Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 21891
Eingetragen
29.1.1990
Branche
Zahntechnische LaboratorienZahnarztpraxenHerstellung von orthopädischen Erzeugnissen
Gegenstand
Der Betrieb eines zahntechnischen Labors.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Angelika Euteneuer
seit 25.8.2011
Prokura
Stefan Euteneuer
seit 10.1.2003
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SE Dentaltechnik GmbH

Hainburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 272.285,46 254.599,26
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 52.502,00 67.187,00
III. Finanzanlagen 219.780,46 187.409,26
B. Umlaufvermögen 192.876,61 214.881,85
I. Vorräte 12.662,22 10.957,06
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 76.984,13 100.860,79
davon gegen Gesellschafter 35.211,05 26.873,80
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 103.230,26 103.064,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.649,84 6.863,34
Aktiva 472.811,91 476.344,45

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 3.932,62 19.253,12
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 6.311,47 4.637,82
III. Jahresfehlbetrag 15.320,50 1.673,65
B. Rückstellungen 449.757,00 438.488,00
C. Verbindlichkeiten 19.122,29 18.603,33
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 14.505,97 11.180,44
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.616,32 7.422,89
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 2.764,98
Passiva 472.811,91 476.344,45

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Firma SE Dentaltechnik GmbH ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 21891 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Hainburg.

Der Tätigkeitsbereich der Firma SE Dentaltechnik GmbH umfasst den Betrieb eines zahntechnischen Labors sowie alle damit verbundenen Geschäfte.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und den ergänzenden Bestimmungen des GmbHG sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Dabei wurde von der Möglichkeit des § 265 Abs. 8 HGB Gebrauch gemacht, Posten oder Unterposten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung nicht aufzuführen, wenn hierunter fallende Gegen-stände nicht vorhanden oder Aufwendungen oder Erträge nicht angefallen sind.

Die Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2022 wurden unverändert übernommen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den geltenden Vorschriften des HGB (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB) aufgestellt.

Die Bilanz zum 31. Dezember 2023 ist in Kontenform und die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2023 ist in Staffelform aufgestellt. Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB zugrunde.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 ist vor Berücksichtigung einer Ergebnisverwendung erfolgt.

3. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.

Der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden liegt die Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip) zugrunde.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, eine sich voraussichtlich insgesamt ergebende künftige Steuerentlastung - nach Saldierung mit künftigen Steuerbelastungen - als aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht ausgeübt.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Bei den Anschaffungskosten werden die Anschaffungsnebenkosten und die Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige nutzungs­bedingte Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear auf der Basis der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände bemessen.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt.

Geringwertige abnutzbare bewegliche Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungs­kosten bis zu EUR 800,00 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr sofort voll abgeschrieben.

Geringwertige Vermögensgegenstände bis zu einem Nettoanschaffungswert bis zu
EUR 250,00 werden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften als Aufwendungen behandelt.

Für die Gegenstände des Anlagevermögens gelten überwiegend folgende Nutzungszeiten:

Immaterielle Vermögensgegenstände (EDV-Software) 3 Jahre,
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 -13 Jahre.

Die Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten abzüglich Nachlässe, Skonti und Rabatte unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer und geminderter Verwendbarkeit ergeben, wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegen­stände sind zum Nennwert bilanziert. Dem allgemeinen Kredit- und Ausfallrisiko ist durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Die gebildete Wertberichtigung ist bei der Bilanzposition aktivisch abgesetzt.

Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind gemäß § 250 Abs. 1 HGB auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschluss­stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Es wurde bisher noch nicht auf Euro umgestellt.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode)" errechnet. Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als biometrische Rechnungs­grundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Zum Abschlussstichtag wird ein von der deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,82 % gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Bewertung zugrunde gelegt. Darüber hinaus wird ein Rententrend in Höhe von 1,00 % angenommen.

Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2023 mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (1,82 %) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (1,74 %) ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 4.486,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6 HGB für die Ausschüttung an den Gesellschafter gesperrt.

Die Steuerrückstellungen sowie die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sie­ben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungs­verordnung vom 18. November 2009, BGBl. I 2009, S. 3790 monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.

4. Angaben zur Bilanz

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens der Gesellschaft mit den historischen Anschaffungskosten, den kumulierten Abschreibungen und den Abschreibungen des Geschäftsjahres 2023 gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich.

Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen des Geschäftsjahres 2023 betragen insgesamt EUR 22.694,12 (Vorjahr EUR 25.011,66) und beinhalten keine außerplanmäßigen Abschreibungen.

Bei den ausgewiesenen Finanzanlagen handelt es sich um Wertpapiere des Anlagevermögens, drei Kommanditbeteiligungen sowie um gezeichnete Genossenschaftsanteile.

Die Gesellschaft ist an folgenden Firmen als Kommanditist beteiligt:

·  5. RWB Global Market GmbH & Co. KG Typ A KG in Oberhaching mit einer Kommandit-einlage incl. Agio (EUR 3.128,00) in Höhe von insgesamt nom. EUR 79.188,00.
·  RWB Global Market GmbH & Co. KG Secondary IV KG i. L. in Oberhaching mit einer Kommanditeinlage incl. Agio (EUR 500,00) in Höhe von insgesamt nom. EUR 10.500,00.
·  Vermögen, Sicherung Gemeinschaft IV GmbH & Co. KG in Nienburg mit einer Kommandit-einlage in Höhe von insgesamt nom. EUR 27.600,00.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Ferner werden gezeichnete Genossenschaftsanteile an der Dienstleistungs- und Einkaufsgenossenschaft "Prolab Wirtschaftsverbund eG" in Hamburg mit den Anschaffungskosten in Höhe von EUR 2.500,00 ausgewiesen.

