Kleinklein
GmbH
Lindau
(B)
(vormals:
Meersburg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 15.07.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
483.655,46 |
| I.
Sachanlagen |
483.655,46 |
| B.
Umlaufvermögen |
200.259,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.631,18 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
165.628,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.456,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
686.371,42 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.379,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
17.620,47 |
| B.
Rückstellungen |
1.840,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
677.151,89 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.570,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
686.371,42 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Kleinklein GmbH zum 31.
Dezember 2010 wurde unter Berücksichtigung der
Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB),
insbesondere der ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften sowie unter Beachtung des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz
oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk überwiegend im Anhang gewählt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2010 eine kleine Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen Erleichterungen
bei den Anhangangaben für kleine Kapitalgesellschaften
wurde entsprechend § 288 HGB Gebrauch gemacht.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Das Geschäftsjahr 2010 ist ein Rumpfwirtschaftsjahr.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und linear
vorgenommen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird
der Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG in
die handelsrechtliche Rechnungslegung als
Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB
übernommen. Danach werden abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 Euro
bis 1.000 Euro in einen jahresbezogenen Sammelposten
eingestellt. Dieser Sammelposten wird über die Dauer
von fünf Jahren gleichmäßig verteilt
aufgelöst. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Der Ausweis der Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten erfolgte mit dem Nennbetrag.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer
voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit
handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den
steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren
verwendet.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Anlagevermögen
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind
nachfolgend dargestellt:
Abschreibungen auf Sachanlagen 5.813 EUR
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von unter 5 Jahren, davon mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 187.151,89 EUR.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der
Finanzlage von Bedeutung sind. Mit einer Inanspruchnahme
aus Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
einzelvertretungsberechtigten, von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer,
Herrn Dieter Klein, Kfm., geführt.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeiten 490.000,00 EUR
Lindau, 01.03.2012
Geschäftsführer
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