Bosch Pensionsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Zeidler seit 19.8.2019 | Vorstandsmitglied |
Dirk Jargstorff seit 7.12.2015 | Vorstandsmitglied |
Stefan Lauinger seit 28.7.2011 | Prokura |
Uwe Kolasa seit 30.8.2005 | Prokura |
Ralph Windmüller seit 30.8.2005 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bosch Pensionsfonds AGStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Rahmenbedingungen Die Bosch Pensionsfonds AG (BPF) dient als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) der Versorgung der Mitarbeitenden der Bosch-Gruppe in Deutschland. Sie ist nicht am freien Markt der Altersvorsorge tätig und verfolgt als Unternehmenspensionsfonds keine unternehmerische Gewinnerzielungsabsicht. Ansprüche der Begünstigten werden vom Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) abgesichert. Die Finanzmärkte erlebten nach der Korrektur im Vorjahr eine kräftige Erholung. Dabei unterlagen sie jedoch hohen Schwankungen, hauptsächlich wegen geopolitischer Konflikte, konjunktureller Risiken sowie Unsicherheiten über die weitere Zins- und Inflationsentwicklung. Besonders gut war die Entwicklung an den Aktienmärkten. Die Kurszuwächse lagen teilweise im zweistelligen Prozentbereich. An den Rentenmärkten konnten ebenfalls gute Ergebnisse erzielt werden. Hier wirkte sich das nun wieder höhere Zinsniveau positiv aus. Alternative Investments wie Unternehmensbeteiligungen und Infrastrukturanlagen konnten auch zulegen. Einzig an den Immobilienmärkten wurden Rückgänge verzeichnet. Vor dem Hintergrund der hohen Inflation und des Zinsanstiegs und den damit verbundenen Risiken für das Liquiditätsmanagement führte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei ausgewählten Einrichtungen - angelehnt an die Liquiditätsabfrage der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) - quartalsweise eine Liquiditätsabfrage durch, an der auch die BPF teilnahm. Die Liquiditätsabfrage wurde letztmals zum Abfragestichtag 31.12.2023 durchgeführt und danach nicht fortgesetzt. Mit der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 (Digital Operational Resilience Act - DORA), hat die Europäische Union eine Regulierung für die Themen Cybersicherheit, Informations- und Kommunikationstechnologierisiken und digitale operationale Resilienz geschaffen, unter die so gut wie alle beaufsichtigten Einrichtungen und Unternehmen des europäischen Finanzsektors fallen. Die Regelungen von DORA gelten auch für EbAV und sind ab dem 17.01.2025 für die BPF anwendbar. Im ersten Halbjahr 2023 führte die BaFin im Zusammenhang mit der "EIOPA Opinion on Costs and Charges" eine nationale Bestandsaufnahme zu den Kosten bei Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung durch, an der auch die BPF teilnahm. Die BaFin hat im April 2024 über die Ergebnisse der Kostenbestandsaufnahme informiert. Auf der Grundlage der Ergebnisse kommt die BaFin zu der Einschätzung, dass es kein strukturelles Kostenproblem bei den deutschen EbAV gibt und ein umfassendes und regelmäßiges Kostenberichtswesen an die BaFin überflüssig ist. Zudem veröffentlichte die BaFin am 04.12.2023 die Rundschreiben 9/2023 (VA), 10/2023 (VA) und 11/2023 (VA) zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Personen, die nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) von der BaFin beaufsichtigt werden, und den diesbezüglichen Anzeigepflichten. Konkret betreffen die Rundschreiben Mitglieder der Geschäftsleitung und von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen sowie Personen, die für Schlüsselfunktionen verantwortlich oder für diese tätig sind. Die Rundschreiben ersetzen die bislang als Merkblätter formulierten Veröffentlichungen vom 06.12.2018. Geschäftsentwicklung Die Bruttobeiträge betrugen im Geschäftsjahr 508,2 Mio. € (Vorjahr: 464,1 Mio. €), davon entfielen auf den Pensionsplan BoschRendit 455,2 Mio. € (Vorjahr: 407,6 Mio. €) und auf den Pensionsplan BoschStabil (Übertragung bestehender Rentenverpflichtungen) 53,0 Mio. € (Vorjahr: 56,5 Mio. €). Im Pensionsplan BoschRendit lag die