WA
Notstromtechnik GmbH
Verl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.005.242,45 |
1.539.746,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.005.142,45 |
1.539.646,00 |
| II.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.875.796,00 |
6.452.040,57 |
| I.
Vorräte |
6.394.434,20 |
2.319.989,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.520.331,38 |
2.144.708,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
3.752,86 |
| davon
gegen Gesellschafter |
12.636,75 |
12.268,69 |
| III.
Wertpapiere |
92.089,96 |
92.089,96 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
868.940,46 |
1.895.253,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.963,00 |
8.868,05 |
| Aktiva |
10.887.001,45 |
8.000.654,62 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.469.532,71 |
4.514.958,17 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.489.958,17 |
2.253.966,06 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.954.574,54 |
2.235.992,11 |
| B.
Rückstellungen |
1.254.612,97 |
838.983,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.162.855,77 |
2.646.713,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.077.938,23 |
2.532.405,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
84.917,54 |
114.307,96 |
| Summe
Passiva |
10.887.001,45 |
8.000.654,62 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Firma lautet WA Notstromtechnik GmbH.
Zuständiges Registergericht ist das Amtsgericht
Gütersloh. Die HR B - Nummer lautet: 7913.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung
des Jahresabschlusses
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) in der geänderten Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17.07.2015
(BilRuG), insbesondere den ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff HGB.
Zu Vergleichszwecken werden in der Bilanz sowie in
der Gewinn- und Verlustrechnung die entsprechenden
Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben (§ 265 (2) HGB).
Es handelt sich bei der Berichtsfirma um eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB. Die damit
verbundenen Erleichterungen wurden in vollem Umfange in
Anspruch genommen.
Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände erfolgte zu
Anschaffungskosten. Die Abschreibungen wurden in
handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear in
handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.
Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen sind
pro-rata-temporis abgeschrieben worden.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und der Abschreibungen sind im
Brutto-Anlagenspiegel dargestellt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu niedrigeren Teilwerten. In die
Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren
Kosten auch angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten einbezogen.
Eine Abweichung vom Niederstwertprinzip war nicht
erforderlich, da keine Bewertungseinheiten gem. § 254
HGB zu berücksichtigen waren.
Sonstige Vermögensgegenstände und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem Nennbetrag bzw.
niedrigeren Teilwert angesetzt.
Die Bewertung von Schecks, Kassenbestand, Bundesbank-
und Postgiroguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten
erfolgte zum Nennbetrag.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen
sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1
Jahr liegen nicht vor. Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem
Erfüllungsbetrag. Das Abzinsungsgebot gem. § 253
(2) HGB greift nicht.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum
Nennbetrag oder zum höheren Erfüllungsbetrag gem.
§ 253 (1) HGB.
Währungsumrechnungen von bilanzierten
Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten gem.
§ 256 a HGB waren nicht notwendig.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden liegen nicht vor.
Weitere Bewertungseinheiten gem. § 254 i. V. m.
§ 285 Satz 1 Nr. 23 HGB liegen nicht vor.
Latente Steuern gem. § 274 (1) Satz 1 HGB waren
nicht anzusetzen.
Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 (8) HGB
ist nicht zu berücksichtigen.
Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen
mit nahestehenden Unternehmen oder Personen gem. § 285
Satz 1 Nr. 21 HGB lagen nicht vor.
IV. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden 19 Mitarbeiter
(ohne Geschäftsführer) beschäftigt.
Während des gesamten Geschäftsjahres 2023
war Herr Marcus Kleine-Wienker Geschäftsführer
der WA Notstromtechnik GmbH.
Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung werden die Vorschriften der
Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch
genommen.
sonstige Berichtsbestandteile
Verl, den 10.05.2024;
gez.
Marcus Kleine-Wienker
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2024
festgestellt.
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