CERO2 GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nina Ahrndt-Kircher seit 2.8.2021 | Geschäftsführer |
Gernot Ahrndt seit 9.2.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Regine Ahrndt | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kolini GmbH(vormals: MöPex GmbH)GroßbottwarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2012A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Kolini GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2012 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Die gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften lassen es zu, bestimmte Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wahlweise gesondert beim betreffenden Posten oder im Anhang zu machen. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. B. Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Allgemeine Angaben Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. 2. Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Anlagevermögen Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Kapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Abgrenzung der latenten Steuern nach § 274 a Nr. 5 HGB als auch von der Angabepflicht der Berechnung der latenten Steuern nach § 288 Abs. 1 HGB i.V.m. § 285 Nr. 29 HGB befreit. C. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist vorstehend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. D. Sonstige Angaben 1. Angaben zur Geschäftsführung Die Geschäftsführung wurde bis zum 31. Dezember 2012 von Herrn Gernot Ahrndt ausgeübt. 3. Forderungen gegenüber Geschäftsführern Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegenüber Geschäftsführern in Höhe von 9.033 Euro (Vj. 8 TEuro) Firma Kolini GmbH
Großbottwar, den 20.06.2013 Gernot Ahrndt sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2013 festgestellt. |
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