Zahl der Versorgungsverhältnisse zum 31.12.2023 bei 186.011 (167.318 Anwärter und 18.693 Rentner). Im Pensionsplan BoschStabil bestanden 28.755 Versorgungsverhältnisse (28.724 laufende Renten sowie 31 aufgeschobene Renten). Die BPF hat im Geschäftsjahr 2023 erstmals Mitarbeitende angestellt. Finanz- und Vermögenslage Das Gesamtvermögen der BPF teilt sich auf die verschiedenen Sicherungsvermögen (SV) und das freie Vermögen auf. Das Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern betrug zum 31.12.2023 im Pensionsplan BoschRendit für Anwärter (SV IA-AN und IA-AG für Anwärter bis 55 Jahre sowie IB-AN und IB-AG für rentennahe Anwärter) 4.684,8 Mio. € (Vorjahr: 4.040,6 Mio. €) und zur Bedeckung von nicht-versicherungsförmigen Rentenverpflichtungen (SV ID) 818,2 Mio. € (Vorjahr: 620,9 Mio. €). Das Vermögen zur Bedeckung von versicherungsförmigen Rentenverpflichtungen (SV IC) betrug 176,6 Mio. € (Vorjahr: 181,7 Mio. €). Die stillen Reserven in den Kapitalanlagen zur Bedeckung der versicherungsförmigen Rentenverpflichtungen im Pensionsplan BoschRendit (SV IC) betrugen zum 31.12.2023 9,7 Mio. € (Vorjahr: 7,2 Mio. €). Im Pensionsplan BoschStabil (SV II) hatte das Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zum 31.12.2023 einen Stand von 983,1 Mio. € (Vorjahr: 919,1 Mio. €) erreicht. Im Pensionsplan BoschRendit wurden im Geschäftsjahr folgende Anlageergebnisse erzielt: In der Anlagestrategie IA für Anwärter bis 55 Jahre betrug das Anlageergebnis + 10,7 % (Vorjahr: - 9,6 %). Für die rentennahen Anwärter wurde mit der Anlagestrategie IB ein Anlageergebnis von + 7,5 % (Vorjahr: - 7,8 %) realisiert. Das Anlageergebnis für Leistungsempfänger im SV IC betrug + 3,9 % (Vorjahr: + 1,1 %). Das Anlageergebnis für Leistungsempfänger im SV ID betrug + 7,1 % (Vorjahr: - 6,8 %). Im SV II des Pensionsplans BoschStabil betrug das Anlageergebnis + 7,6 % (Vorjahr: - 8,0 %). Das freie Vermögen der BPF war zum Stichtag 31.12.2023 in Höhe von 7,5 Mio. € (Vorjahr: 7,4 Mio. €) in einem Kapitalisierungsprodukt eines Lebensversicherungsunternehmens, in Höhe von 6,1 Mio. € (Vorjahr: 6,2 Mio. €) auf einem Clearingkonto der Robert Bosch GmbH und in Höhe von 1,4 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) in Form eines Bankguthabens angelegt. Ertragslage Insgesamt ergab sich im Geschäftsjahr 2023 ein Jahresüberschuss in Höhe von 288,4 Tsd. €. Die Zunahme um 152,6 Tsd. € gegenüber dem Vorjahreswert (135,8 Tsd. €) ist hauptsächlich auf die aus der Anlage auf einem Clearingkonto der Robert Bosch GmbH und den Bankkonten erzielten höheren Zinserträge zurückzuführen. Ausblick und Chancen Nachdem die Inflation sowohl im Euroraum als auch in den USA unter Kontrolle ist und voraussichtlich im Jahr 2024 weiter sinken wird, geht der Markt von einer Lockerung der Geldpolitik der Notenbanken aus. Die Aussicht auf Zinssenkungen bietet Chancen für höhere Bewertungen an den Finanzmärkten. Der Ausblick für die Weltkonjunktur ist jedoch verhalten. Deshalb und wegen der verschiedenen geopolitischen Konflikte erwarten wir für 2024 ein angespanntes Marktumfeld. Für das Geschäftsjahr 2024 planen wir, ein Jahresergebnis in Höhe des Vorjahres zu erreichen. Risikobericht Das Risikomanagement der BPF ist gemäß den Anforderungen der §§ 23, 26 und 29 bis 32 i. V. m. § 237 VAG unter Berücksichtigung der Besonderheiten von EbAV ausgestaltet. Die organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Umsetzung des Risikomanagements sind in einer Leitlinie beschrieben. Wesentliche Ziele des Risikomanagements sind die systematische Erfassung, Verfolgung und Abwehr relevanter Risiken sowie die Unterstützung und Sicherung der Umsetzung der Geschäftsstrategie. Zu den wesentlichen Risiken der BPF zählen das Kapitalanlagerisiko, das versicherungstechnische Risiko, das operationelle Risiko, das Outsourcing-Risiko, das Compliance-Risiko und das strategische Risiko. Kapitalanlagerisiken und versicherungstechnische Risiken wie Zinsgarantie- und biometrische Risiken bestehen im versicherungsförmigen Bereich des Pensionsplans