SE
Dentaltechnik GmbH
Hainburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
272.285,46 |
254.599,26 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
52.502,00 |
67.187,00 |
| III.
Finanzanlagen |
219.780,46 |
187.409,26 |
| B.
Umlaufvermögen |
192.876,61 |
214.881,85 |
| I.
Vorräte |
12.662,22 |
10.957,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
76.984,13 |
100.860,79 |
| davon
gegen Gesellschafter |
35.211,05 |
26.873,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
103.230,26 |
103.064,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.649,84 |
6.863,34 |
| Aktiva |
472.811,91 |
476.344,45 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.932,62 |
19.253,12 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
6.311,47 |
4.637,82 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
15.320,50 |
1.673,65 |
| B.
Rückstellungen |
449.757,00 |
438.488,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.122,29 |
18.603,33 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
14.505,97 |
11.180,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.616,32 |
7.422,89 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
2.764,98 |
| Passiva |
472.811,91 |
476.344,45 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Firma SE Dentaltechnik GmbH ist im
Handelsregister B des Amtsgerichts Offenbach am Main unter
HRB 21891 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist
Hainburg.
Der Tätigkeitsbereich der Firma SE Dentaltechnik
GmbH umfasst den Betrieb eines zahntechnischen Labors sowie
alle damit verbundenen Geschäfte.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach
den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und den
ergänzenden Bestimmungen des GmbHG sowie des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Dabei wurde von der
Möglichkeit des § 265 Abs. 8 HGB Gebrauch
gemacht, Posten oder Unterposten der Bilanz oder Gewinn-
und Verlustrechnung nicht aufzuführen, wenn hierunter
fallende Gegen-stände nicht vorhanden oder
Aufwendungen oder Erträge nicht angefallen sind.
Die Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember
2022 wurden unverändert übernommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den geltenden Vorschriften des HGB (§§ 265
Abs. 1, 266 ff. HGB) aufgestellt.
Die Bilanz zum 31. Dezember 2023 ist in Kontenform
und die Gewinn- und Verlustrechnung des
Geschäftsjahres 2023 ist in Staffelform aufgestellt.
Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB zugrunde.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2023 ist vor Berücksichtigung einer
Ergebnisverwendung erfolgt.
3. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden liegt die
Prämisse der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip)
zugrunde.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, eine
sich voraussichtlich insgesamt ergebende künftige
Steuerentlastung - nach Saldierung mit künftigen
Steuerbelastungen - als aktive latente Steuern in der
Bilanz anzusetzen, wird nicht ausgeübt.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Bei den
Anschaffungskosten werden die Anschaffungsnebenkosten und
die Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt.
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die
Abschreibungen werden linear auf der Basis der
voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
der einzelnen Vermögensgegenstände bemessen.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. mit
dem beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3
HGB angesetzt.
Geringwertige abnutzbare bewegliche
Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis zu EUR 800,00 werden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr sofort
voll abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände bis zu
einem Nettoanschaffungswert bis zu
EUR 250,00 werden in Übereinstimmung mit den
steuerlichen Vorschriften als Aufwendungen behandelt.
Für die Gegenstände des
Anlagevermögens gelten überwiegend folgende
Nutzungszeiten:
Immaterielle Vermögensgegenstände
(EDV-Software) 3 Jahre,
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 1 -13 Jahre.
Die Vorräte werden grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten abzüglich Nachlässe, Skonti
und Rabatte unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet. Bestandsrisiken im Vorratsvermögen, die sich
aus überdurchschnittlicher Lagerdauer und geminderter
Verwendbarkeit ergeben, wird durch angemessene
Wertabschläge Rechnung getragen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert bilanziert. Dem allgemeinen Kredit- und
Ausfallrisiko ist durch die Bildung einer
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen Rechnung getragen. Die gebildete
Wertberichtigung ist bei der Bilanzposition aktivisch
abgesetzt.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt
(§ 253 Abs. 1 HGB).
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
gemäß § 250 Abs. 1 HGB auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit
sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt linear
entsprechend dem Zeitablauf.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Es wurde bisher noch nicht auf Euro umgestellt.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der
"Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode)" errechnet.
