Klima - Service - Consult GmbH

Nordenhamer Straße 3, 27572 Bremerhaven, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 35364 HB
Eingetragen
17.12.2013
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und KlimatechnikGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und HeizungGroßhandel mit Sanitärkeramik
Gegenstand
Der Einkauf und der Vertrieb von Komponenten, insbesondere Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektronik.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jens Reim
seit 17.2.2020
Geschäftsführer
Arjan Kamphuis
seit 17.2.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Jens Reim
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bernd Reimers
61188 Rosbach-Rodheim
12.500 €
50.00%
Jens Reim
24229 Dänischenhagen
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Klima - Service - Consult GmbH

Bremerhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023

Bilanz

Aktiva

31.3.2023
EUR
31.3.2022
EUR
A. Umlaufvermögen 2.447.277,02 1.692.522,74
I. Vorräte 22.500,00 463.743,77
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.351.116,50 882.890,52
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 73.660,52 345.888,45
Aktiva 2.447.277,02 1.692.522,74

Passiva

31.3.2023
EUR
31.3.2022
EUR
A. Eigenkapital 542.469,05 722.842,71
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 497.842,71 511.660,89
III. Jahresüberschuss 19.626,34 186.181,82
B. Rückstellungen 679.103,78 106.552,32
C. Verbindlichkeiten 1.225.704,19 863.127,71
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.225.704,19 863.127,71
Passiva 2.447.277,02 1.692.522,74

Anhang zum 31. März 2023

A. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Klima-Service-Consult GmbH, Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HRB 35364) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauern zwischen acht und 14 Jahren) angesetzt. Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden i. H. der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.

Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort vollständig abgeschrieben.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen, bilanziert.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden i. H. des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.

Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt.

B. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Bremerhaven, 07.11.2024

gez. Jens Reim


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.11.2024 festgestellt.

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