Stadtwerke Neckarsulm
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Manfred Haag seit 5.12.2012 | Vertreter |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke NeckarsulmNeckarsulmJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31.12.2019Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
ANHANG FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2019A. Grundsätzliche Angaben Der Eigenbetrieb hat seinen Sitz in Neckarsulm und ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Stuttgart unter HRA 104072 eingetragen. Die Stadtwerke Neckarsulm werden als Eigenbetrieb der Stadt Neckarsulm unter Beachtung der Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) geführt. B. Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung Die speziellen Rechnungslegungsvorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Baden-Württemberg i.d.F. vom 8. Januar 1992, zuletzt geändert am 17. Juni 2020, in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung Baden-Württemberg i.d.F. vom 7. Dezember 1992 über den Jahresabschluss und den Lagebericht wurden für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 angewendet. C. Erläuterungen und Begründungen zu einzelnen Positionen der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktivseite Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet; sie werden linear entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Bewertung beim Zugang der Sachanlagen einschließlich der Anlagen im Bau erfolgt unverändert zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Rabatte und Skonti sowie zuzüglich angemessener Gemeinkostenzuschläge. Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen. Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern werden gemäß den veränderten gesetzlichen Vorschriften ab dem Jahr 2018 bis € 250,00 voll und Vermögensgegenstände zwischen € 250,00 und € 1.000,00 auf 5 Jahre abgeschrieben. Auf die Zugänge des abnutzbaren beweglichen Anlagevermögens wurden Abschreibungen für den Monat des Erwerbs oder der Fertigstellung und die folgenden Monate verrechnet. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Ab dem Jahr 2011 werden die Anlagenzugänge aufgrund der gesetzlichen Änderungen wieder linear abgeschrieben. Im Bereich der Wärmeversorgung wurden die Zugänge 1997 bis 2010 für die Heizzentrale Grenchenstraße linear abgeschrieben, da der Ausnutzungsgrad der Anlagen durch die negative Situation im Wohnungsbau sehr gering ist. Die Anlagen im Bereich der Heizzentrale Trendpark wurden im Jahr 2005 auf die lineare Abschreibung umgestellt. Seit 2014 werden alle Anlagegüter einschließlich Altbestand linear abgeschrieben. Die unter Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Bestände der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind mit fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Ausfallrisiken durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine pauschal ermittelte Wertberichtigung in Höhe von 1 v. H. berücksichtigt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert. Für die Vermittlungsprovision von Gaslieferverträgen für 2019 wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 14 und für sonstige Fremdleistungsrechnungen ein Posten in Höhe von T€ 47 gebildet. Passivseite Die bis 31. Dezember 2002 empfangenen Ertragszuschüsse sind gemäß § 8 Abs. 3 der Durchführungsverordnung zum Eigenbetriebsgesetz für Baden-Württemberg jährlich mit 5 v. H. aufgelöst. Die Zugänge ab 2003 werden direkt von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgezogen und vermindern somit die jeweilige Abschreibungsgrundlage. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected- Unit-Credit-Methode) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2019 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 2,71 v. H.. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0,00 v. H. und Rentensteigerungen von jährlich 1,75 v. H. zugrunde gelegt, sowie eine Fluktuation in Höhe von 4,00 v. H. p.a. unterstellt. Die Steuerrückstellungen sind auf Grundlage des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt. Bei den übrigen Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten ausreichend berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Gewinn- und Verlustrechnung Seit der Einführung des Energiesteuergesetzes mit der Wirkung zum 1. August 2006 entsteht die Energiesteuer nunmehr erst mit der Entnahme aus dem Leitungsnetz durch den Endverbraucher. Die Steuerschuldnerschaft ging somit ab 1. August 2006 vom Vorlieferanten auf die Stadtwerke Neckarsulm über. Aufgrund der Gesetzesänderung