BoschRendit. Operationelle, Outsourcing-, Compliance- und strategische Risiken betreffen das gesamte Unternehmen. Das Kapitalanlagerisiko wird durch eine entsprechend ausgerichtete Kapitalanlagestrategie begrenzt. Zur Steuerung des Marktpreisrisikos als Teil des Kapitalanlagerisikos wird ein Limitsystem eingesetzt. Versicherungstechnischen Risiken begegnet die BPF durch ein auf die aufsichtsrechtlichen Vorgaben abgestimmtes Berichtswesen, durch die regelmäßige Analyse der tatsächlichen Sterblichkeit im Bestand und der Angemessenheit der Rechnungszinsen durch den Verantwortlichen Aktuar sowie durch die Bildung einer Zinszusatzreserve und eines pauschalen Sicherheitszuschlags auf die Deckungsrückstellung. Operationelle Risiken werden durch die Ausgliederung wesentlicher Funktionen auf Fachdienstleister überwälzt. Das Outsourcing-Risiko wird durch die Auswahl von Dienstleistern mit ausgewiesener Expertise, die Verpflichtung dieser Dienstleister auf die Einhaltung der Vorgaben der Leitlinie Internes Kontrollsystem (IKS) der BPF und ein regelmäßiges Ausgliederungscontrolling begrenzt. Zur Gewährleistung der Informationssicherheit werden auch die Funktionsausgliederungspartner auf die Erfüllung der versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) verpflichtet. Die BPF stellt insbesondere über organisatorische Maßnahmen und im Rahmen der Ausgliederungen sicher, dass Compliance- und strategische Risiken rechtzeitig erkannt und Maßnahmen zur Abwehr ergriffen werden können. Es wird mindestens einmal jährlich eine Risikoinventur durchgeführt. In der Risikoinventur 2023 hat sich hinsichtlich der Bewertung der wesentlichen Risiken keine Änderung gegenüber dem Vorjahr ergeben. Es sind keine neuen wesentlichen Risiken identifiziert worden. Die Risikolandkarte der BPF ist jedoch weiter detailliert worden, indem das Compliance-Risiko, das bisher Bestandteil des operationellen Risikos war, nunmehr als eigenständiges Risiko geführt wird. Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko, Konzentrationsrisiko und Währungsrisiko stellen keine wesentlichen Risiken dar, für sie sind jedoch angemessene Vorkehrungen getroffen. Sie finden insbesondere in der Anlagepolitik und in Anlagerichtlinien Berücksichtigung. Die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben wird gewährleistet. Für die BPF besteht als Unternehmenspensionsfonds kein originäres Reputationsrisiko am Markt. Gleichwohl könnten Reputationsschäden, die die BPF verursacht, auf die Trägerunternehmen zurückfallen. Die BPF stellt sicher, dass gesetzwidriges oder auch nur ethisch bedenkliches Verhalten möglichst ausgeschlossen ist. Die Solvabilitätskapitalanforderung zum 31.12.2023 in Höhe von 10,3 Mio. € ist durch Eigenmittel in Höhe von 14,1 Mio. € überdeckt. Informationen zur Nachhaltigkeit Die BPF betreibt mit den Pensionsplänen BoschRendit und BoschStabil zwei Altersversorgungssysteme und damit Finanzprodukte i. S. der EU-Offenlegungsverordnung. Daher wird gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.06.2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 die folgende Erklärung zu den Pensionsplänen BoschRendit und BoschStabil gegeben: Die diesen Finanzprodukten zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Schlusserklärung Der Vorstand der BPF stellt gemäß § 312 Abs. 3 Aktiengesetz (AktG) für das Geschäftsjahr 2023 fest, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihr zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Abhängigkeitsbericht aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt; berichtspflichtige Maßnahmen wurden nicht getroffen oder unterlassen. Bewegung des Bestands an Versorgungsverhältnissen im Geschäftsjahr 2023
Jahresbilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Esslingen, 24.04.2024 Hans Rübel, Treuhänder für das Sicherungsvermögen Passivseite
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B.I. und C.I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der aufgrund des § 240 Satz 1 Nr. 10-12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist.
