VIVRO GmbH
Garching b. München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
|
|
Vorjahr |
|
|
|
EUR |
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
|
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
157.878,76 |
173.468,42 |
| II. Sachanlagen |
|
36.738,96 |
17.803,19 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
|
| I. Vorräte |
|
838.332,93 |
755.032,44 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
|
504.904,13 |
723.208,87 |
| davon mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00 (i.V.
EUR 6.650,00) |
|
|
|
| davon gegen
Gesellschafter EUR 305.501,30 (i.V. EUR
195.482,64) |
|
|
|
| III. Kassenbestand,
Guthaben bei Kreditinstituten |
|
81.064,94 |
118.572,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
1.132,10 |
524,74 |
| |
|
1.620.051,82 |
1.788.609,72 |
|
Passiva
|
|
|
|
| |
|
|
Vorjahr |
| |
EUR |
EUR |
EUR |
| A. Eigenkapital |
|
|
|
| I. Gezeichnetes
Kapital |
200.000,00 |
|
(200.000,00) |
| II.
Kapitalrücklage |
200.000,00 |
|
(200.000,00) |
| III. Gewinnvortrag |
292.937,66 |
|
(221.285,89) |
| IV.
Jahresüberschuss |
45.491,89 |
|
(71.651,77) |
| |
|
738.429,55 |
692.937,66 |
| B.
Rückstellungen |
|
38.371,54 |
38.728,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
822.950,81 |
1.056.943,26 |
| davon |
|
|
|
| - mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr EUR 822.950,81 (i. V. EUR
1.056.943,26) |
|
|
|
| - gegenüber
Gesellschafter EUR 363.497,66 (i. V. EUR
291.557,63) |
|
|
|
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
20.299,92 |
0,00 |
| |
|
1.620.051,82 |
1.788.609,72 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
| 1) |
Die Gliederung der Bilanz sowie
der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den
Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die
Bilanz ist in Kontoform aufgestellt.
|
| 2) |
In der Bilanz und in der Gewinn-
und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
|
| 3) |
Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen verrechnet.
|
| 4) |
Das Anlage- und
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und
hinreichend gegliedert.
|
| 5) |
Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und
bestimmt sind.
|
| 6) |
Der Jahresabschluss vermittelt
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage.
|
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
| 1) |
Im Jahresabschluss sind
sämtliche auszuweisenden
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten.
|
| 2) |
Die Bilanzierungsverbote nach
§ 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden
beachtet.
|
| 3) |
Rückstellungen sind nur im
Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die
Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
|
II. Bewertungsmethoden
| 1) |
Die angewendeten
Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen
dem nicht entgegen.
|
| 2) |
Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
|
| 3) |
Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn
diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
|
| 4) |
Gewinne wurden nur
berücksichtigt, soweit diese am
Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
|
| 5) |
Die
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Bei
der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
|
| 6) |
Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Einzelwertberichtigungen waren nicht veranlasst. Eine
Pauschalwertberichtigung wurde mit 1 % der
Nettoforderungen gebildet.
|
| 7) |
Das gezeichnete Kapital ist zum
Nennbetrag angesetzt.
|
| 8) |
Die sonstigen
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt.
|
| 9) |
Die Verbindlichkeiten sind mit
dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
|
C. Angaben zu Posten der Bilanz
I. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte
am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht
bestellt.
II. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr:
| |
Herr Thomas Bach,
kaufmännischer Leiter bei 2H GmbH & Co.
KG
|
| |
Herr Bernhard Mittermüller,
Vertrieb und Einkauf
|
II. Unterschrift der Geschäftsleitung
Garching bei München,
den 12. April 2016
Bernhard
Mittermüller
Thomas
Bach
Sonstige Offenlegungsangaben:
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte in der
Gesellschafterversammlung am 04.05.2016.
|