Der Rückstellungsbetrag gemäß der
PUC-Methode ist definiert als der
versicherungsmathematische Barwert der
Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu
diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und
Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der
Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden
ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Zum
Abschlussstichtag wird ein von der deutschen Bundesbank
vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre von 1,82 % gemäß §
253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Bewertung zugrunde gelegt.
Darüber hinaus wird ein Rententrend in Höhe von
1,00 % angenommen.
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen zum
31. Dezember 2023 mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen zehn Jahre (1,82 %) ergibt sich im
Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (1,74 %) ein
Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 4.486,00. Dieser
Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6
HGB für die Ausschüttung an den Gesellschafter
gesperrt.
Die Steuerrückstellungen sowie die sonstigen
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß der
Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18.
November 2009, BGBl. I 2009, S. 3790 monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB angesetzt.
4. Angaben zur Bilanz
Die Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens der Gesellschaft mit den
historischen Anschaffungskosten, den kumulierten
Abschreibungen und den Abschreibungen des
Geschäftsjahres 2023 gemäß § 268 Abs.
2 HGB ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich.
Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen
des Geschäftsjahres 2023 betragen insgesamt EUR
22.694,12 (Vorjahr EUR 25.011,66) und beinhalten keine
außerplanmäßigen Abschreibungen.
Bei den ausgewiesenen
Finanzanlagen handelt es sich um Wertpapiere des
Anlagevermögens, drei Kommanditbeteiligungen sowie um
gezeichnete Genossenschaftsanteile.
Die Gesellschaft ist an folgenden Firmen als
Kommanditist beteiligt:
· 5. RWB Global Market GmbH &
Co. KG Typ A KG in Oberhaching mit einer Kommandit-einlage
incl. Agio (EUR 3.128,00) in Höhe von insgesamt nom.
EUR 79.188,00.
· RWB Global Market GmbH & Co.
KG Secondary IV KG i. L. in Oberhaching mit einer
Kommanditeinlage incl. Agio (EUR 500,00) in Höhe von
insgesamt nom. EUR 10.500,00.
· Vermögen, Sicherung
Gemeinschaft IV GmbH & Co. KG in Nienburg mit einer
Kommandit-einlage in Höhe von insgesamt nom. EUR
27.600,00.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu
Anschaffungskosten bewertet.
Ferner werden gezeichnete Genossenschaftsanteile an
der Dienstleistungs- und Einkaufsgenossenschaft "Prolab
Wirtschaftsverbund eG" in Hamburg mit den
Anschaffungskosten in Höhe von EUR 2.500,00
ausgewiesen.
Die
Vorräte betreffen den Bestand an Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffen und sind zu Anschaffungskosten
abzüglich Nachlässe, Skonti und Rabatte unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt
worden.
Die Restlaufzeit der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
beträgt ausschließlich bis zu einem Jahr.
Die
Forderungen gegen Gesellschafter resultieren aus dem
laufenden Verrechnungskonto, das mit einem Zinssatz von 1 %
p.a. verzinst wird.
Unter den
sonstigen Vermögensgegenständen sind ein
Genossenschaftsanteil zum kurzfristigen Verbleib (EUR
123,73), debitorische Kreditoren (EUR 212,00),
Erstattungsansprüche aus überzahlter
Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer und dem
Solidaritätszuschlag für die Jahre 2022 und 2023
(EUR 18.070,44) und Gewerbesteuer für 2023 (EUR
4.546,00) sowie aus Umsatzsteuer für 2023 (EUR
2.420,08) ausgewiesen. Bei den
Steuererstattungsansprüchen handelt es sich um sog.
antizipative Posten, die rechtlich erst nach dem
Abschlussstichtag entstehen.
Die
flüssigen Mittel umfassen den Kassenbestand und
Bankguthaben bei verschiedenen Kreditinstituten der
Gesellschaft.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag für Werbekosten,
Fachzeitschriften, Versicherungsbeiträge,
Wartungsverträge und Kfz.-Steuern.
Das
gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital in
Höhe von DM 50.000,00 (= EUR 25.564,59) der
Gesellschaft. Es ist bisher noch nicht auf Euro umgestellt.
Der
Verlustvortrag beträgt EUR 6.311,47 (
Vorjahr EUR 4.637,82).