Wiesbaden, 24.04.2024 Tim Voetmann, Verantwortlicher Aktuar Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
AnhangErläuterungen zum Jahresabschluss Die Gesellschaft erstellt den Jahresabschluss und den Lagebericht nach Maßgabe des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds (RechPensV) unter Berücksichtigung der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV). Bewertungsmethoden Aktiva Die unter dem Aktivposten A.I. erfassten Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden zu den Anschaffungskosten bilanziert, die dem Nennwert entsprechen. Die unter dem Aktivposten A.II. erfassten Anteile an Investmentvermögen wurden gemäß § 341b Abs. 2 HGB i. V. m. § 253 Abs. 3 HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Börsen- oder Marktwert bewertet. Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen (Kapitalisierungsprodukt) wurden zu dem vom Lebensversicherungsunternehmen gemeldeten Aktivwert angesetzt. Einlagen und laufende Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Das unter dem Aktivposten B.I. erfasste Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wurde gemäß § 341 Abs. 4 i. V. m. § 341d HGB mit dem Zeitwert am Bilanzstichtag unter Beachtung des Grundsatzes der Vorsicht bewertet. Die in diesem Posten enthaltenen Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden zum Kurswert zuzüglich Stückzinsen bewertet. Für Investmentfondsanteile wurde der Rücknahmepreis als Zeitwert angesetzt. Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen (Kapitalisierungsprodukt) wurden zu dem vom Lebensversicherungsunternehmen gemeldeten Aktivwert angesetzt. Einlagen und laufende Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Das unter dem Aktivposten B.II. ausgewiesene sonstige Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wurde in Höhe der in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 aus den in den Sicherungsvermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehaltenen Anteilen am Investmentvermögen UI-Fonds BAV RBI Aktien abgeführten Kapitalertragsteuern einschließlich Solidaritätszuschlag angesetzt. Forderungen wurden mit dem Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Hierunter wurden auch die aus den im Sicherungsvermögen IC gehaltenen Anteilen am Investmentvermögen UI-Fonds BAV RBI Aktien abgeführten Kapitalertragsteuern einschließlich Solidaritätszuschlag erfasst. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten und aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Aktive latente Steuern wurden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte unter Anwendung eines Ertragssteuersatzes in Höhe von 30,525 %. Es wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Bewertungsmethoden Passiva Das gezeichnete Kapital und die Rücklagen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die unter dem Passivposten B.I. ausgewiesene Deckungsrückstellung für den Rentnerbestand des Pensionsplans BoschRendit aus Versorgungsfällen bis 31.12.2015 wurde unter Beachtung des § 341f HGB sowie der aufgrund des § 240 Satz 1 Nr. 10-12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet. Die Deckungsrückstellung wurde prospektiv unter Verwendung der Richttafeln BPF 2021G ermittelt, die mit bestandsspezifischen Modifikationen aus den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck abgeleitet wurden. Die verwendeten Rechnungszinssätze in Höhe von 2,75 % bzw. 2,25 % und 1,75 % entsprechen dem Höchstrechnungszins gemäß Kapitel 5 der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) in der jeweils bei Vertragsbeginn geltenden Fassung mit Ausnahme der Leistungsfälle im Jahr 2015, für die auf der Grundlage eines 2014 erfolgten Nachtrags zum Pensionsplan ein Rechnungszins von 1,75 % verwendet wurde. Die Berücksichtigung nicht individualisierbarer Risiken erfolgt durch einen pauschalen Sicherheitszuschlag. Die nach § 23 Abs. 2 und 3 PFAV zu bildende Zinszusatzreserve wurde um 0,3 Mio. € auf 4,7 Mio. € vermindert. Die Ermittlung erfolgte gemäß § 23 PFAV auf Basis eines Referenzzinses in Höhe von 1,57 %. Die Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (Passivposten B.II.) wurde gemäß § 341e Abs. 2 Nr. 2 HGB gebildet. Die unter dem Passivposten B.III. ausgewiesenen sonstigen pensionsfondstechnischen Rückstellungen wurden in Höhe der unter dem Aktivposten C.II erfassten aus den im Sicherungsvermögen IC gehaltenen Anteilen am Investmentvermögen UI-Fonds BAV RBI Aktien abgeführten Kapitalertragsteuern einschließlich Solidaritätszuschlag angesetzt. Die Berechnung der unter dem Passivposten C.I. ausgewiesenen Deckungsrückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erfolgte nach § 341f Abs. 1 Satz 2 HGB retrospektiv. Die Mindestdeckungsrückstellung für die garantierte