Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 9318
Vorher
C.P. Pirrung GmbH Beschriftungsservice
Eingetragen
7.10.2003
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteSonstige Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens

Historie

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Management

NameRolle
Carl-Peter Pirrung
seit 9.1.2024
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

F-57415 Enchenberg, 22, Rue de la Gare
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

C.P. Pirrung GmbH

Saarbrücken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 113.790,70 266.810,36
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6,00 6,00
II. Sachanlagen 111.356,00 62.054,00
III. Finanzanlagen 2.428,70 204.750,36
B. Umlaufvermögen 283.477,22 306.494,98
I. Vorräte 31.223,70 28.102,03
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 102.685,43 110.973,66
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 149.568,09 167.419,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.216,84 4.951,31
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 2.653,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 402.137,76 578.256,65

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 208.188,82 195.681,57
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 3.323,40 3.323,40
III. Gewinnvortrag 166.793,58 162.290,84
IV. Jahresüberschuss 12.507,25 4.502,74
B. Rückstellungen 26.584,00 216.569,00
C. Verbindlichkeiten 167.364,94 166.006,08
Bilanzsumme, Summe Passiva 402.137,76 578.256,65

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

1. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

2. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen.

Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind mit dem Barwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

3. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet.

Im Geschäftsjahr wurde Planvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert von € 214.715,00 mit dem Erfüllungsbetrag für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen von € 214.715,00 verrechnet.

Pensionszusage
Stand am 31.12.2009 194.069,00
Außerordentliche Ertrag zum 01.01.2010
aus Übergangsvorschriften

-407,00
Stand am 01.01.2010 193.662,00
Zuführung 2010 21.053,00
Stand zum 31.12.2010 214.715,00
Verrechnung Deckungsvermögen 217.368,00
Aktiver Unterschiedsbetrag 2.653,00
Verrechnete Aufwendungen und Erträge zur Pensionszusage
Zuführung zur Pensionsrückstellung (Personalaufwand)
10.886,00
Beiträge zur Rückdeckungsversicherung 8.374,92
Stand am 01.01.2010 19.260,92
Ertrag aus der Erhöhung des Aktivwerts zur
Rückdeckungsversicherung

-15.173,00
Aufwendungen zur Pensionszusage an den
Geschäftsführer

4.087,92

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten beläuft sich auf TEUR 49,1.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren haben nicht bestanden.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

4. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Carl Peter Pirrung, Saarwellingen.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.6.2011.

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