Sovisa
Solartechnik GmbH
Kernen im Remstal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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1.283,00
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2.331,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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9.425,00
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3.056,00
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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9.924,15
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4.555,28
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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2.065,11
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1.267,43
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C. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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32.824,65
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21.988,53
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Summe Aktiva
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55.521,91
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33.198,24
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II. Ausstehende, nicht
eingeforderte Einlagen
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-12.500,00
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-12.500,00
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III. Bilanzverlust
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-45.324,65
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-34.488,53
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IV. Eigenkapital gesamt
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-32.824,65
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0,00
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-21.988,53
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0,00
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B. Rückstellungen
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1.300,00
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700,00
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C. Verbindlichkeiten
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54.221,91
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32.498,24
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Summe Passiva
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55.521,91
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33.198,24
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ANHANG
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
Von der Darstellungsstetigkeit wurde
grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr nicht
abgewichen. Lediglich die noch nicht eingeforderten,
ausstehenden Einlagen wurden gemäß § 272
HGB nunmehr direkt vom gezeichneten Kapital offen
abgesetzt.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Sachanlagen
- Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
- Grundlage der planmäßigen Abschreibung
war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
- Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort
abgeschrieben.
- Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von
mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als
Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst
und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6
Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben.
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
3. Verbindlichkeiten
- Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 0,00
(Vj. € 0,00).
4. Rückstellungen
- Die Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
- Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis
zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
I. Aktivposten
Aus dem Verlustvortrag mögliche aktive
Abgrenzungsposten für latente Steuern wurden
gemäß § 274 a HGB nicht angesetzt.
II. Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Im Sinne des § 251 HGB bestanden am
Abschlussstichtag keine Haftungsverhältnisse.
C. Ergänzende Angaben
I. Angaben über Mitglieder der
Unternehmensorgane
Die Geschäftsführung und Vertretung oblag:
Herrn Christoph Kaiser und Herrn Gasper Tunaj.
Beide Herren sind einzelvertretungsberechtigt und von
den Beschränkungen des §
181 BGB befreit.
Kernen, im Dezember 2011
S o v i s a Solartechnik GmbH
Geschäftsführung
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 29.11.2011
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