Mindestleistung im Pensionsplan BoschRendit (aus dem Übergang vom Pensionsplan "Fonds") wurde nach § 341f Abs. 1 Satz 1 HGB prospektiv ermittelt unter Verwendung der Richttafeln BPF 2021G sowie eines Rechnungszinses von 2,75 %. Die Mindestdeckungsrückstellung für Beitragszusagen mit Mindestleistung betrug unter Berücksichtigung der Zinszusatzreserve 62,1 Mio. €. Der Barwert der gemäß § 236 Abs. 3 VAG lebenslang zu zahlenden Leistungen im Pensionsplan BoschRendit aus Versorgungsfällen ab dem 01.01.2016 wurde unter Zugrundelegung der Richttafeln BPF 2021G sowie eines Rechnungszinses von 3,25 % (Vorjahr: 2,75 %) ermittelt und betrug 658,1 Mio. €. Die Ermittlung der prospektiven Mindestdeckungsrückstellung für den Pensionsplan BoschStabil erfolgte unter Zugrundelegung der Richttafeln BPF 2021G sowie eines Rechnungszinses von 3,5 % (Vorjahr: 3,25 %) und betrug 827,9 Mio. €. Die unter dem Passivposten C.II. ausgewiesenen übrigen pensionsfondstechnischen Rückstellungen entsprechen dem sonstigen Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B.II.). Die unter dem Passivposten D. ausgewiesenen nicht-pensionsfondstechnischen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Bewertung der Verpflichtungen aufgrund von Pensionszusagen, Langzeitkonten und Jubiläumszuwendungen gegenüber den Mitarbeitenden der BPF wurden versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. Die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method"). Dabei wurde der durchschnittliche Einkommenstrend (inkl. Steigerung aufgrund Karriereentwicklungen) mit 3 % p. a., der Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze mit 3 % p. a., die Rentenanpassung gemäß § 16 Abs. 2 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) mit 2,3 % p. a. und die Rentenanpassung gemäß § 16 Abs. 3 BetrAVG mit 1,0 % p. a. berücksichtigt. Für das Pensionierungsalter wurde die frühestmögliche Inanspruchnahme der gesetzlichen Rente (in der Regel 63 Jahre) angenommen. Es wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Die durchschnittliche Fluktuationsrate wurde mit 2,0 % p. a. angenommen. Als Rechnungszins wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet (Bundesbankzins), der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Er beträgt 1,83 %. Im Vergleich beträgt der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre (Bundesbankzins) 1,75 %. Bei der Bewertung von Verpflichtungen aufgrund von Langzeitkonten und Jubiläumszuwendungen wurden künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung vorgenommen (Bundesbankzins, 1,75 % zum Bewertungsstichtag). Die unter dem Passivposten E. ausgewiesenen Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt; es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit größer fünf Jahre. Erläuterungen Aktiva Bewertung des Aktivpostens A. zum 31.12.2023:
Der angegebene Markt-/Kurswert bestimmt sich im Einzelnen wie folgt: Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Kurswert angegeben. Für Investmentfondsanteile wurde der Rücknahmepreis zugrunde gelegt. Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen (Kapitalisierungsprodukt) wurden zu dem vom Lebensversicherungsunternehmen gemeldeten Aktivwert angesetzt. Einlagen und laufende Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Entwicklung des Aktivpostens A. im Geschäftsjahr 2023:
Entwicklung des Aktivpostens B.I. im Geschäftsjahr 2023:
Anteile an Investmentvermögen zum 31.12.2023:
Die unter dem Aktivposten C.II. ausgewiesenen sonstigen Forderungen betreffen im Wesentlichen die Anlage von freien Mitteln auf einem Clearingkonto der Robert Bosch GmbH (6.058.486 €, Vorjahr: 6.218.240 €). Im Berichtsjahr wurden latente Steuern (Aktivposten F.) gemäß § 274 HGB in Höhe von 42.635 € (Vorjahr: 0 €) aktiviert, die sich aus der Differenz zwischen dem handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansatz der Pensionsrückstellungen (Passivposten D.I.) und der sonstigen Rückstellungen (Passivposten D.III.) ergibt. Die in der Bilanz angesetzten aktiven latenten Steuern resultieren aus den folgenden Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz (EStG):
Der Aufwand oder der Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" ausgewiesen. Die aktiven latenten Steuern in Höhe von 42.635 € unterliegen einer Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB. Erläuterungen Passiva Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 3.000.000 €, ist in 3 Mio. nennbetragslose Stückaktien eingeteilt und wird in voller Höhe von der Robert Bosch GmbH gehalten. Es wurden keine eigenen Aktien erworben oder als Pfand genommen. Im Geschäftsjahr 2023 wurde der Bilanzgewinn 2022 in Höhe von 128.982 € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12. in €
