Victory Spa
Whirlpoolsysteme GmbH
Hoppegarten
(vormals:
Hildesheim)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.736,00 |
23.487,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
37.732,00 |
23.483,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
409.247,25 |
472.931,68 |
| I.
Vorräte |
195.312,99 |
173.297,17 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
205.276,05 |
278.046,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.658,21 |
21.587,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.490,80 |
5.138,63 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
755.258,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
449.474,05 |
1.256.816,16 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.763,43 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
780.258,85 |
639.260,49 |
| III.
Jahresüberschuss |
760.022,28 |
-140.998,36 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
755.258,85 |
| B.
Rückstellungen |
46.969,65 |
9.244,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
397.740,97 |
1.247.572,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
449.474,05 |
1.256.816,16 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB
auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265
Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1
EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend
Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes
(§ 253 Abs. 1 S. 1,
Abs. 3 HGB).
Bei den
immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Als Nutzungsdauer wurden
drei Jahre zugrunde gelegt. Sie sind bereits abgeschrieben
und werden mit dem Erinnerungswert von 4,00 €
ausgewiesen.
Die Gegenstände des
beweglichen Anlagevermögens werden linear und
geometrisch-degressiv über folgende Nutzungsdauern
abgeschrieben:
technische Anlagen und Maschinen 8 Jahre
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3 bis 8 Jahre
Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 410,00 wurden im Jahr
der Anschaffung gemäß § 6 Abs. 2
EStG voll abgeschrieben.
In den Vorjahren entstandene Sammelposten
gemäß § 6 Abs. 2a EStG werden
weiterhin mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd
aufgelöst.
Darüber hinaus wurden keine
außerplanmäßigen Abschreibungen
gemäß § 253 Abs. 3 HGB
vorgenommen.
Die Bewertung der
Waren erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit
nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs.
4 HGB).
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu
Nennwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Weitere
Wertminderungen werden durch Bildung einer
Pauschalwert-berichtigung zu Forderungen für das
latente Risiko erfasst.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Für die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Abschlussstichtag darstellen, wurde ein
Rechnungsabgrenzungsposten gemäß
§ 250 HGB auf der Aktivseite gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Kosten-
und Preissteigerungen sind im Erfüllungsbetrag
berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).
3.
Erläuterungen zur Bilanz
a)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr betragen € 0,00 (Vorjahr:
€ 9.000,00).
b)
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem
Jahr betragen € 306.988,62 (Vorjahr:
€ 1.247.572,16).
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über 5
Jahren betragen € 0,00 (Vorjahr:
€ 0,00). Die Verbindlichkeiten, die durch
Grundpfandrechte gesichert sind, belaufen sich auf
€ 0,00 (Vorjahr: € 0,00).
4.
Sonstige Angaben
a)
Geschäftsführung:
Im Geschäftsjahr bzw. bis zur Bilanzaufstellung
bestand die Geschäftsführung aus folgenden
Mitgliedern:
bis 4. November 2010:
Frau Hege Jeanette Olsen, Jesseheim (Norwegen)
Frau Ewa Szymczak, Kolobreg (Polen).
vom 4. November 2010 bis 15. Juni 2011:
Frau Hege Jeanette Olsen, Jesseheim (Norwegen)
Herr Even Olsen, Pervolia Larnaca (Zypern)
ab 15. Juni 2011:
Herr Even Olsen, Pervolia Larnaca (Zypern)
b)
Ergebnisverwendung:
Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung
aufgestellt. Der Jahresüberschuss soll auf neue
Rechnung vorgetragen werden.
Hoppegarten-OT Dahlwitz-Hoppegarten, 27. Juli 2012
gez. Even Olsen
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.08.2012 festgestellt.
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