Wohnungsgesellschaft Wilkau-Haßlau mbH
Cainsdorfer Straße 22, 08112 Wilkau-Haßlau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Jung seit 14.1.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Wilkau-Haßlau | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wohnungsgesellschaft Wilkau-Haßlau mbHWilkau-HaßlauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGAngang für das Geschäftsjahr 2023 der Wohnungsgesellschaft Wilkau-Haßlau mbH, Wilkau-Haßlau Allgemeine Angaben Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht: Firmenname laut Registergericht: Wohnungsgesellschaft Wilkau-Haßlau mbH Firmensitz laut Registergericht: Wilkau-Haßlau Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Register-Nummer: HRB 2279 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, § 42 GmbHG und den Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft aufgestellt. Das Formblatt für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen i.d. Fassung vom 14. Juni 2023 wurde beachtet. Die Wohnungsgesellschaft Wilkau-Haßlau mbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Aufgrund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag hat die Jahresabschlusserstellung nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zu erfolgen. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. Der Grundsatz der Darstellungsstetigkeit ist beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Angaben zur Bilanz Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und planmäßig linear über seine voraussichtliche Nutzungsdauer sowie bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. Grundlage für die Bilanzierung der Grundstücke mit Wohnbauten bildet der am 21. Dezember 1990 abgeschlossene notarielle Grundstücksübertragungsvertrag zwischen der Stadt Wilkau-Haßlau und der Gesellschaft, in dem die Stadt weite Teile ihres kommunalen Wohnungsbestands, der gemäß Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags aus dem ehemaligen Volkseigentum auf sie übergegangen ist, auf die Gesellschaft übertragen hat. Bei den Gebäuden der bebauten Grundstücke wird die Abschreibung nach der kürzeren Restnutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG vorgenommen. Diese kürzere Restnutzungsdauer wurde aus den Unterlagen für die Neubewertung anlässlich der DM-Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 1990 entnommen. Die Nutzungsdauer der modernisierten Objekte wurde von Bausachverständigen neu geschätzt. Die Abschreibungsdauer von sanierten Objekten wird unter Berücksichtigung der durchgeführten Maßnahmen jeweils neu eingeschätzt, wobei mindestens die steuerlichen Abschreibungssätze zur Anwendung kommen. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Im Berichtsjahr wurden keine außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Der niedrigere Wertansatz aufgrund von in Vorjahren vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen wurde entsprechend dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 4 EGHGB beibehalten. Geringwertige Anlagegüter werden gemäß den einkommensteuerrechtlichen Regelungen im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem beigefügten Anlagengitter dargestellt. Im Umlaufvermögen wird unter der Position Grundstücke mit fertigen Bauten ein zum Verkauf bestimmtes Grundstück ausgewiesen. Das bislang noch nicht verkaufte Grundstück soll in den folgenden Jahren vermarktet werden. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Eine Wertaufholung war im Berichtsjahr nicht veranlasst. Unter den Positionen Unfertige Leistungen und Andere Vorräte werden die noch nicht abgerechneten Mietnebenkosten in Höhe von TEUR 1.070 (Vj. TEUR 996) sowie Andere Vorräte zu Anschaffungskosten aktiviert. Für leerstandsbedingt nicht abrechenbare Unfertige Leistungen ist eine Wertberichtigung von TEUR 220 (Vj. TEUR 220) gebildet. Die Forderungen aus Vermietung, aus anderen Lieferungen und Leistungen und die Sonstigen Vermögensgegenstände sind zu den Nominalwerten abzüglich notwendiger Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angesetzt. Die Forderungen haben - wie im Vorjahr - alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Von dem Wahlrecht zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft erwartet mittelfristig keine steuerlichen Überschüsse, die eine Nutzung der entsprechenden Steuervorteile ermöglichen würden. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus temporären Differenzen bei den Bilanzposten Grundstücke mit Wohnbauten. Das Eigenkapital wird zum Nennwert angesetzt. Die Bilanzierung der Sonstigen Rückstellungen erfolgt in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Bei einer zugrundeliegenden Verpflichtung mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wird der Erfüllungsbetrag der entsprechenden Rückstellung mit dem laufzeitadäquaten Zinssatz gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung (§ 253 Abs. 2 HGB) auf den Bilanzstichtag abgezinst. In den sonstige Rückstellungen enthalten sind insbesondere Verpflichtungen aus dem Personalbereich (Urlaub) in Höhe von TEUR 4,0 (Vj. TEUR 3,1) und Rückstellungen für Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten in Höhe von TEUR 17,0 (Vj. TEUR 16,5). Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sowie die zur Sicherheit gewährten Pfandrechte stellen sich wie folgt dar: (Vorjahresbeträge sind in Klammern vermerkt)
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterin resultieren aus der Vermögensübertragung von der Stadt auf unsere Gesellschaft zum 1. Juli 1990 unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich vorgenommenen Berichtigungen. Die Stadt Wilkau-Haßlau hat erklärt, im Rang mit ihrer hieraus zum 31. Dezember 2023 resultierenden Forderung von TEUR 354 hinter dritte Gläubiger unserer Gesellschaft zurückzutreten. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse enthalten unter anderem Sollmieten in Höhe von TEUR 2.384 (Vj. TEUR 2.391) und Erlöse aus Umlagen in Höhe von TEUR 1.007 (Vj. TEUR 979). Des Weiteren waren Erlös-schmälerungen aus Leerstand von TEUR 1.044 (Vj. TEUR 1.074) zu verbuchen. Die Erträge aus Erstattungen der Krankenkasse in Höhe von TEUR 3,3 (Vj. TEUR 8,0) werden im Geschäftsjahr unter den sonstigen betrieblichen Erträgen gezeigt. Sonstige Angaben Die Gesellschaft verwaltet gemäß § 551 BGB Kautionen von Mietern in Höhe von TEUR 155 (Vj. TEUR 156). Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 5 Mitarbeiter, davon waren 2 geringfügig beschäftigt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr insgesamt EUR 150,00 (Vj. EUR 270,00) erhalten. Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2023 an: Herr Stefan Feustel, Bürgermeister (Vorsitzender) Herr Toni Rißmann, Metallbaumeister, (stellvertretender Vorsitzender) Herr Dr. Hans-Günter Wilhelm, Diplomökonom Herr Renè Löscher, Fliesen- Platten- Mosaikleger Herr Christian Küttler, Tischlermeister Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer war bis zum 31.12.2023 Herr Jens Jung, Immobilienfachwirt. Die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers wurde nach § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu berechnende Gesamthonorar beträgt TEUR 17,0. Davon entfallen TEUR 13,9 auf Abschlussprüfungsleistungen, TEUR 3,1 auf Steuerberatungsleistungen. Im Geschäftsjahr sind Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung in Höhe von TEUR 1.162,6 angefallen, welche die Auflösung der Pensionsrückstellung betreffen. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschussbetrag in Höhe von EUR 865.646,64 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Wilkau-Haßlau, den 29.05.2024 Jens Jung Geschäftsführer
Wilkau-Haßlau, den 29. Mai 2024 gez. Jung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18. September 2024 |
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