wird der Steuerbetrag für die Erdgaslieferungen an Letztverbraucher ab dem Jahr 2008 offen von den Umsatzerlösen abgesetzt. Auf Grund des Einstieges in den Stromvertrieb zum 01.01.2019 wird auch die Stromsteuer offen von den Umsatzerlösen abgesetzt. Seit 2011 werden die Bezugskosten unter den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren ausgewiesen. Im Zuge des BilRUG kam es ab 01.01.2016 zu einer Änderung des Umsatzerlöse-Begriffes (§ 277 Abs. 1 HGB). Somit sind Mieterträge, Schrotterlöse, Provision der Entwässerungsgebühr, Verwaltungsgebühr und Stromkosten der Solarthermischen Gemeinschaftsanlage und die Wiederaufnahmegebühren der Versorgung nicht mehr in den sonstigen betrieblichen Erträgen sondern in den Umsatzerlösen angegliedert. Ebenso wurden die Konzessionsabgaben, das Wegebenutzungsentgelt, die Vermittlungsprovision für Gaslieferverträge, die Mehrkostenerstattung der Gaslieferung und die Rückzahlung des KWK-Bonus für das Rückkühlwerk nicht mehr den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sondern dem Materialaufwand zugeordnet. Ab dem 01.01.2016 gilt eine neue Gestattungsvereinbarungsabgabe für die Wärmeversorgung (Konzessionsabgabe) mit der Stadt Neckarsulm. Die Konzession kann nur bei Erwirtschaftung des Mindesthandelsbilanzgewinnes (MHBG) abgeführt werden. Im Jahr 2019 wird die Konzessionsabgabe vollständig abgeführt. 2. Angaben zu den Positionen der Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im beigefügten Anlagespiegel dargestellt und ist integraler Bestandteil des Anhangs. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind die Forderungen aus dem hochgerechneten Verbrauch zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten. Überzahlungen von Kunden aus Endabrechnungen sind unter den Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die Gemeinde werden ab dem Jahr 2008 unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Das Stammkapital entspricht § 2 der Betriebssatzung. Es ist voll einbezahlt. Am 26. Februar 2016 hat der Bundesrat das ",Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" gebilligt. Das Gesetz ist am 16. März 2016 verkündet wurden und am 17. März 2016 in Kraft getreten. Im Zuge des Gesetzes wurde § 253 HGB hinsichtlich der Bewertung der Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen geändert und der Zeitraum, über den der Durchschnittszinssatz für die handelsrechtliche Abzinsung von Pensionsrückstellungen berechnet wird, von sieben auf zehn Jahre verlängert. Daraus ergeben sich zum 31. Dezember 2019 Rückstellungen für Pensionen in Höhe von T€ 321. Diese liegen um T€ 25 (Unterschiedsbetrag) unter dem Bewertungsansatz für Pensionsrückstellungen, der sich zum 31. Dezember 2019 bei Anwendung des Sieben-Jahres- Durchschnittszinssatzes ergeben hätte. Der Unterschiedsbetrag zum 31. Dezember 2019 in Höhe von T€ 25 unterliegt einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F .. Entwicklung und Erläuterung der sonstigen Rückstellungen (Vorjahreswerte in Klammern):
In den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sind ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten. In den Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 618.258,24 (Vorjahr: € 610.142,90) enthalten. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Es bestehen folgende Restlaufzeiten (Vorjahreswerte in Klammern):
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von € 45.340,49 (Vorjahr: € 39.807,08), sowie Strom- und Energiesteuer in Höhe von € 399.942,19 (Vorjahr: € 179.048,00) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 0,00) enthalten. 3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
Die Umsätze wurden vollständig in Deutschland realisiert. In den Umsätzen der Stromabgabe (Wärme) sind Erlöse aus Nachzahlungen für die Stromeinspeisung aus Vorjahren in Höhe von T€ 3 enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von T€ 363 (Vorjahr: T€ 512) sind hauptsächlich Versicherungsentschädigungen enthalten. Der Materialaufwand des Wirtschaftsjahres, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 5 HGB, beträgt T€ 17.423 (Vorjahr: T€ 12.916), davon entfallen im Wesentlichen auf den Gasbezug T€ 13.520, auf den Wasserbezug T€ 712 und auf den Strombezug T€ 533. Der Personalaufwand des Wirtschaftsjahres, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB, beträgt T€ 2.847 (Vorjahr: T€ 2.881), davon entfallen T€ 2.184 auf Löhne und Gehälter und T€ 663 auf Sozialabgaben und Aufwendungen für Altersversorgung (davon für Altersversorgung T€ 201). