ING Janssen Elektronik GmbHLiquidiert

47623 Kevelaer, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 3762
Eingetragen
4.4.1985
Branche
Herstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb, die Vermietung und Wartung unterhaltungstechnischer Geräte, sowie der Service elektronischer und medizinischer Geräte jeglicher Art, sowie die Beteiligung an derartigen Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Kurt Janssen
seit 13.9.2017
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

ING Janssen Elektronik GmbH

Kevelaer

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.315,08 1.551,08
I. Sachanlagen 292,50 528,50
II. Finanzanlagen 1.022,58 1.022,58
B. Umlaufvermögen 123.891,23 130.718,14
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.871,86 14.337,21
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 107.019,37 116.380,93
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 39.134,27 33.748,48
Bilanzsumme, Summe Aktiva 164.340,58 166.017,70

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 59.313,07 59.313,07
III. Jahresfehlbetrag 5.385,79 0,00
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 39.134,27 33.748,48
B. Rückstellungen 161.666,07 163.702,00
C. Verbindlichkeiten 2.674,51 2.315,70
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.674,51 2.315,70
Bilanzsumme, Summe Passiva 164.340,58 166.017,70

Anhang


Die Ge­sell­schaft er­stellt als kleine Gesellschaft ihren Jahresabschluss nach den Vor­schrif­ten des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Die Ge­winn- und Ver­lust­rech­nung wird nach dem Ge­samt­ko­sten­ver­fah­ren gem. § 275 Abs. 2 HGB er­stellt. Soweit sich bei der erstmaligen Anwendung der durch die Artikel 1 bis 11 des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes geänderten Vorschriften die bisherige Form der Darstellung oder die bisher angewandten Bewertungsmethoden geändert haben, sind § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und § 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach den geänderten Vorschriften nicht angewandt worden. Außerdem sind die Vorjahreszahlen bei erstmaliger Anwendung nicht angepasst worden.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Ermittlung der Rückstellung von Alterversorgungsverpflichtungen erfolgt gemäß § 253 HGB. Hierbei kommen die nachfolgend beschrieben Bewertungsansätze zur Anwendung.

Die Berechnungssystematik folgt den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Rechnungsgrundlage für die versicherungsmathematischen Barwerte sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Auswahl des Bestandes und der Ausscheideordnung ergibt sich aus der Art der zugesagten Leistungen und dem Status der versorgungsberechtigten Person. Bezüglich der Anwartschaften auf Hinterbliebenenleistungen wurde die individuelle Methode unter Berücksichtigung von Geburtsdatum und Geschlecht der versorgungsberechtigten Person angewandt.

Als Rechnungszins wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszinssatz für eine Versorgungsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Er beträgt zum 31.12.2010 5,15%. Gemäß der Vereinfachungsregelung darf dieser Rechnungszins pauschal verwendet werden.

Trendannahmen für eine Anpassung der zugesagten Leistungen bis zum Leistungsbeginn wurden nicht vorgegeben. Für laufende Renten wird keine Dynamik (Rententrend) berücksichtigt, weil weder eine vertraglich garantierte Anpassung in der Zusage existiert, noch arbeitsrechtliche oder in der Zusage vereinbarte Überprüfungspflichten zur Werterhaltung der Betriebsrente zu beachten sind.

Der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 1 HGB wurde nach der "projected unit credit method" berechnet. Die Berechnung des Erfüllungsbetrags erfolgt unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Pensionsalters. Der Finanzierungsbeginn wurde wie bei der der Berechnung der Steuersollrückstellung auf den steuerwirksamen Diensteintrittstermin festgelegt.

Von der Möglichkeit der ratierlichen Ansammlung des Art. 67 Abs. 1 EGHGB bis zum Jahre 2024 wurde Gebrauch gemacht. Die in der Bilanz nicht ausgewiesenen Anwartschaften aus Pensionen  gem. Art. 67 Abs. 2 EGHGB betragen zum Bilanzstichtag 1.755,93 €.

Die formelle Überschuldung wird durch die Außerachtlassung der Pensionsrückstellung beseitigt.

Ge­schäfts­füh­rer der Ge­sell­schaft ist Herr Kurt Janssen, Keve­laer
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 14.688,47 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 13.990,58 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.08.2011 festgestellt.

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