HBC Systeme Cottbus GmbH
Kersick-Westphal-Weg 1, 03055 Cottbus, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Silvia Rosenbrock seit 9.3.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HBC Systeme Cottbus GmbHCottbusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAKTIVA
Anhang
Seit dem 01.11.1999 wird das Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Cottbus, HRB 5863 CB unter der Firma HBC System Cottbus GmbH eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Cottbus. Gültig ist der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 28.12.2009. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.000,00 und entfällt auf Silvia Rosenbrock. Gegenstand des Unternehmens ist ein Reparaturen-, Bau- und Montageservice. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Zur Geschäftsführung ist bestellt Frau Silvia Rosenbrock. Die Firma HBC System Cottbus GmbH ist in der Handwerkskammer Cottbus unter der Nummer 604 - 6010 eingetragen. Die Geschäftsführerin ist vom Selbstkontrahierungsverbot gem. § 181 HGB befreit.
Das Unternehmen wird unter der Steuernummer 056/110/01225 beim Finanzamt Cottbus geführt. Prüfungen sind im Berichtsjahr, ohne Beanstandungen, durchgeführt worden.
Für die Gesellschaft besteht nach § 238 HGB sowie § 41 GmbHG die Verpflichtung, eine ordnungsgemäße Buchführung zu erstellen. Weiterhin ergibt sich die Verpflichtung zur Führung von Büchern aus § 41 AO. Die tägliche Erfassung der Bareinnahmen und -ausgaben erfolgt in einem Kassenbuch im Unternehmen.
Für das Anlagevermögen wurde der Bestandsnachweis anhand einer Anlagenkartei geführt. Zum Bilanzstichtag vorhandene Forderungen und Verbindlichkeiten wurden durch Saldenlisten nachgewiesen. Für das Guthaben und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten liegen Saldenbestätigungen vor. Die Bilanz wurde entsprechend den Vorschriften des § 266 Abs. 2 HGB gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt. Die Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB. Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten aktiviert. Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden diese um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungs-Dauer ermittelt. In allen Fällen wurden die Abschreibungen linear nach § 6 Abs. 1 EStG vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert ausgewiesen. Soweit offenbare Einzelrisiken vorlagen, wurden Wertberichtigungen gebildet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt. Alle noch nicht veranlagten Steuern wurden bei den Steuerrückstellungen ausgewiesen. Für alle ungewissen Verbindlichkeiten wurden sonstige Rückstellungen gebildet. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Das Unternehmen weist einen Fehlbetrag für das Eigenkapital in Höhe von 25.269,00 € aus. Die Gesellschaft ist somit bilanziell überschuldet. Die Gesellschafterin hat durch Rangrücktrittserklärung über Ihre Forderungen einen funktionellen Eigenkapitalersatz eingestellt und damit die rechtliche Überschuldung der Gesellschaft verhindert.
Silvia Rosenbrock Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.08.2012 |
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