RS - Wärmemessdienst GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Berit Rappold seit 10.1.2023 | Geschäftsführer |
Werner Rappold seit 28.7.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Werner Rappold | 51.00% |
| 37.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
1 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PRÜFER UND RAPPOLD GMBHBad Homburg v. d. HöheJahresabschluss zum 31. Dezember 2010BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010A K T I V A
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010I. ALLGEMEINES Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Prüfer und Rappold GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches §§ 242 bis 256 sowie §§ 264 bis 288 HGB und Artikel 66 und 67 des EGHGB erstellt. Neben den Vorschriften des Handelsgesetzbuches wurden auch die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des § 42 GmbH-Gesetzes sowie die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages zum Jahresabschluss beachtet. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäss §§ 274 a und 288 HGB hinsichtlich der Angaben im Anhang und des § 326 HGB für die Offenlegung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN Die Bilanzkontinuität ist eingehalten worden. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Für voll abgeschriebene Vermögensgegenstände werden Erinnerungswerte gebildet. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, die zunächst degressiv vorgenommen wurden. Auf die lineare Abschreibung wird übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Den Abschreibungen liegt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände zugrunde. Im Jahr der Anschaffung erfolgten zeitanteilige Abschreibungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang gezeigt. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel wurden zu Nennwerten bilanziert. Soweit erforderlich wurde dem Ausfallwagnis von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das Körperschaftsteuer-Guthaben nach dem SEStEG wurde mit dem Barwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten die Posten, die dem neuen Geschäftsjahr zu zuordnen sind. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten, denen durch eine Rückstellung Rechnung zu tragen ist. Sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit den Erfüllungsbeträgen. III. SONSTIGE ANGABEN
Bad Homburg v. d. H. Geschäftsführung |
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