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Der Anhang enthält die
Pflichtangaben gemäß § 285 HGB. Von
den größenabhängigen
Erleichterungen gemäß §§ 264,
274 a und § 288 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
1. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der SELVE Fenstertechnik
GmbH, Lüdenscheid, wurde nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge und Wagnisse. Saldierungen von Aktiv-
und Passivposten sowie von Aufwendungen mit
Erträgen und Lasten mit Rechten wurden nicht
vorgenommen.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens
erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung
planmäßiger linearer bzw. degressiver
Abschreibungen. Steuerliche Vereinfachungsverfahren
werden angewendet. Bei voraussichtlich dauernden
Wertänderungen werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe erfolgt zum gewogenen
Durchschnittspreis bzw. zum jeweils letzten
Einstandspreis, maximal in Höhe der
Anschaffungskosten oder zum niedrigeren
beizulegenden Wert im Sinne von § 253 Absatz 4
HGB.
Sofern den unfertigen und fertigen Erzeugnissen
kein niedrigerer Wert im Sinne des § 253
Absatz 4 HGB beizulegen war, werden diese zu
Herstellungskosten bewertet. In die
Herstellungskosten werden die Material- und
Fertigungseinzelkosten, die Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie anteilige
Verwaltungskosten einbezogen. Die Bewertung der
Handelswaren erfolgt zum gewogenen
Durchschnittspreis bzw. zum jeweils letzten
Einstandspreis sowie unter Berücksichtigung
eines Verwaltungsgemeinkostenzuschlags, maximal in
Höhe der Anschaffungskosten oder zum
niedrigeren beizulegenden Wert im Sinne des §
253 Absatz 4 HGB.
Der Ansatz der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen erfolgt zum Nennwert. Neben
Einzelwertberichtigungen wird dem allgemeinen
Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu
den Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Sofern den übrigen
Vermögensgegenständen des
Umlaufvermögens am Abschlussstichtag kein
niedrigerer Wert beizulegen ist, werden diese zum
Nennbetrag bzw. zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden
versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung
biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln
Heubeck 2005 G) nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt.
Zukünftig erwartete Entgelt- und
Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der
Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei wird
derzeit von jährlichen Anpassungen von 1,00 %
bei den Renten und von 0,00 % bei den Entgelten
ausgegangen. Der zugrunde gelegte Rechnungszins
für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen
beläuft sich zum 31. Dezember 2013 auf 4,88 %;
es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank
ermittelten und veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre für eine
angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren.Der aufgrund
der Übergangsregelung in Art. 67 Absatz 1 Satz
1 EGHGB in Vorjahren gebildete Unterschiedsbetrag
wurde zum 31. Dezember 2013 aufwandswirksam
aufgelöst.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt
jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags,
der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige
Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive
Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst.
Erträge und Aufwendungen aus der
Ab-/Aufzinsung von Rückstellungen werden
gesondert unter dem Posten "Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge" sowie "Zinsen und
ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
2. Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
T€ 4 (Vorjahr: T€ 6) enthalten.
3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen
sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Passiva in
Höhe von T€ 14 (Vorjahr: T€ 14)
enthalten.
4. Außerordentliche Aufwendungen
Dieser Posten (T€ 40) betrifft den
Unterschiedsbetrag bei den
Pensionsrückstellungen, der im Berichtsjahr in
voller Höhe aufwandswirksam aufgelöst
wurde.
5. Angaben zu den Organen der
Gesellschaft
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer sind die Herren
Betriebswirt (VWA) Ludger Stracke, Neuenrade, und
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Böck, Bochum.
6. Angaben zum Mutterunternehmen
Die Anteile der Gesellschaft werden in voller
Höhe (100 %) von der Basse & Linden
Verwaltungs-GmbH, Lüdenscheid, gehalten.
Lüdenscheid im März 2014
SELVE Fenstertechnik GmbH, Lüdenscheid
Betriebswirt (VWA) Ludger Stracke,
Geschäftsführer
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Böck,
Geschäftsführer
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