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von T€ 1.028 (Vorjahr: T€ 979) setzen sich im Wesentlichen aus Aufwendungen für Versicherungen, Prüfungs- und Beratungskosten und EDV- Kosten zusammen. In den Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 354 (Vorjahr: T€ 368) sind Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 31 (Vorjahr: T€ 30) an die Stadt enthalten. In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von T€ 38 (Vorjahr: T€ 12) sind im Wesentlichen Gewerbesteueraufwendungen in Höhe von T€ 37 (Vorjahr: T€ 0) enthalten. In den sonstigen Steuern sind hauptsächlich Aufwendungen für die Energiesteuer der Innenlieferungen T€ 196 enthalten. D. Ergänzende Angaben 1. Zusammensetzung der Organe sowie Aufwendungen für Organe: Nach § 3 der Betriebssatzung sind Organe der Stadtwerke der Gemeinderat, der Werksausschuss, der Oberbürgermeister und die Werkleitung. Werksausschuss:
Die Sitzungsgelder der Gemeinderäte bzw. in deren Funktion als Mitglied des Werksausschusses werden den Stadtwerken anteilig belastet. Für das Jahr 2019 wurden hierfür 6.075,00 € unter der Bilanzposition Sonstige Rückstellungen, zurückgestellt. Die Gesamtbezüge der Werkleitung betragen einschließlich der Umlagen an den kommunalen Versorgungsverband € 138.805,67 (Vorjahr: € 117.633,88), für ehemalige Mitglieder der Werkleitung wurden Beträge an den kommunalen Versorgungsverband in Höhe von €11.146,13 (Vorjahr: € 17.221,77) aufgewendet. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus den Gaslieferungsverträgen in Höhe von insgesamt T€ 13.706 sowie für Fremdwasserlieferungen jährlich in Höhe von T€ 711. Für das Grundstück Am Hungerberg 1, sowie die Heizzentralen Grenchenstraße, Trendpark und Hermann-Greiner-Realschule fallen jährlich Pacht- und Mietaufwendungen in Höhe von T€ 23 an. Die Mietverträge für die Heizzentralen Grenchenstraße und Hermann-Greiner-Realschule können ein Jahr zum Monatsende, bei der Heizzentrale Trendpark sechs Monate zum Jahresende gekündigt werden. Darüber hinaus bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Konzessionsverträgen, die von den Ausspeisemengen bzw. Umsatzerlösen abhängen. In 2019 sind hierfür Aufwendungen in Höhe von T€ 598 (Vorjahr: T€ 562) angefallen, darin enthaltene Konzessionsabgabe an die Gemeinde Erlenbach in Höhe von T€ 12 (Vorjahr: T€ 10) die gemäß Konzessionsvertrag vom 01.01.2001 seit dem Jahr 2011 abzuführen ist. 3. Zusatzversorgungskasse des kommunalen Versorgungsverbandes: Die Stadtwerke Neckarsulm sind Mitglied der Zusatzversorgungskasse (ZVK) des kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg. Die ZVK leistet nach einer Mindestversicherungszeit von 60 Monaten nicht nur in den klassischen Rentenfällen des Alters, sondern auch bei voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung, im Todesfall an die Hinterbliebenen, bei Erwerbsminderung oder Tod aufgrund eines Arbeitsunfalls auch vor Erfüllung der Mindestversicherungszeit. Der Umlagesatz 2019 betrug 6,3 v. H. davon entfallen auf den Arbeitgeber 5,75 v. H. und auf den Arbeitnehmer 0,55 v. H. Zusätzlich ist ein Sanierungsgeld von 2,2 v. H. der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte zu entrichten. Der Zusatzbeitrag betrug 0,40 v. H.. In 2019 betrugen die umlagepflichtigen Entgelte T€ 2.242 (Vorjahr: T€ 2.176). Die Zahl der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer beträgt insgesamt 46,73 Personen. 4. Abschlussprüferhonorar: Das Honorar für die Jahresabschlussprüfung beläuft sich auf T€ 20 (Vorjahr: T€ 14). Beratungsleistungen wurden nicht in Anspruch genommen. 5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen: Im Wirtschaftsjahr wurden keine zu marktunüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen vorgenommen. 6. Finanzinstrumente: Zum 31. Dezember 2019 waren keine derivativen Finanzinstrumente insbesondere zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken im Bestand (Vorjahreswerte in Klammern):
7. Belegschaft: Von durchschnittlich 43,28 beschäftigten Arbeitnehmern (ohne Azubi und Werkleitung) waren 19,00 im handwerklichen Bereich und 24,28 im Verwaltungsbereich beschäftigt. 8. Ergebnisverwendung: Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresgewinn in Höhe von € 734.282,53 (Vorjahr: € 906.083,65) auf neue Rechnung vorzutragen. E. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres eingetreten sind und wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Lage des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr haben, sind uns nicht bekannt.
Neckarsulm, den 21.04.2021 STADTWERKE NECKARSULM Thomas Haag, Werkleiter ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM WIRTSCHAFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019
