1. Holy Productions GmbH & Co. KG
Selbe AdresseMusikverlage
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
David Holy seit 20.8.2015 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Holysoft Studios LimitedKleinostheimJahresabschluss zum 31. Dezember 2012I. Bilanz zum 31.12.2012AKTIVA
Anhang1. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung1.1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss des Unternehmens wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft gilt unter Bezugnahme auf die Größenklassen des § 267 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. 1.2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Angewandte Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Ansatz- und Bewertungsvorschriften der Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend hierzu wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Bilanzierungsmethoden: Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Ansatzvorschriften nach §§ 246 - 251 HGB, modifiziert durch die Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 268 - 274 HGB) wurden beachtet. Bewertungsmethoden: Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 279 bis 283 HGB) aufgestellt. Im wesentlichen ist hierzu auszuführen: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um die Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der betriebsindividuellen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten aktiviert; soweit Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 (3) HGB erforderlich waren, sind diese vorgenommen worden. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug aller gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert bilanziert. Rechnungsabgrenzungsposten wurden soweit erforderlich, mit dem Nennwert gebildet. Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich waren. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 2. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB):2.1. Angaben nach § 285 (1) HGB:
2.2. Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB): Vertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft ist David Holy, Kaufmann. 2.3. Angaben gem. § 42 (3) GmbHG: Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag folgende Forderungen/Verbindlichkeiten:
3. Inanspruchnahme von Schutzklauseln Die Schutzklausel des § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde in Anspruch genommen. 4. Unterschrift der Geschäftsführung
Kleinostheim, den 19.12.2013 gezeichnet David Holy 5. Feststellung des Jahresabschlusses Mit Beschluss vom 19.12.2013 wurde der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt und genehmigt. |
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