Es erfolgt keine erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Passivposten D.I.) entsprechen dem Erfüllungsbetrag der als Direktzusage durchgeführten Versorgungsansprüche der Mitarbeitenden. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB zwischen der Bewertung mit dem Sieben- und dem Zehnjahres-Zinssatz zum 31.12.2023 beträgt 869 €. Er unterliegt einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Die sonstigen Rückstellungen (Passivposten D.III.) beinhalten Rückstellungen für Langzeitkonten in Höhe von 94.600 € (Vorjahr: 0 €) und Personalverpflichtungen, insbesondere Verpflichtungen aus variablen Einkommen sowie Jubiläumsverpflichtungen, in Höhe von insgesamt 110.214 € (Vorjahr: 0 €). Weiterhin wurden Rückstellungen für noch zu erbringende Leistungen bzw. ausstehende Rechnungen mit 148.845 € (Vorjahr: 160.745 €) gebildet. Die unter dem Passivposten E.I.1. ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus dem Pensionsfondsgeschäft gegenüber Arbeitgebern betreffen im Wesentlichen Mittel, die aus im Geschäftsjahr 2023 verfallenen Anwartschaften resultieren (2.607.386 €, Vorjahr: 2.494.271 €). Die sonstigen Verbindlichkeiten (Passivposten E.II.) enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen für zum Bilanzstichtag noch nicht beglichene Rechnungen für erbrachte Leistungen in Höhe von 1.202.939 € (Vorjahr: 1.131.782 €). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind darüber hinaus auch Umsatzsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 497 € (Vorjahr: 0 €) enthalten. Erläuterungen Gewinn- und Verlustrechnung Aufteilung der Beiträge für die Zeit vom 01.01. bis 31.12. in €
für die Zeit vom 01.01. bis 31.12. in €
für die Zeit vom 01.01. bis 31.12. in €
Aufteilung der Erträge aus Kapitalanlagen für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 in €
Aufteilung der Aufwendungen für Kapitalanlagen für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 in €
Im Geschäftsjahr 2023 wurde das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit um Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 140.705 € gemindert. In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Erträge aus aktiven latenten Steuern in Höhe von 42.635 € enthalten. Ergänzende Angaben Sitz der BPF ist Stuttgart. Die BPF ist unter der Nummer HRB 23332 in das Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. Zum 31.12.2023 wurden sechs Mitarbeitende beschäftigt (Vorjahr: keine). Provisionen und sonstige Bezüge der Vertreter, Personalaufwendungen
Die Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Mitglieder des Vorstands sind:
Für die Governance (unabhängige Risikocontrollingfunktion, versicherungsmathematische Funktion, interne Revision) sind beide Vorstandsmitglieder gemeinsam zuständig. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus:
Tim Voetmann (Diplom-Wirtschaftsmathematiker, Aktuar DAV), Wiesbaden, ist Verantwortlicher Aktuar. Treuhänder für das Sicherungsvermögen ist Hans Rübel, Esslingen. Wolfgang Engel, Stadecken-Elsheim, ist sein Stellvertreter. Die Robert Bosch GmbH, Stuttgart, als unmittelbares Mutterunternehmen der Gesellschaft, erstellt einen Konzernabschluss nach IFRS gemäß § 315a HGB, der im Unternehmensregister bekannt gemacht wird. Es findet keine Konsolidierung der BPF statt. Allerdings werden die Pensionsverpflichtungen der Robert Bosch GmbH und der konsolidierten Trägerunternehmen, die die BPF als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung verwaltet, nach IAS 19 im Konzernabschluss berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2023 entstand für Abschlussprüfungsleistungen ein Aufwand in Höhe von 39.270 € einschließlich Umsatzsteuer. Die Beiträge an den PSVaG in Höhe von 553.022 € für die von der BPF durchgeführten Versorgungszusagen wurden von den Trägerunternehmen getragen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Geschäfte mit nahestehenden Personen zu marktunüblichen Konditionen getätigt. Das Sicherungsvermögen setzt sich zum Abschlussstichtag wie folgt zusammen:
Nach dem Abschlussstichtag sind keine Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BPF haben. Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 273.942 € in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
Stuttgart, 29.04.2024 Der Vorstand Dirk Jargstorff Christian Zeidler Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Bosch Pensionsfonds AG, Stuttgart Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bosch Pensionsfonds AG, Stuttgart, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bosch Pensionsfonds AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in der Anlage 2 enthalten. Die für die Prüfung verantwortlichen Prüfungspartner sind Manfred Bürkle und Dr. Peter Ott.