LAGEBERICHT FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2019A. Geschäftsentwicklung und Rahmenbedingung Allgemeine Wirtschaftslage In Deutschland verlangsamte sich das Wirtschaftswachstum gegenüber dem Vorjahr auf nach wie vor hohem Niveau, wobei der private und staatliche Verbrauch wesentliche Säule der Expansion blieb. Das Wirtschaftswachstum lag somit 2019 bei nur 0,6 Prozent und wurde vor allem durch die schwache Produktion der Automobilindustrie abgeschwächt. Zusätzlich hat sich in 2019 nochmals der Stand an Erwerbstätigen um 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht. Im Durchschnitt lagen die Temperaturen 2019 etwas unter den Vorjahreswerten von 2018. Es war aber immer noch das zweitwärmste Jahr seit den Aufzeichnungen im Jahr 1881. Die Monate Januar bis April wiesen eine positive Temperaturanomalie auf. Nur der Mai war kühler und beendete damit erstmals die Periode zu warmer Monate. Ab Juni waren dann wieder alle Monate überdurchschnittlich warm. Die hauptsächlich temperaturabhängige Gasnachfrage wurde durch die vergleichsweise warmen Temperaturen und das schwächere Wirtschaftswachstum beeinflusst. Nach Berechnungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft ist die deutsche Stromnachfrage im Vorjahresvergleich um 2,0 Prozent gesunken und der deutsche Gasverbrauch stieg um 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr an. Der Zuwachs ist u.a. auf die bessere Wettbewerbsfähigkeit von Erdgas bei der Strom- und Wärmeerzeugung im Vergleich zu anderen Energieträgern zurückzuführen (Einsatz in Kraft- und Heizwerken). Die wichtigsten Energieträger waren auch 2019 Mineralöl und Erdgas, wobei der Trend weiter Richtung erneuerbare Energien geht. Der Ölpreis ist 2019 mit einem Durchschnittspreis von ca. 62,4 US $ pro Barrel Rohöl, im Vergleich zum Vorjahr mit durchschnittlich ca. 70,0 US $ gefallen. In den ersten 4 Monaten kam es auf Grund der konsequenten Verknappung durch die OPEC, zu einem stetigen Anstieg. Preisdämpfend standen dagegen das US Schieferöl und die schwierigen Verhandlungen zwischen Washington und Peking um einen Außenhandelsdeal. Anfang Juli einigten sich zwar die OPEC und die Plus-Partner auf eine Verlängerung der Förderquoten, aber es reichte nicht um eine Preiswendung herbeizuführen. Großbritannien bestätigte den Brexit-Kurs von Johnsen und somit würde Großbritannien die EU verlassen. Im Handelskonflikt USA/China verständigte man sich letztendlich auf einen "kleinen" Deal. Die Stadtwerke Neckarsulm Die Stadtwerke Neckarsulm sind ein kommunales Versorgungsunternehmen. Sie sind ein Eigenbetrieb der Stadt Neckarsulm ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Das Kerngeschäft der Stadtwerke ist die Versorgung von Industrie- und Haushaltskunden mit Strom, Gas, Wasser und Wärme, sowie der Betrieb von Tiefgaragen. Die Stromerzeugung in unseren Blockheizkraftwerken und im Biomasseheizkraftwerk ist von geringem Umfang. Seit dem 1. Juli 2010 beliefern wir auch Gaskunden außerhalb unseres Netzgebietes und seit dem 1. Januar 2019 sind wir in den Stromvertrieb eingestiegen. Hier beliefern wir nicht nur Kunden in Neckarsulm sondern auch in der ganzen Region. Geschäftsentwicklung Die Durchschnittstemperatur im Jahr 2019 war im Vergleich zum Vorjahr etwas kälter. Die Abgabemenge im Betriebszweig Wasser ist annähernd konstant geblieben. Die Abgabemenge im Betriebszweig Wärme ist durch die Gewinnung vor allem neuer Großkunden, im Vergleich zu der Menge von 2018 gestiegen. Die Gasabgabemenge ist gegenüber dem Vorjahr, infolge der zunehmenden Anzahl an versorgten Kunden außerhalb unseres Netzgebietes, gestiegen. Im Betriebszweig Strom haben wir die Planvorgaben erreicht. Die Stromabgabe lag im ersten Berichtsjahr bei 641 kWh. Die Gasabgabe (405.564 MWh; Vorjahr 306.137 MWh) hat im Berichtsjahr um 99.427 MWh bzw. 32,5 v. H. zugenommen. Die Wasserabgabe (1.822 Tsd. m 3 ; Vorjahr 1.859 Tsd. m 3 ) hat im Berichtsjahr um 37 Tsd. m 3 bzw. 2,0 v. H. abgenommen. Die Wärmeabgabe (40.221 MWh; Vorjahr 38.477 MWh) hat im Berichtsjahr um 1.744 MWh oder 4,5 v. H. zugenommen. Zusammen mit der Stromabgabe (ohne Eigenverbrauch) von 4.666 MWh (Vorjahr 5.865 MWh) ergab sich eine Abgabenzunahme von 545 MWh (1,2 v. H.) auf insgesamt 44.887 MWh (Vorjahr 44.342 MWh). Der Gesamtjahresumsatz der Stadtwerke stieg von T€ 20.141 um T€ 4.364 (21,7 v. H.) auf T€ 24.505. Die Geschäftsentwicklung hat bis auf die Spartenergebnisse Strom- und Gasversorgung die Erwartungen für 2019 übertroffen und zu einem sehr erfreulichen Gesamtergebnis geführt. B. Ertragslage Im Jahr 2019 wurde ein Jahresgewinn von T€ 734 erwirtschaftet. Gegenüber dem Vorjahresgewinn in Höhe von T€ 906 hat sich das Ergebnis um T€ 172 verschlechtert. Die einzelnen Betriebszweige entwickelten sich wie folgt:
