N&S
Gesellschaft mbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
311.058,00 |
499.748,19 |
| I.
Sachanlagen |
311.058,00 |
499.748,19 |
| B.
Umlaufvermögen |
173.568,51 |
193.086,35 |
| I.
Vorräte |
10.204,00 |
5.094,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
148.625,88 |
169.410,66 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.738,63 |
18.581,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.353,26 |
25.357,18 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
98.804,58 |
20.582,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
595.784,35 |
738.774,14 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
70.582,42 |
24.758,81 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
78.222,16 |
45.823,61 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
98.804,58 |
20.582,42 |
| B.
Rückstellungen |
2.686,05 |
4.420,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
593.098,30 |
734.353,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
595.784,35 |
738.774,14 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der N & S Gesellschaft
mbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungs-
vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei
der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft hat von ihrem Recht, (§ 264
Abs. 1 Satz 4 HGB) auf die Erstellung eines Lageberichtes
zu verzichten, Gebrauch gemacht.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Wesentlichen an den ertragsteuerlichen Vorschriften
ausgerichtet. Darüber hinaus waren die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Das
Anlagevermögen wurde linear entsprechend der nach
steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, deren Werte 150,00 Euro aber nicht
1.000,00 Euro überstiegen, wurde im Jahr der
Anschaffung ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG
gebildet, welcher im Jahr der Bildung und den folgenden
vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel
gewinnmindernd aufgelöst wird. Bewegliche
Gegenstände bis zu einem Wert von 150,00 Euro wurden
im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam
berücksichtigt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungskosten. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden
Pauschal- wertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgte eine
Abzinsung entsprechend dem durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Geschäftsjahre.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Ansonsten konnten beim Jahresabschluss die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden. Ein weiterer
grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
vorgenommen. Die buchmäßige Überschuldung
ist durch Rangrücktrittserklärungen seitens der
Gesellschafter beseitigt.
C. Angaben zur Bilanz
In den Bilanzverlust wurde ein Verlustvortrag von
70.582,42 Euro einbezogen.
Die Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren zum
Abschlussstichtag nicht vorhanden.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden zum Abschlussstichtag in Höhe von
411.839,84 Euro.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum
Bilanzstichtag 00.000 Euro.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in Höhe von 1.064,97 Euro sind durch eine Bestellung
sonstiger Sicherheiten gesichert. .
Aus der Bilanz nicht ersichtliche
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
D. Gewinn- und Verlustrechnung
Im außerordentlichen Ergebnis wurden
keine Aufwendungen und Erträge aus der
Erstanwendung des BilMoG gem. Art. 67 Abs. 7 EGHGB
ausgewiesen.
E. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Sunar Güngör,
Geschäftsführer
geführt. Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Dresden, 01.September 2011
N & S Gesellschaft mbH
- Geschäftsführer -
gez. Sunar
Güngör
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.09.2011 festgestellt.
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