ING Janssen
Elektronik GmbH
Kevelaer
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.315,08 |
1.551,08 |
| I.
Sachanlagen |
292,50 |
528,50 |
| II.
Finanzanlagen |
1.022,58 |
1.022,58 |
| B.
Umlaufvermögen |
123.891,23 |
130.718,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.871,86 |
14.337,21 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
107.019,37 |
116.380,93 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
39.134,27 |
33.748,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
164.340,58 |
166.017,70 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
59.313,07 |
59.313,07 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.385,79 |
0,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
39.134,27 |
33.748,48 |
| B.
Rückstellungen |
161.666,07 |
163.702,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.674,51 |
2.315,70 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.674,51 |
2.315,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
164.340,58 |
166.017,70 |
Anhang
Die Gesellschaft erstellt als kleine
Gesellschaft ihren Jahresabschluss nach den
Vorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird nach
dem Gesamtkostenverfahren
gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Soweit sich bei
der erstmaligen Anwendung der durch die Artikel 1 bis 11
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes geänderten
Vorschriften die bisherige Form der Darstellung oder die
bisher angewandten Bewertungsmethoden geändert haben,
sind § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1, § 284
Abs. 2 Nr. 3 und § 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB bei der
erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach den
geänderten Vorschriften nicht angewandt worden.
Außerdem sind die Vorjahreszahlen bei erstmaliger
Anwendung nicht angepasst worden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von € 410,00 wurden im Jahr des Zugangs
aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Ermittlung der Rückstellung von
Alterversorgungsverpflichtungen erfolgt gemäß
§ 253 HGB. Hierbei kommen die nachfolgend beschrieben
Bewertungsansätze zur Anwendung.
Die Berechnungssystematik folgt den anerkannten
Regeln der Versicherungsmathematik. Rechnungsgrundlage
für die versicherungsmathematischen Barwerte sind die
Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Auswahl
des Bestandes und der Ausscheideordnung ergibt sich aus der
Art der zugesagten Leistungen und dem Status der
versorgungsberechtigten Person. Bezüglich der
Anwartschaften auf Hinterbliebenenleistungen wurde die
individuelle Methode unter Berücksichtigung von
Geburtsdatum und Geschlecht der versorgungsberechtigten
Person angewandt.
Als Rechnungszins wird der von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichte Rechnungszinssatz für
eine Versorgungsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von
15 Jahren verwendet. Er beträgt zum 31.12.2010 5,15%.
Gemäß der Vereinfachungsregelung darf dieser
Rechnungszins pauschal verwendet werden.
Trendannahmen für eine Anpassung der zugesagten
Leistungen bis zum Leistungsbeginn wurden nicht vorgegeben.
Für laufende Renten wird keine Dynamik (Rententrend)
berücksichtigt, weil weder eine vertraglich
garantierte Anpassung in der Zusage existiert, noch
arbeitsrechtliche oder in der Zusage vereinbarte
Überprüfungspflichten zur Werterhaltung der
Betriebsrente zu beachten sind.
Der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag i.S.d. §
253 Abs. 1 HGB wurde nach der "projected unit credit
method" berechnet. Die Berechnung des
Erfüllungsbetrags erfolgt unter Berücksichtigung
des vertraglich vereinbarten Pensionsalters. Der
Finanzierungsbeginn wurde wie bei der der Berechnung der
Steuersollrückstellung auf den steuerwirksamen
Diensteintrittstermin festgelegt.
Von der Möglichkeit der ratierlichen Ansammlung
des Art. 67 Abs. 1 EGHGB bis zum Jahre 2024 wurde Gebrauch
gemacht. Die in der Bilanz nicht ausgewiesenen
Anwartschaften aus Pensionen gem. Art. 67 Abs. 2
EGHGB betragen zum Bilanzstichtag 1.755,93 €.
Die formelle Überschuldung wird durch die
Außerachtlassung der Pensionsrückstellung
beseitigt.
Geschäftsführer der
Gesellschaft ist Herr Kurt Janssen, Kevelaer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 14.688,47 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 13.990,58 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.08.2011 festgestellt.
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