Stuttgart, 07. Juni 2024 Ernst
& Young GmbH
Manfred Bürkle, Wirtschaftsprüfer Dr. Peter Ott, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023Der Aufsichtsrat hat während des Geschäftsjahrs 2023 die Geschäftsführung des Vorstands entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben laufend überwacht. Er hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr vom Vorstand in regelmäßigen Sitzungen umfassend über die Entwicklung des Unternehmens und wesentliche Geschäftsvorfälle informieren lassen und sich in seinen Sitzungen mit dem Geschäftsverlauf, der Strategie des Unternehmens und der Finanzlage, insbesondere mit der Kapitalanlage, sowie dem Risikomanagement ausführlich befasst. Im Geschäftsjahr 2023 fanden zwei Aufsichtsratssitzungen statt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat sich ferner vom Vorstand laufend über wichtige Entwicklungen und anstehende Entscheidungen informieren lassen. Die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("EY", zuvor firmierend unter Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), Stuttgart, hat als Abschlussprüfer der Gesellschaft den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht von EY lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Der Aufsichtsrat hat sich intensiv mit den Unterlagen befasst und sie in der Aufsichtsratssitzung am 27. Juni 2024 unter Teilnahme des Abschlussprüfers behandelt. Der Abschlussprüfer hat dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet, die dann ausführlich besprochen wurden. Der Jahresabschluss 2023 weist ein positives Ergebnis aus. Der Bilanzgewinn soll in die Gewinnrücklage eingestellt werden. Aufgrund seiner eigenen Prüfung dieser von Vorstand und Abschlussprüfer vorgelegten Unterlagen erhebt der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen und schließt sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch EY an. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; dieser ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung schließt sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung an. Der Verantwortliche Aktuar hat den Erläuterungsbericht gem. § 141 Abs. (5) Nr. 2 VAG i.V.m. § 1 PFAV erstellt. Der Verantwortliche Aktuar hat an der Aufsichtsratssitzung am 27. Juni 2024 teilgenommen und dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts berichtet. Der Aufsichtsrat hat den Bericht zur Kenntnis genommen. Der Vorstand hat außerdem für das Geschäftsjahr 2023 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) vorgelegt. EY hat den Abhängigkeitsbericht 2023 geprüft und zum Abhängigkeitsbericht 2023 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 Abs. 3 AktG erteilt:
Der Abhängigkeitsbericht 2023 und der Prüfungsbericht von EY hierzu lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Aufsichtsratssitzung am 27. Juni 2024 unter Teilnahme des Abschlussprüfers behandelt. Aufgrund seiner eigenen Prüfung dieser von Vorstand und Abschlussprüfer vorgelegten Unterlagen schließt sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch EY an und stellt als Ergebnis seiner Prüfung abschließend fest, dass keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts zu erheben sind.
Stuttgart, den 27. Juni 2024 Der Aufsichtsrat Nina Litobarski, Vorsitzende Henri Catenos, stellv. Vorsitzender Bettina Holzwarth Andrea Wagner Oliver Stolz Auszug Niederschrift über die ordentliche Hauptversammlung der Bosch Pensionsfonds AG am 27. Juni 2024 Punkt 2 der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Die Hauptversammlung beschloss: Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 273.942,75 € wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.
Nina Litobarsky, Vorsitzende des Aufsichtsrats der Bosch Pensionsfonds AG Dr. Dörte Singer, Protokollführerin |
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