WADEX
GmbH
Boizenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.332,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.332,00 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
1.332,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
44.609,31 |
| I.
Vorräte |
39.900,64 |
| 1.
fertige Erzeugnisse und Waren |
39.900,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.143,18 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
33,18 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
2.110,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.565,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
106,98 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
15.869,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
61.917,94 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
40.869,65 |
| B.
Verbindlichkeiten |
61.917,94 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
42.032,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
42.032,49 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
19.885,45 |
| davon
aus Steuern |
601,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
19.885,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
61.917,94 |
Anhang
I. Vorbemerkungen
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2006 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264
HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht.
Auf die Erstellung eines
Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S.
3 HGB verzichtet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Wertansatz der
Sachanlagen berechnete sich aus den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen.
Das
Vorratsvermögen wurde zu den Anschaffungskosten
bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer
Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen
wurden in voller Höhe abgeschrieben.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Die
planmäßige Abschreibung erfolgte linear
oder degressiv in der steuerlich zulässigen Höhe
unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
In den Fällen, in denen dies zu einen
höheren Abschreibung führte, wurde von der
degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen.
Die Bewertungsfreiheit von
geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen.
III. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Prell geführt.
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