Die Verschlechterung in der Gasversorgung ist insbesondere auf den gestiegenen Preisdruck, vor allem in anderen Netzgebieten, sowie auf die nicht vorhersehbare deutliche Erhöhung der Bilanzierungsumlagen zurückzuführen. Im Wasser ist die Verbesserung auf die gestiegenen Abgabepreise zurückzuführen. Die Verbesserung in der Sparte Wärme ist vor allem auf die höheren Abgabemengen zurückzuführen. Dennoch ist das Ergebnis weiterhin negativ wegen der abzuführenden Konzessionsabgabe (Gestattungsentgelt) und den vermehrten Instandhaltungsarbeiten im Wärmenetz. Das negative Ergebnis bei der Stromversorgung ist auf Einmaleffekte wie Markteinführung, Marketingmaßnahmen und Einrichtung der IT-Umgebung zurück zuführen. Stromversorgung Die Umsatzerlöse aus der Stromabgabe (ohne Eigenverbrauch) belaufen sich auf T€ 147. Die Anzahl der versorgten Kunden beläuft sich auf 318. Der Materialaufwand liegt bei T€ 141. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf T€ 64. Gasversorgung Die Umsatzerlöse aus der Gasabgabe (ohne Innenlieferungen) sind von T€ 11.705 um T€ 3.881 (33,2 v. H.) auf T€ 15.586 gestiegen. Ausschlaggebend für die Verbesserung war die erhebliche Erhöhung der Verkaufsmenge (vorwiegend in fremden Netzgebieten). Die Anzahl der angeschlossenen Zähler im eigenen Netz erhöhte sich um 43 Stück auf 4.741 Zähler. Der Materialaufwand (ohne Netzentgelte eigenes Netz) ist von T€ 10.046 um T€ 4.410 (43,9 v. H.) auf T€ 14.456 gestiegen. Dies ist auf den höheren Gasbezug durch gestiegene Abnahmemengen in den fremden Netzen zurückzuführen. Die Personalaufwendungen sind von T€ 431 um T€ 1 (0,2 v. H.) auf T€ 430 gesunken. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von T€ 229 um T€ 34 (14,8 v. H.) auf T€ 263 hauptsächlich durch höhere Prüfungs- und Beratungskosten gestiegen. Die Konzessionsabgabe Gas 2019 in Höhe von 158 T€ (Vorjahr T€ 154) konnte preisrechtlich erwirtschaftet werden und ist gemäß Konzessionsvertrag in voller Höhe abzuführen. Gasverteilung Die über das Netz der Stadtwerke Neckarsulm transportierte Menge hat sich von 225.552.768 kWh auf 237.408.815 kWh erhöht. Der eigene Gasvertrieb setzte mehr als im Vorjahr ab. Die Durchleitungsmenge im eigenen Vertrieb stieg von 132.368.294 kWh auf 140.093.630 kWh. Die Durchleitungsmenge von fremden Lieferanten ist im Wirtschaftsjahr von 93.184.474 kWh auf 97.315.185 kWh gestiegen. Entgegen der Mengenentwicklung im eigenen Netz sind die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr von T€ 3.337 (inkl. Auflösung für empfangene Ertragszuschüsse) auf T€ 3.269 gefallen. Der Stand des Regulierungskontos für die Gasnetzentgelte zum 31. Dezember 2019 beträgt T€ 624 zu Gunsten der Stadtwerke (Vorjahr: T€ 318). Wasserversorgung Auch im Berichtsjahr 2019 haben die Stadtwerke Neckarsulm ihre Versorgungsaufgabe, die Kunden mit Trinkwasser zu beliefern, erfüllt. Es wurde stets Wasser, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht, in ausreichender Menge abgegeben. Das abgegebene Mischwasser (Bodenseewasser und Eigenförderung) liegt im Härtebereich 2 bzw. 3. Die Umsatzerlöse aus der Wasserabgabe (ohne Innenlieferungen) sind von T€ 4.019 um T€ 187 (4,7 v. H.) auf T€ 4.206 gestiegen. Die Steigerung ist preisbedingt, da die Abgabepreise zum 01. Januar 2019 erhöht wurden. Die Anzahl der angeschlossenen Zähler vermehrte sich um 16 Stück auf 6.289 Zähler. Der Materialaufwand ist von T€ 935 um T€ 16 (1,7 v.H.) auf T€ 951 gestiegen. Dies ist insbesondere auf die gestiegenen Bezugskosten zurückzuführen. Die Personalaufwendungen sind von T€ 470 um T€ 33 (7,0 v. H.) auf T€ 437 gesunken. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von T€ 131 um T€ 27 (20,6 v. H.) auf T€ 158 hauptsächlich durch höhere Einzelwertberichtigungen gestiegen. Die Konzessionsabgabe Wasser 2019 in Höhe von T€ 406 (Vorjahr T€ 378) konnte vollständig erwirtschaftet werden. Für 2020 planen wir auch mit einer voll erwirtschafteten Konzessionsabgabe. Wärmeversorgung Die Umsatzerlöse aus der Wärmeabgabe einschließlich der Stromerzeugung aus den Blockheizkraftwerken (BHKW) sind von T€ 3.945 um T€ 178 (4,5 v. H.) auf T€ 4.123 gestiegen. Die Arbeitspreise wurden zum 01.04. anhand einer neuen Preisformel erstmals festgelegt. Die Abnehmerzahl hat sich um 7 Abnehmer auf 536 erhöht. Der Materialaufwand inkl. der Gasinnenlieferungen ist von T€ 2.487 um T€ 185 (7,4 v. H.) auf T€ 2.672 gestiegen. Dies ist auf die höheren Gasinnenlieferungen zurückzuführen. Die Personalaufwendungen sind von T€ 531 um T€ 89 (16,8 v. H.) auf T€ 442 gesunken. