MEMOTEX Merk Mode Textil GmbHLiquidiert

86438 Kissing, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 14023
Eingetragen
3.8.1994
Branche
Großhandel mit TextilienTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und BekleidungszubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von sonstigen Textilien
Gegenstand
Entwerfen von und der Handel mit Modetextilien sowie der Import und Export derartiger Textilien sowie die Übernahme von Vertretungen, Beratung und Vermittlung hierfür

Historie

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Management

NameRolle
Werner Merk
seit 30.7.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bachernstraße 41c, 86438 Kissing
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MEMOTEX Merk Mode Textil GmbH

Kissing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 377,00 9,00
I. Sachanlagen 377,00 9,00
B. Umlaufvermögen 16.739,55 21.026,89
I. Vorräte 220,30 440,60
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.554,78 11.924,76
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.964,47 8.661,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 213,32 235,53
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 264.820,44 318.013,28
Bilanzsumme, Summe Aktiva 282.150,31 339.284,70

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 343.577,87 330.257,25
III. Jahresüberschuss 53.192,84 -13.320,62
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 264.820,44 318.013,28
B. Rückstellungen 41.348,00 88.554,00
C. Verbindlichkeiten 240.802,31 250.730,70
Bilanzsumme, Summe Passiva 282.150,31 339.284,70

Anhang


A. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gliederungen sind unverändert.

Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung wurde Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden soweit erforderlich angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB) Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz werden im Anhang gemacht, wenn dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich erscheint.

Die Gesellschaft weist eine buchmäßige Überschuldung von € 264.820,44 (Vj. T€ 318) aus.
Es liegen Rangrücktrittserklärungen des Gesellschafters für Darlehen in Höhe von € 240.625,00 (Vj. T€ 248), sowie für den Anspruch aus der Pensionsverpflichtung des Gesellschafters über    € 39.348,00 (Vj. T€ 86) vor, die die Überschuldung abdecken. Es konnte eine Bilanzierung unter Going-Concern-Grundsätzen erfolgen.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die beweglichen Anlagegüter wurden degressiv und linear abgeschrieben. Soweit die degressive Methode zu höheren Abschreibungsbeträgen führte, wurde degressiv abgeschrieben. Der Übergang zur linearen Methode erfolgte in dem Jahr, in dem die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führte. Im Veranlagungsjahr sind keine Abschreibungen angefallen.

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von € 150,00 (bis 2007 und ab 2010: bis zu einem Wert von € 410,00) wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Anlagegüter bis zu einem Wert von  € 1.000,00 wurden aufgrund ihrer vergleichsweise untergeordneten Bedeutung im Jahr 2008 und 2009 analog der geltenden steuerrechtlichen Regelung des § 6 Abs. 2a EStG in einem jährlichen Sammelposten zusammengefasst und unabhängig von ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer und ihres Vorhandenseins im Vermögen der Gesellschaft über fünf Jahre linear abgeschrieben. Im Zeitpunkt der Vollabschreibung wurde der Abgang unterstellt.

Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgten grundsätzlich zeitanteilig.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Ansatz der Pensionsrückstellung in Höhe von € 39.348,00 (Vj. T€ 86) erfolgte gemäß dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nach § 253 HGB wie folgt:
- Versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren: Barwertverfahren
- Berechnungsprämissen:
- Zinssatz: 6 %
- Sterbetafel: Heubeck 2005

In den übrigen Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu deren Erfüllung erforderlich sind. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, bei denen eine Abzinsung erforderlich wäre, bestehen nicht.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag bilanziert.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

  Forderungen uns sonstige Vermögensgegenstände
 
 Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr € 1.485,97 (Vj. T€ 1).
 
 Forderungen gegenüber Gesellschafter € 463,39 (Vj. T€ 1).

  Verbindlichkeiten
 
 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 177,31 (Vj. T€ 3).
 
 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter € 240.625,00 (Vj. T€ 248).

  Ergebnisverwendung

 Hinsichtlich der Ergebnisverwendung wird die Offenlegungsregelung für Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach § 325 HGB in Anspruch genommen.

D. Ergänzende Angaben

 Organmitglied: Geschäftsführer, Herr Werner Merk, Kissing

 Kissing, 26.07.2011

 gez. Werner Merk 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.07.2011 festgestellt.

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