AVM-Handels-GmbH
Dingolfing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.392,00 |
7.278,00 |
| I.
Sachanlagen |
7.392,00 |
7.278,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
226.648,74 |
219.449,60 |
| I.
Vorräte |
93.530,00 |
64.472,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
43.118,74 |
54.454,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
90.000,00 |
100.522,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.635,26 |
21.693,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
252.676,00 |
248.421,00 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
178.273,97 |
159.864,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
153.273,97 |
134.864,29 |
| B.
Rückstellungen |
14.775,00 |
16.434,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
59.627,03 |
72.122,71 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
59.627,03 |
72.122,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
252.676,00 |
248.421,00 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
I.Allgemeine Angaben
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der
AVM - Handels- GmbH für das Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 sind nach den Vorschriften
des
Handels-gesetzbuches unter Beachtung der
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB ) aufgestellt
worden.
Die Gliederung der Bilanz wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB
vorgenommen.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Absatz 2 HGB.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Absatz 1 HGB.
Von den Erleichterungen der §§
264 Absatz 1, 266 Absatz 1, 274a und
288 Absatz 1 macht die Gesellschaft teilweise
Gebrauch.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
aufgestellt. Insoweit ist eine Anpassung der Darstellung
und der Bewertungsmethoden erfolgt. Gemäß
Artikel 67 Absatz 8 HGB liegt insoweit
weder eine Durchbrechung der Bilanzierungs- und
Bewertungsstetigkeit vor noch ist eine Anpassung der
Vorjahreszahlen erforderlich
.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im einzelnen ist zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach §
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB folgendes zu berichten:
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
erfasst und um planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Anlagegüter bis €uro 1.000,oo sind entsprechend
steuerlichen Vorschriften im Rahmen einer Poolbildung
erfasst und werden planmäßig als
Bewertungseinheit abgeschrieben.
Die
Vorräte sind zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten oder
zu den am Bilanzstichtag niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Nominalwerten angesetzt und bewertet. Erkennbare
Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken werden nach
vernünftigen kaufmännischen Grundsätzen in
Form von erforderlichen Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Der Ansatz der
flüssigen Mittel erfolgt mit dem Nennwert.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag werden, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, mit dem Nennbetrag unter den
Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert.
Die
Rückstellungen werden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der
Dotierung sind die voraussichtlichen Verpflichtungen bzw.
Kosten zugrunde gelegt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.
Der Ansatz der
Verbindlichkeiten erfolgte zum
Rückzahlungsbetrag.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten gemäß § 284 Abs. 2
Nr. 2 HGB
Die Umrechnung von Fremdwährungsposten
erfolgte mit den jeweiligen Kursen am Tage der Abwicklung
des Geschäftsvorfalls. Die Erfassung der
Geschäftsvorfälle im Rahmen der Buchführung
erfolgte in €uro.
III. Angaben zur Bilanz
1. Entwicklung des Anlagevermögens
Die horizontale Entwicklung des Anlagevermögens
ist einschließlich der im Geschäftsjahr 2010
vorgenommenen Abschreibungen in einem gesonderten
Anlagenspiegel dargestellt.
2. Vorräte
Das Vorratsvermögen umfasst zum Verkauf
bestimmte Handelsware in Form von Personenkraftwagen.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen oder sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr bestehen nicht.
4. Rechnungsabgrenzungsposten
Vorausbezahlte Werbebeiträge, sowie
Leasingsonderzahlungen für Berichtsfolgejahre sind
aktivisch als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
5. Gezeichnetes Kapital
Der Ausweis betrifft das Stammkapital der
Gesellschaft zum Nennbetrag mit €uro 25.000,00
gemäß § 42 Absatz 1 GmbHG und
Gesellschaftsvertrag.
6. Rückstellungen
Die Rückstellungen enthalten die
voraussichtlichen Kosten der gesetzlich normierten
Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen und der
Jahresabschlusserstellung, der Personalverpflichtungen in
Form von Urlaubsrückständen und
Tantiemeansprüchen.
7. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5
Jahre zum Bilanzstichtag bestehen nicht.
8. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Eventualverbindlichkeiten und sonstige
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
sind nicht anzugeben.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der
Unternehmung erstreckte sich im Wesentlichen auf den
Unternehmensgegenstand, insbesondere auf die Vermittlung
und den Verkauf von Neu- und Jahreswagen im In- und
Ausland.
V. Sonstige Pflichtangaben
1. Mitglieder der Geschäftsführungsorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
2010 oblag die
Geschäftsführung Herrn Klaus
Göttl, Kaufmann in 84130 Dingolfing.
Der vorgenannte Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
2. Weitere Angaben
Die Gesamtbezüge des Geschäftsführers
werden in Ausübung des Wahlrechts nach § 286 Abs.
4 HGB nicht angegeben.
Vorschüsse oder Kredite wurden der
Geschäftsleitung nicht gewährt; zugunsten der
Geschäftsführungsorgane wurden auch keine
Haftungsverhältnisse eingegangen.
3. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber Gesellschafter bestehen keine Rechte
und Pflichten im Sinne von § 42 Abs. 3 GmbHG.
gez. Klaus Göttl
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2011 festgestellt.
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