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von T€ 103 um T€ 3 (2,9 v. H.) auf T€ 106 gestiegen. Das Gestattungsentgelt Wärme (Konzessionsabgabe) 2019 in Höhe von T€ 34 (Vorjahr T€ 29) konnte vollständig erwirtschaftet werden. Tiefgaragen Im Betriebszweig Tiefgaragen ergibt sich ein Gewinn in Höhe von T€ 32 (Vorjahr T€ 27). C. Vermögens- und Finanzanlage Die Bilanzsumme der Stadtwerke Neckarsulm beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 rund T€ 33.259. Dies entspricht einer Verminderung im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 v. H. Das Anlagevermögen hat durch die höhere Investitionssumme zugenommen. Abgeschwächt wurde dies durch die Abnahme das Umlaufvermögen, vor allem die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände. Die Verminderung der Passivseite in Höhe von T€ 224 erklärt sich im Wesentlichen durch die Abnahme bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Eigenkapitalquote (inkl. der empfangenen Ertragszuschüsse) beträgt nunmehr 36,8 v. H. (Vorjahr: 34,6 v. H.). Investitionen Die größten Investitionen im Jahr 2019 waren die Erweiterung der Kesselanlage im Biomasseheizkraftwerk Trendpark, die Rohrnetzerneuerung des Olgaweges und die Beteiligung an der Südwestdeutschen Stromhandels GmbH. Die Investitionen 2019 verteilen sich wie folgt:
Größere geplante Bauvorhaben für das Jahr 2020 sind der Neubau des Hochbehälters 2 sowie die Rohrnetzerweiterung in der Friedhofstraße. Entwicklung des Eigenkapitals
Entwicklung der Rückstellungen
Die detaillierte Entwicklung der Sonstigen Rückstellungen ist im Anhang ersichtlich. Kapitalfluss Der Cash-Flow entwickelte sich in 2019 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt:
Die Kapitalflussrechnung zeigt die Herkunft und Verwendung der Geldströme in den Wirtschaftsjahren 2019 und 2018. Der Bestand an flüssigen Mitteln hat sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 352 auf T€ 1.034 verringert. Grund hierfür ist im Wesentlichen die Begleichung von Investitionsaufwendungen. Die Stadtwerke Neckarsulm haben ihre Zahlungsverpflichtungen im zurückliegenden Geschäftsjahr vollständig erfüllt. Zur Finanzierung der Investitionen musste kein zusätzliches Darlehen aufgenommen werden. D. Prognosebericht Das Gesamtbetriebsergebnis 2020 wird voraussichtlich mit einem Gewinn abschließen. Der Grund dafür wird in der Gasversorgung mit ihren weiterhin zu erwartenden niedrigen Gasbezugspreisen und einer mit 2019 vergleichbaren Abgabe liegen. Im Betriebszweig Strom, in welchem wir ab 01.01.2019 neu tätig sind, wird in 2020 mit einem leicht negativen Ergebnis, auf Grund der Einführung und den damit verbundenen Investitionen sowie den geringen Margen (vor allem im städtischen Bereich), gerechnet. Im Betriebszweig Gas wird insgesamt mit einer gleichbleibenden bis leicht zurückgehenden Abgabemenge bei den Tarifabnehmern für das Jahr 2020 gerechnet. Mit starken Zuwächsen bei Neukunden außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Neckarsulm ist nicht mehr zu rechnen. Aufgrund des starken Wettbewerbes und steigender Wechselbereitschaft der Kunden gibt es hier viel Bewegung. Bei unseren "Garantprodukten" mit Festpreisen für 12 bzw. 24 Monate, die eine Preis- und Versorgungssicherheit bieten, bevorzugen unsere Gaskunden vermehrt die längere Preisgarantie. Einen Zuwachs kann auch unser Bioerdgas verzeichnen. Die Deckungsbeiträge werden aber weiterhin vor allem bei den Sondervertragskunden aufgrund der großen Konkurrenz auf dem Gasmarkt stagnieren bis leicht zurückgehen. Die Konzessionsabgabe, kann voraussichtlich jedoch vollständig erwirtschaftet werden. Die Gaspreise werden weiterhin stabil bleiben. Die regulierten Netzentgelte lassen langfristig einen sinkenden Erlös erwarten. Im Betriebszweig Wasser ist trotz Anstieg der Abgabemengen und der weiteren Umsetzung des Wasserkonzeptes unverändert mit einem positiven Ergebnis zu rechnen. Die wahrscheinlich gleichbleibenden bis leicht steigenden Bezugskosten sind weiterhin durch unsere Verbrauchsgebühr gedeckt. Der Eigenwasseranteil wird voraussichtlich gleichbleibend wie 2019 sein. Für 2020 ist mit der Erwirtschaftung der vollen Konzessionsabgabe zu rechnen. Im Betriebszweig Wärme wird insbesondere durch die sehr hohen Unterhaltungsarbeiten in Folge der jährlichen Revision und damit verbundenen Ausfallzeiten im Biomasseheizkraftwerk (Heizzentrale