Fey
GmbH
Offenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.742,00 |
26.652,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.598,00 |
9.581,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.044,00 |
16.971,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.059,12 |
5.888,98 |
| I.
Vorräte |
1.950,00 |
1.950,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.709,12 |
2.895,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
400,00 |
1.043,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.040,00 |
1.384,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
43.114,66 |
40.115,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
74.955,78 |
74.040,93 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
68.679,25 |
65.680,54 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
43.114,66 |
40.115,95 |
| B.
Rückstellungen |
5.602,00 |
4.532,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
69.353,78 |
69.508,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
74.955,78 |
74.040,93 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und der
Satzung zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Auf die Aufstellung eines
Lageberichtes wurde nach § 264 Abs. 1 S. 3 HGB
verzichtet.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmoderni-sierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2
EGHGB nicht angepasst.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Stetigkeit der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurde gewahrt, soweit nachstehend keine
gesonderten Erläuterungen hierzu erfolgen.
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Ab dem 01.01.2008 bis zum 31.12.2009 wurde
die steuerliche Poolabschreibung gem. § 6 Abs. 2a
EStG für bewegliche abnutzbare
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von mehr als EUR 150,00 bis zu
EUR 1.000,00 für Zwecke der
handelsrechtlichen Rechnungslegung
übernommen. Der Sammelposten ist über eine
Laufzeit von 5 Jahren aufzulösen.
In Vorjahren vorgenommene Abschreibungen und
Abwertungen wurden bei allen
Vermögensgegenständen beibehalten.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden als Festwert unverändert
angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
zum Nennwert bewertet. Die Bildung von
Einzelwertberichtigungen wegen spezieller Kreditrisiken war
nicht erforderlich.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert bilanziert.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C. Angaben zur Bilanz
Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde nach Ergebnisverwendung
aufgestellt.
D. Sonstige Angaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Zu den Geschäftsführer waren im
Berichtszeitraum bestellt:
- Frau Claudia Fey, Gastronomin,
Offenburg Zell-Weierbach
- Herr Roland Fey, Kaufmann, Offenburg
Zell-Weierbach
Die Geschäftsführer sind befugt, die
Gesellschaft alleine zu vertreten. Frau Fey ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB generell befreit.
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt
die Angabe der Gesamtbezüge.
Offenburg, den 28. Februar 2012
gez.
Claudia Fey
Geschäftsführerin
Roland Fey
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2012 festgestellt.
Bei dem vorstehenden Jahresabschluss der Fey GmbH
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31.
Dezember 2010 handelt es sich um die in Einklang mit §
326 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung
des Jahresabschlusses. Ferner wurden für Zwecke der
Offenlegung die Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen, auf deren
Inanspruchnahme bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
teilweise verzichtet wurde.
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