Jobst
Verwaltungs GmbH
Regensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
3.979,57 |
4.498,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.979,57 |
4.498,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.979,57 |
4.498,48 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.379,57 |
3.859,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Bilanzverlust |
9.120,43 |
8.640,79 |
| B.
Rückstellungen |
600,00 |
600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
39,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.979,57 |
4.498,48 |
Anhang
A. Vorbemerkungen
Der Jahresabschluss der Jobst Verwaltungs GmbH,
Regensburg wurde gemäß §§ 242 ff HGB
und §§ 264 ff HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Erleichterungen des § 274 a HGB und des
§ 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze und Bewertungsmethoden sind
beibehalten worden (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB).
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig (§ 265 Abs. 2 S. 2 HGB).
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nominalwert bewertet.
Zweifelhafte Forderungen sind in voller Höhe
einzelwertberichtigt.
Die
übrigen Aktiva sind mit dem Nominalwert
angesetzt.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Die
Rückstellungen sind in Höhe der
Beträge angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zur Abdeckung der Risiken
notwendig sind.
Die
Verbindlichkeiten sind zum Nominalbetrag oder zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen Euro
3.979,57 (Vorjahr: Euro 4.498,48). Diese Posten sind in den
"sonstigen Vermögensgegenständen" enthalten
(§ 42 Abs. 3 GmbHG).
D. Sonstige Angaben
Die
Geschäftsführung wurde in 2011 von Frau
Claudia Jobst-Richter, Regensburg, wahrgenommen.
An dem Unternehmen Jobst GmbH & Co. Immobilien
KG, Regensburg, ist die Gesellschaft als unbeschränkt
haftende Gesellschafterin beteiligt (§ 285 S. 1 Nr.
11a HGB).
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses in dieser Fassung wird hiermit
versichert.
Regensburg, im Juni 2012
gez. Claudia
Jobst-Richter (Geschäftsführerin)
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.08.2012 festgestellt.
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