Trendpark) sowie durch die schlechte Abnahmestruktur im Bereich der Heizzentrale Grenchenstraße das Gesamtergebnis defizitär bleiben. Die Abgabemengen werden sich im Vergleich zu 2019 nicht sonderlich verändern, da die Bautätigkeit im Neubaugebiet Amorbach II nahezu beendet ist. Die letzten Erweiterungen brachten jedoch wenig Zuwachs an Neukunden, da sich viele Bauherren inzwischen für andere Energiearten entscheiden. Durch die Optimierung im Bereich Stromerzeugung ist langfristig mit einer leichten Verbesserung des Ergebnisses zu rechnen. Im Betriebszweig Tiefgaragen wird in den kommenden Jahren mit einem leicht positiven Ergebnis gerechnet. Die Tiefgaragen Stadtmauer und Klostergraben sind seit dem Jahr 2015 abgeschrieben. Angesichts ungelöster Handelskonflikte und der gegenwärtigen Corona-Pandemie geht der Internationale Währungsfonds davon aus, dass die weltweite Wirtschaftsleistung 2020 um 4,4 Prozent einbrechen wird. Besonders gefragt sind regenerative Energien und CO 2 -arme Energieträger wie zum Beispiel Wind- und Wasserkraft, Solarthermie und Photovoltaik sowie Biomasse, Biodiesel, Bioerdgas im industriellen wie auch im privaten Bereich. Der Trend in den OECD-Ländern geht zunehmend weg von fossilen Energieträgern wie Erdöl und Kohle hin zu Erdgas und erneuerbaren Energien. Aufgrund des technologischen Fortschritts in der Erdgasförderung wird Erdgas aber auch in Zukunft die wichtigste Energieart bleiben. Entscheidungen im Bereich Klimaschutz in der europäischen und deutschen Energiepolitik werden zukünftig die Entwicklung auf dem Energiemarkt wesentlich beeinflussen, was zur Folge hat, dass Öl nicht mehr der vorherrschende Brennstoff sein wird. Die Zuwächse liegen bei Erdgas und erneuerbaren Energien. E. Chancen und Risiken Die Stadtwerke Neckarsulm sind schon allein durch ihre energiewirtschaftlichen Aktivitäten am Markt und entsprechendem unternehmerischen Handeln gewissen Risiken ausgesetzt. In Anbetracht der überschaubaren Größe der Stadtwerke haben wir kein institutionalisiertes Risikomanagementsystem eingerichtet. Risikosensibilität ist aber bei unseren Mitarbeitern durch langjährige Berufs- und Branchenkenntnisse vorhanden. Erkennbare Risiken werden kommuniziert. Bei wesentlichen Risiken werden Maßnahmen, gegebenenfalls mit dem Werksausschuss, besprochen und entschieden. Im Juli 2005 traten das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung für Gasnetze in Kraft. Die neu gegründete Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Aufgabe die Liberalisierung des Gasmarktes umzusetzen. Die den Netzbetreibern zur Verfügung stehenden Erlöse aus den Netzentgelten sind in hohem Maß durch die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vorbestimmt. Zielsetzung der ARegV ist es, den Netzbetreibern Anreize für einen effizienteren Netzbetrieb und damit sinkende Netzentgelte zu geben. Dadurch entsteht bei allen Verteilnetzbetreibern, zu denen auch die Stadtwerke Neckarsulm gehören, eine hohe Planungsunsicherheit. Eine zunehmende staatliche Regulierung belastet die Ertragskraft und schränkt somit die Investitionsfähigkeit in den Erhalt der Netzsubstanz und den Netzausbau ein. Mit dem Betrieb komplexer technischer Anlagen sind die Stadtwerke entsprechenden Betriebsrisiken ausgesetzt, die durch nicht vorhersehbare Störungen entstehen können. Durch hohe Sicherheitsstandards minimieren wir diese Risiken. Soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind die Risiken auch über entsprechende Versicherungen abgedeckt. In der heutigen Zeit ist die Verfügbarkeit und Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnologien von großer Bedeutung. In den letzten Jahren hatten wir keine nennenswerten Ausfälle in diesem Bereich zu verzeichnen. Allerdings war die Umstellung der EDV auf das Zweimandantensystem mit der getrennten Datenhaltung für den Netz- und den Vertriebsmandant, unterstützt durch die Software der Fa. Schleupen, mit extrem großen Schwierigkeiten verbunden. Seit dem 01.01.2013 wenden die Stadtwerke Neckarsulm wieder erfolgreich die Software SAP an und werden über die endica GmbH betreut. Durch die Umstellung der EDV auf SAP-Software sind ausführliche Quartalsberichte zur Darstellung der unterjährigen Entwicklung des Unternehmens erst wieder seit dem Kalenderjahr 2015 möglich. Mit Hilfe der daraus gewonnenen Erkenntnisse wird auf erkennbare Risiken reagiert und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Um die Eigenwasserversorgung zu stärken, haben die Stadtwerke ein neues Wasserwerk im Stadtteil Obereisesheim gebaut und 2014 in Betrieb genommen. Ziel ist