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden aufgrund eines
versicherungsmathematischen Gutachtens der IWV Institut
für Wirtschaftsmathematik und betriebliche
Versorgungssysteme GmbH in Feldkirchen vom 8. März
2024 mit dem Erfüllungsbetrag berücksichtigt. Die
Versorgungsverpflichtung der Gesellschaft beruht auf einer
schriftlichen Pensionszusage für den
Gesellschafter-Geschäftsführer vom 21. Dezember
1990.
Als Rechnungsgrundlagen dienen die anerkannten
Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck 2018 G. Der Rechnungszins
für die Berechnung des Erfüllungsbetrags zum
Abschlussstichtag beträgt gemäß § 253
Abs. 2 Satz 2 HGB jährlich 1,82 % sowie 1,74 %
jährlich für die Berechnung des
Unterschiedsbetrags gemäß § 253 Abs. 6 HGB.
Darüber hinaus ist ein Rententrend von 1,00 %
angenommen.
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253
Abs. 6 HGB zwischen dem Erfüllungsbetrag bei
Anwendungen des Durchschnittszinssatzes der vergangenen
sieben bzw. zehn Jahre wird zum Abschlussstichtag wie folgt
ermittelt:
Erfüllungsbetrag
bei der Anwendung Durchschnittszinssatz 7 Jahre (1,74
%):
|
EUR
|
443.521,00
|
Erfüllungsbetrag
bei der Anwendung Durchschnittszinssatz 10 Jahre
(1,82 %):
|
EUR
|
439.034,00
|
Unterschiedsbetrag gemäß § 253
Abs. 6 HGB
|
EUR
|
4.487,00
|
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen unter
anderem Aufwendungen für Mobilfunk, Strom,
versicherungsmathematisches Pensionsgutachten, die
elektronische Übermittlung der verkürzten Bilanz
und des Anhangs für 2022 und 2023 an die das
Unternehmensregister führende Stelle zur Einstellung
in das Unternehmensregister, Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen, Erstellung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2023 und der Steuererklärungen
für 2023 sowie Gewährleistungen.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
betreffen ein Darlehen aus einer Kfz-Finanzierung.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind in branchenüblichem Umfang durch
Eigentumsvorbehalte gesichert.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen
Bankgebühren, durchlaufende Posten, Steuer- und
Sozialabgabenverbindlichkeiten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten aus Steuern
beinhalten die Lohn- und Kirchensteuer sowie den
Solidaritätszuschlag für den Monat Dezember 2023.
Die sonstigen Verbindlichkeiten im Rahmen der
sozialen Sicherheit betreffen die Beiträge zur
Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft für
2023.
Aus zwei Genossenschaftsanteilen der Vereinigten
Volksbank Maingau eG besteht für die Gesellschaft eine
zusätzliche
Haftungsverpflichtung im Sinne von § 251 i. V.
m. § 268 Abs. 7 HGB in Höhe von EUR 100,00.
5. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des
Geschäftsjahres
Nach dem 31. Dezember 2023 ergaben sich keine
Erkenntnisse oder Entwicklungen, die zu einer wesentlichen
Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten geführt
hätten.
6. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Ergebnisverwendung vor:
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag für das
Geschäftsjahr 2023 von EUR 15.320,50 wird mit dem
Verlustvortrag vom 1. Januar 2023 von EUR 6.311,47 saldiert
und als Bilanzverlust in Höhe von EUR 21.631,97 auf
neue Rechnung vorgetragen.
7. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
2023 wurden die Geschäfte der Firma SE Dentaltechnik
GmbH durch Herrn Stefan Euteneuer, Kahl, geführt.
Am Abschlussstichtag bestanden nicht in der Bilanz
ausgewiesene oder vermerkte sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in
Höhe von insgesamt EUR 9.726,50.
Gegen den Gesellschafter besteht zum
Abschlussstichtag eine Forderung in Höhe von EUR
35.211,05, die in der Bilanzposition "sonstige
Vermögensgegenstände" enthalten ist.
Hainburg, den 25. Oktober
2024
gez. Stefan Euteneuer
..........................................................................
Stefan Euteneuer
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2024
festgestellt.
|