Ost &
Fern Reisedienst GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.10.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.10.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.218,00 |
10.194,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.218,00 |
10.194,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
140.192,98 |
144.361,78 |
| I.
Vorräte |
22.943,25 |
4.449,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.712,36 |
36.638,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
105.537,37 |
103.274,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.115,37 |
9.602,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
158.526,35 |
164.158,57 |
Passiva
|
|
31.10.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.185,17 |
13.061,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
180.000,00 |
180.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
166.938,90 |
179.359,05 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.875,93 |
-12.420,15 |
| B.
Rückstellungen |
129.638,54 |
129.308,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.702,64 |
21.788,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
158.526,35 |
164.158,57 |
Anhang
für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01. bis
31.10.2011
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschlus
s
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der Abschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses (§ 266 Abs.
1 HGB, § 276 und § 288 HGB) wurden in Anspruch
genommen.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften §§ 266 und 275 HGB
aufgestellt.
Im Kalenderjahr 2011 wurde das Geschäftsjahr
umgestellt. Durch notarielle Urkunde vom 17. Oktober 2011
wurde das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr auf das
abweichende Geschäftsjahr vom 01.11. bis 31.10.
umgestellt. Für das Jahr 2011 besteht ein
Rumpfwirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Oktober 2011.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Abschluss ist unter Beibehaltung der
für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-
und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Im Abschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150,00 Euro und
solche mit Anschaffungskosten von 150,00 Euro bis 1.000,00
Euro wurden mit 20% abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung einer
angemessenen Pauschalwertberichtigung von 1% Rechnung
getragen.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit Ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
III.
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagenspiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II
HGB).
Die Restlaufzeiten der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände
ergeben sich aus dem Forderungenspiegel.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich
aus dem Verbindlichkeitenspiegel.
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem
Jahr betragen Euro 23.702,64.
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V.
Sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Geschäftsführer sind Frau Birgit Preschel,
Kauffrau
Frau Christine Kuhn, Touristik-Kauffrau
Die Geschäftsführerinnen sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
VI.
Unterzeichnung gemäß § 243 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus dem Bericht ergibt,
wird hiermit versichert.
Birgit Preschel Christine Kuhn
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in der
Bilanz zusammengefassten Posten:
01.01.20
11
- 31.1
0
.20
11
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 23.702,64 Euro.
01.01.20
10
- 31.12.20
10
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 21.788,86 Euro.
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
01.01.20
11
- 31.1
0
.20
11
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen 0,00 Euro.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 0,00 Euro.
01.01.20
10
- 31.12.20
10
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen 0,00 Euro.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
beträgt 0,00 Euro.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf
Jahre
01.01.20
11
- 31.1
0
.20
11
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro.
01.01.20
10
- 31.12.20
10
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2012 festgestellt.
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