Die Vorräte betreffen den Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und sind zu Anschaffungskosten abzüglich Nachlässe, Skonti und Rabatte unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt worden.

Die Restlaufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt ausschließlich bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen Gesellschafter resultieren aus dem laufenden Verrechnungskonto, das mit einem Zinssatz von 1 % p.a. verzinst wird.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind ein Genossenschaftsanteil zum kurzfristigen Verbleib (EUR 123,73), debitorische Kreditoren (EUR 212,00), Erstattungsansprüche aus überzahlter Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag für die Jahre 2022 und 2023 (EUR 18.070,44) und Gewerbesteuer für 2023 (EUR 4.546,00) sowie aus Umsatzsteuer für 2023 (EUR 2.420,08) ausgewiesen. Bei den Steuererstattungsansprüchen handelt es sich um sog. antizipative Posten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen.

Die flüssigen Mittel umfassen den Kassenbestand und Bankguthaben bei verschiedenen Kreditinstituten der Gesellschaft.

Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag für Werbekosten, Fachzeitschriften, Versicherungsbeiträge, Wartungsverträge und Kfz.-Steuern.

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital in Höhe von DM 50.000,00 (= EUR 25.564,59) der Gesellschaft. Es ist bisher noch nicht auf Euro umgestellt.

Der Verlustvortrag beträgt EUR 6.311,47 ( Vorjahr EUR 4.637,82).

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens der IWV Institut für Wirtschaftsmathematik und betriebliche Versorgungssysteme GmbH in Feldkirchen vom 8. März 2024 mit dem Erfüllungsbetrag berücksichtigt. Die Versorgungsverpflichtung der Gesellschaft beruht auf einer schriftlichen Pensionszusage für den Gesellschafter-Geschäftsführer vom 21. Dezember 1990.

Als Rechnungsgrundlagen dienen die anerkannten Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck 2018 G. Der Rechnungszins für die Berechnung des Erfüllungsbetrags zum Abschlussstichtag beträgt gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB jährlich 1,82 % sowie 1,74 % jährlich für die Berechnung des Unterschiedsbetrags gemäß § 253 Abs. 6 HGB. Darüber hinaus ist ein Rententrend von 1,00 % angenommen.

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Erfüllungsbetrag bei Anwendungen des Durchschnittszinssatzes der vergangenen sieben bzw. zehn Jahre wird zum Abschlussstichtag wie folgt ermittelt:

Erfüllungsbetrag bei der Anwendung Durchschnittszinssatz 7 Jahre (1,74 %):
EUR
443.521,00
Erfüllungsbetrag bei der Anwendung Durchschnittszinssatz 10 Jahre (1,82 %):
EUR
439.034,00
Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB
EUR
4.487,00


Die sonstigen Rückstellungen betreffen unter anderem Aufwendungen für Mobilfunk, Strom, versicherungsmathematisches Pensionsgutachten, die elektronische Übermittlung der verkürzten Bilanz und des Anhangs für 2022 und 2023 an die das Unternehmensregister führende Stelle zur Einstellung in das Unternehmensregister, Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und der Steuererklärungen für 2023 sowie Gewährleistungen.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ein Darlehen aus einer Kfz-Finanzierung.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in branchenüblichem Umfang durch Eigentumsvorbehalte gesichert.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Bankgebühren, durchlaufende Posten, Steuer- und Sozialabgabenverbindlichkeiten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten aus Steuern beinhalten die Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag für den Monat Dezember 2023.

Die sonstigen Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betreffen die Beiträge zur Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft für 2023.

Aus zwei Genossenschaftsanteilen der Vereinigten Volksbank Maingau eG besteht für die Gesellschaft eine zusätzliche Haftungsverpflichtung im Sinne von § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB in Höhe von EUR 100,00.

5. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Nach dem 31. Dezember 2023 ergaben sich keine Erkenntnisse oder Entwicklungen, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten geführt hätten.

6. Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Ergebnisverwendung vor: Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2023 von EUR 15.320,50 wird mit dem Verlustvortrag vom 1. Januar 2023 von EUR 6.311,47 saldiert und als Bilanzverlust in Höhe von EUR 21.631,97 auf neue Rechnung vorgetragen.

7. Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres 2023 wurden die Geschäfte der Firma SE Dentaltechnik GmbH durch Herrn Stefan Euteneuer, Kahl, geführt.

Am Abschlussstichtag bestanden nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von insgesamt EUR 9.726,50.

Gegen den Gesellschafter besteht zum Abschlussstichtag eine Forderung in Höhe von EUR 35.211,05, die in der Bilanzposition "sonstige Vermögensgegenstände" enthalten ist.

 

Hainburg, den 25. Oktober 2024

                    gez. Stefan Euteneuer
..........................................................................

Stefan Euteneuer
(Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2024 festgestellt.

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