die Geschäftsführung
gez. Michael Heinold gez. Ralf
Dietz gez. Udo Gößner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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