Sven-Uwe Schwager e. Kfm.
Selbe AdresseInstitute für Factoring-Geschäfte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Petra Waldmann seit 23.7.2018 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Waldmann Bedachungs GmbHVollmershainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden C. Angaben und Erläuterungen zu Handelsbilanzposten I. Verbindlichkeiten II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG III. Immaterielle Vermögensgegenstände, Geschäfts- oder Firmenwert IV. Haftungsverhältnisse V. Ausschüttungssperre D. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Außerplanmäßige Abschreibungen E. Sonstige Angaben I. Geschäftsführungsorgane A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1) Die Vorschriften des BilMoG werden erstmals auf das nach dem 31.12.2009 beginnende Wirtschaftsjahr angewendet. Die Vorjahresvergleichszahlen sind auf Grund des Wahlrechtes des Art.67(8)S.2 EGHGB nicht angepasst worden. 2) Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 3) In der Handelsbilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 5) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Handelsbilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 6) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 7) Angaben und Begründungen zu Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit in Bilanz und GuV gem. § 265 (1) S. 2 HGB zu denen des Vorjahres sind nichtnotwendig. Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewendeten Darstellungsgrundsätze wurden beibehalten. 8) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1) Sachverhalte gemäß Art. 67 EGHGB für Beibehaltungs- oder Fortführungswahlrechte lagen nicht vor. 2) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 3) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögen wurden als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen. 4) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 5) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Bewertungsmethoden wurden gem. §§ 252 ff. HGB angewandt. 2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden gegebenenfalls im Umstellungsjahr gem. Art. 67 ff. EGHGB angepasst. 3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund dauernder Wertminderung wurden nicht vorgenommen. Im Umstellungsjahr wurde vom Beibehaltungs- und Fortführungswahlrecht gem. Art. 67(4) EGHGB Gebraucht gemacht. 7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Nicht eingeforderte Einlagen sind vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt. 9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gem. § 253(2) HGB abgezinst. 10) Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. 11 Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz I. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG 1) Die Gesellschaft hatte gegen die Gesellschafterin keine Forderungen. 2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens erfolgte nicht. Er ist in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten. III. Immaterielle Vermögensgegenstände, Geschäfts- oder Firmenwert Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen. IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. §251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. V. Ausschüttungssperre Ausschüttungssperren gem. § 268(8) HGB bestehen nicht. D. Angaben und Erläuterungen zu G.u.V.-Posten I. Außerplanmäßige Abschreibungen Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei dauernder Wertminderung gem. §253(3) HGB nicht angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibung für Finanzanlagen wurden nicht in Anspruch genommen. E. Sonstige Angaben I. Geschäftsführungsorgane Geschäftsführerin zum 31.12.2011 war Frau
Petra Waldmann.
|
||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
10 nahegelegene Organisationen
Institute für Factoring-Geschäfte
Bauträger für Wohngebäude
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Herstellung von Bau- und Baustoffmaschinen
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Großhandel mit Werkzeugmaschinen
Beteiligungsgesellschaften
Frisör- und Barbiersalons
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen