Greiter Bau- und Transport GmbH

Mühlenbergstraße 75, 87448 Waltenhofen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kempten HRB 2598
Eingetragen
24.3.1981
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenBau von StraßenHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Gegenstand
Die Herstellung von baulichen Anlagen aller Art sowie die Durchführung von Transporten aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rebekka Maria Greiter
seit 30.12.2024
Prokura
Markus Greiter
seit 12.2.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Waltenhofen
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Greiter Bau- und Transport GmbH

Waltenhofen-Niedersonthofen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 256.102,17 291.002,00
I. Sachanlagen 255.742,17 290.642,00
II. Finanzanlagen 360,00 360,00
B. Umlaufvermögen 639.330,87 485.912,17
I. Vorräte 61.600,00 21.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 576.231,89 457.359,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.498,98 7.053,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten 16.360,00 13.620,00
Aktiva 911.793,04 790.534,17

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 192.283,71 154.842,91
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 129.278,32 278.592,33
III. Jahresüberschuss 37.440,80 -149.314,01
B. Rückstellungen 107.000,00 116.773,06
C. Verbindlichkeiten 612.509,33 518.918,20
Summe Passiva 911.793,04 790.534,17

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Fassung für Offenlegungszwecke

A. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

1. Vorbemerkung

Die Greiter Bau- und Transport GmbH hat ihren Sitz in Waltenhofen-Niedersonthofen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Kempten (Reg. Nr. B 2598). Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf. Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit wird beachtet.

Die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB wurden in 2016 erstmals angewandt. Alle geänderten Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurden vollumfänglich umgesetzt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252- 256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.

Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 250,00 € aber nicht 1.000,00 € übersteigen, wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet, der gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt aufgelöst wird. Bewegliche Anlagegegenstände bis zu einem Wert von 250,00 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden sie gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten gemäß § 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit notwendig durch individuelle Wertabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet. Soweit erforderlich, erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor.

B. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach § 284 Abs. 3 HGB wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

Im Berichtsjahr bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 179 T€ (Vj. 182 T€).

3. Gezeichnetes Kapital

Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital von 25.564,59 € ist voll einbezahlt.

4. Rückstellungen

Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

5. Verbindlichkeiten

Die Darstellung zeigt die in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und - soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:

Verbindlichkeiten Gesamt- davon mit einer Restlaufzeit besicherte Art der
betrag in Jahren Beträge Sicherheit
T€ bis 1
T€
1-5
T€
über 5
T€
T€ Vermerk
(Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr)
gegenüber Kreditinstituten 221 169 49 3 110 1)
(163) (53) (103) (7) (136)
aus Lieferungen und Leistungen 65 65 0 0 0 keine
(122) (122) (0) (0) (0)
gegenüber verbundenen Unternehmen 140 140 0 0 0 keine
(135) (135) (0) (0) (0)
Sonstige 186 186 keine
(99) (99) (0) (0) (0)
Gesamt 612 560 49 3 110
(519) (409) (103) (7) (136)

1) Als Sicherheit dienen Grundschulden und andere Abtretungen.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen teilweise die üblichen Eigentumsvorbehalte auf Vorräte und Anlagegegenstände.

C. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 31.12.2023 keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB verzichtet.

E. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführungsorgan

Zum Geschäftsführer ist bestellt:

Herr Markus Greiter, Niedersonthofen, Maurermeister

2. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt im Geschäftsjahr im Durchschnitt 50 Mitarbeiter.

3. Lagebericht

Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt.

4. Ergebnisverwendungsvorschlag

Auf die Offenlegung des Vorschlags und des Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird verzichtet.

 

Waltenhofen-Niedersonthofen, 17. Dezember 2024

gez. Markus Greiter

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2024 festgestellt.

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