RiRa LEIPZIG GmbH
Selbe AdresseSonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerald Behnke seit 18.4.2011 | Geschäftsführer |
Siglinde Ritz seit 18.4.2011 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BeRi Fastfood GmbHBad BelzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014der BeRi Fastfood GmbH, Weitzgrund 2, 14806 Bad Belzig1. Allgemeine Angaben Die Berichtsgesellschaft ist mit Vertrag vom 28. Februar 2011 gegründet worden. Die werbende Tätigkeit ist am 01. Mai 2011 begonnen worden. Das Berichtjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Gesellschaft gilt im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB als eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB aufgestellt. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Gliederungsschemata der §§ 266, 275 HGB erstellt, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung kommt. Als Basiswährung für den Jahresabschluss wird der Euro verwendet. Bei der Bewertung ist § 252 HGB (going concern) angewendet worden. Der Einzelbewertungsgrundsatz und das Saldierungsverbot wurden beachtet. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßigen Abschreibungen bewertet. Abschreibungen werden linear auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern vorgenommen. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und des Warenbestandes erfolgte unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips zu den Anschaffungskosten. Erkennbare Risiken aus Lagerdauer und geringer Verwertbarkeit wird Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter Beachtung der erkennbaren Risiken bewertet. Die liquiden Mittel sind mit dem Nominalbetrag des Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt. Die Rückstellungen sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Es werden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, soweit ausreichend Hinweise für den Eintritt vorliegen. Soweit Rückstellungen eine Restlaufzeit von über einem Jahr aufweisen, werden sie entsprechend § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Alle Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. 3. Erläuterungen zur Bilanz Zur Aufgliederung der Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den, als Anlage zur Bilanz beigefügten, Anlagespiegel verwiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen aus Forderungen aus der Abrechnung von Restaurantschecks. Die Forderungen waren zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bezahlt. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEURO 117,0 (VJ: TEURO 139,4) ausgewiesen. Die Forderungen sind durch Sicherheitshinterlegung abgesichert. Die Verzinsung erfolgt mit 2 % p.a. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie beinhalten im Wesentlichen die voraussichtliche Schuld gegenüber Arbeitnehmern aus noch nicht genommenen Urlaubsansprüchen sowie noch nicht abgerechneten Überstunden. Darüber hinaus ist zur Abdeckung der Verpflichtung aus der Beauftragung zur Jahresabschlusserstellung eine Rückstellung passiviert. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 255.175,37 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEURO 138,3 (VJ: TEURO 144,0) weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Gegenüber den Lieferanten bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte. 4. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus:
Die Wartungs- und Instandhaltungsverträge beziehen sich auf Tätigkeiten, die in den Bereichen Sicherheitsdienst und Wartung der Maschinenanlagen anfallen. Die übrigen Verträge weisen eine maximale Kündigungsfrist von drei Monaten auf. Der Pachtvertrag ist bis zum 29. April 2011 abgeschlossen worden. Der Vertrag ist unbefristet. Die Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt drei Monate. Geschäftsführung Mit Beschluss vom 28. Februar 2011 wurden folgende Personen Geschäftsführen bestellt:
Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung im Sinne des § 285 Nr. 9a HGB wird unter Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. sonstige Berichtsbestandteile
gez. Gerald Behnke und Siglinde Ritz Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2016 festgestellt. |
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