Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 728873
Vorher
MöPex GmbH
Eingetragen
9.2.2009
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Polstermöbeln
Gegenstand
Polsterei sowie der Handel mit Metallteilen und Kunststoffen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Nina Ahrndt-Kircher
seit 2.8.2021
Geschäftsführer
Gernot Ahrndt
seit 9.2.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Regine Ahrndt
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Regine Ahrndt
Im Langgewänd 40, 71723 Großbottwar
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kolini GmbH

(vormals: MöPex GmbH)

Großbottwar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 39,00 82,00
I. Sachanlagen 39,00 82,00
B. Umlaufvermögen 25.388,52 26.007,44
I. Vorräte 25.073,67 25.757,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 87,18 56,13
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 227,67 193,97
Bilanzsumme, Summe Aktiva 25.427,52 26.089,44

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 3.793,47 11.750,19
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -25.000,00 -25.000,00
2. eingefordertes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 13.249,81 10.217,85
III. Jahresfehlbetrag 7.956,72 3.031,96
B. Rückstellungen 2.400,00 1.200,00
C. Verbindlichkeiten 19.234,05 13.139,25
Bilanzsumme, Summe Passiva 25.427,52 26.089,44

Anhang für das Geschäftsjahr 2012

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Kolini GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2012 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Die gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften lassen es zu, bestimmte Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wahlweise gesondert beim betreffenden Posten oder im Anhang zu machen.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

B. Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Angaben

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.

2. Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Kapital

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Abgrenzung der latenten Steuern nach § 274 a Nr. 5 HGB als auch von der Angabepflicht der Berechnung der latenten Steuern nach § 288 Abs. 1 HGB i.V.m. § 285 Nr. 29 HGB befreit.

C. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist vorstehend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

D. Sonstige Angaben

1. Angaben zur Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wurde bis zum 31. Dezember 2012 von Herrn Gernot Ahrndt ausgeübt.

3. Forderungen gegenüber Geschäftsführern

Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegenüber Geschäftsführern in Höhe von 9.033 Euro (Vj. 8 TEuro)

Firma Kolini GmbH

 

Großbottwar, den 20.06.2013

Gernot Ahrndt

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2013 festgestellt.

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