Top-Plastik
GmbH i.L.
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
128.837,21 |
110.754,35 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.292,64 |
12.455,56 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
12.417,82 |
9.585,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
150.547,67 |
132.795,39 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.607,00 |
1.485,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
148.940,67 |
131.310,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
150.547,67 |
132.795,39 |
Anhang
Allgemeine
Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der
Top-Plastik GmbH i.L. ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für Kleinstkapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer Kleinstapitalgesellschaft
im Sinne der § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Gesellschaft nimmt im Bereich der Aufstellung die
größenabhängigen Erleichterungen im
Sinne der §§ 274 a, 288 ff. HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen des §
326 HGB für die Offenlegung in Anspruch.
Die Gesellschaft wurde durch Beschluss vom 19.7.2013
aufgelöst.
Angaben zur
Bilanzierung und Bewertung einschließlich
steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.
Das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1
HGB wurde beachtet. Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden
Die Bilanzierungsverbote nach §§ 248 Abs. 2
Satz 2, 269 HGB wurden beachtet.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitalswurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Soweit zulässig, wurden beim
Übergang auf die Handelsbilanz nach BilMoG
Wertansätze fortgeführt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Der Ausweis einer
Rückstellung für latente Steuern
unterbleibt unter Hinweis auf § 274 a HGB.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, die
auf
fremde Währung lauten.
Angaben zur
Bilanz
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens ist im Anlagespiegel
dargestellt. Daraus ergeben sich auch die Abschreibungen
des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Anlagespiegel |
Stand |
Zu-/Abgänge/ |
Zu-/ Abschrei- |
Stand |
|
01.01.2012 |
Umbuchungen |
bungen |
31.12.2012 |
Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte |
110.754,35 |
18.082,86 |
0,00 |
128.837,21 |
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Die
sonstigen
Rückstellungen betragen (€) |
1.607,00 |
davon entfallen auf: |
|
sonstige |
560,00 |
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
|
47,00 |
Jahresabschluss- und Prüfungskosten
|
1.000,00 |
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268
V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie
folgt:
|
Restlaufzeit |
|
|
|
Verbindlichkeiten |
bis 1 Jahr |
1 - 5 Jahre |
> 5 Jahre |
Summe |
davon gesichert |
Art und Form der Sicherheit |
gg. Kredtitinst |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0 |
|
a. Lief. u.Leistgen. |
20.003,80 |
0,00 |
0,00 |
20.003,80 |
0 |
|
sonstige |
30,76 |
120.000,00 |
0,00 |
120.030,76 |
0 |
|
Summe |
20.034,56 |
120.000,00 |
0,00 |
148.940,67 |
0 |
|
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen zum Abschlussstichtag in Höhe von 120.000,00
€.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251
HGB (§ 268 VII HGB):
Sonstige
Pflichtangaben
Namen der
Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Leonid Genin geführt
Angaben zu
Unternehmensbeziehungen gemäß § 285 Nr. 11
HGB:
Die Gesellschaft ist weder mittelbar noch unmittelbar
an anderen Gesellschaften beteiligt. Die Gesellschaft
gehört zu keinem Konzern
.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres waren im
Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Hamburg, den 14. Oktober 2013 |
Leonid Genin |
gez. . Leonid Genin
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 24.10.2013.
|