es, wieder mehr Eigenwasser aus den städtischen Brunnen zu fördern, um von der Bodenseewasserversorgung unabhängiger zu werden. Das hier eingesetzte Verfahren entspricht dem neuesten Stand der Technik und sorgt für beste Wasserqualität und erhöht zudem die Versorgungssicherheit. Um die Laufzeit des Biomasseheizkraftwerkes zu verlängern, haben die Stadtwerke Neckarsulm in 2017 ein Rückkühlwerk gebaut, welches Anfang 2018 in Betrieb genommen wurde. Durch den Abriss unserer Heizzentrale in der Spitalstraße wurden erhebliche Umbaumaßnahmen im Leitungsnetz sowie die Anschaffung eines weiteren Heizkessels im Biomasseheizkraftwerk Trendpark notwendig, um auch weiterhin die Versorgungssicherheit im Innenstadtbereich zu gewährleisten. Die Nachfrage nach Energie (Gas und Wärme) dürfte in den kommenden Jahren konstant bleiben. Die Nachfrage in der regulierten Gassparte nach günstigen Anbietern, wie auch der Trend zum Energiesparen macht sich vor allem bei Tarifkunden außerhalb unseres Netzgebietes bemerkbar. Die Einführung neuer Gasprodukte im Tarifkundenbereich zum 1. Juli 2010, die auch außerhalb unseres Netzgebietes angeboten werden, bietet eine Möglichkeit, unsere Kundenverluste im eigenen Netzgebiet zu minimieren und zudem Neukunden in fremden Netzgebieten zu gewinnen. Aufgrund einer starken Preissensibilität bei unseren Kunden und einer steigenden Anzahl von branchenfremden Anbietern bleibt der Wettbewerb jedoch intensiv. F. Sonstige Angaben nach § 11 EigBVO Stromversorgung Der Strombezug erfolgte entsprechend den Strombezugsverträgen mit der Südwestdeutschen Stromhandels GmbH in Tübingen. Die Bezugsmenge lag bei 607.296 kWh.
Stromabgabe
ERDGASVERSORGUNG Der Gasbezug erfolgte entsprechend den Gasbezugsverträgen mit der Wingas GmbH in Kassel und der Südwestdeutschen Stromhandels GmbH in Tübingen. Die Bezugsmenge lag mit 394 MWh um 98 MWh bzw. 33,1 % über der des Vorjahres. Die Netzlänge hat sich insgesamt auf 125,3 km (Vorjahr 125,2 km) erhöht. Statistik der Erdgasversorgung
Erdgasabgabe
Wasserversorgung Der Wasserbedarf 2019 wurde ausschließlich durch Eigenförderung und Bodenseewasserbezug gedeckt. Die dargebotene Wassermenge von 1.960 Tm 3 (Vorjahr 2.048 Tm 3 ) teilt sich auf in
Die Gesamtlänge des Wasserrohrnetzes ist mit 158,3 km (Vorjahr 158,5 km) leicht gesunken. Statistik der Wasserversorgung
WÄRMEVERSORGUNG Die Wärmeversorgung erfolgt für die Kernstadt durch die Heizzentrale in der Spitalstraße und dem Biomasseheizkraftwerk im Trendpark. Das komplette Gewerbegebiet im Trendpark und seit Juli 2014 ein weiterer Großabnehmer werden ebenfalls über das Biomasseheizkraftwerk mit Wärme versorgt. Die Versorgung gliedert sich in nachfolgende Abnahmestellen:
Statistik der Wärmeversorgung Energieeinsatz
* Faktor für Umrechnung in kWhHi 2019/2018
0,901
Wärmeerträge
am Bilanzstichtag waren installiert:
PERSONALBERICHT
Neckarsulm, den 21.04.2021 STADTWERKE NECKARSULM Thomas Haag, Werkleiter BILANZ FÜR DEN TÄTIGKEITSBEREICH GASVERTEILUNG ZUM 31. DEZEMBER 2019Aktiva
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DEN TÄTIGKEITSBEREICH GASVERTEILUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER TÄTIGKEIT GASVERTEILUNG FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 20191. Allgemeine Angaben Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Erdgasverteilung wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, den ergänzenden Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Baden-Württemberg in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung Baden-Württemberg sowie des EnWG aufgestellt. Die Bilanz wurde nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Erläuterungsbericht gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle gemacht. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Erdgasverteilung entsprechen den für den Jahresabschluss der Gesellschaft angewandten Methoden. Daher verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses. 3. Erläuterungen zur Bilanz 3.1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im beigefügten Anlagenspiegel (Anlage 10) dargestellt. 3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Beträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Es bestehen keine Forderungen, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen. Die durch die Aufteilung der Bilanzpositionen entstandenen Kapitalausgleichsposten sind den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen zugeordnet. 3.3 Empfangene Ertragszuschüsse Die empfangenen Ertragszuschüsse bis Zugänge 2002 werden gemäß § 8 Abs. 3 der Durchführungsverordnung zum Eigenbetriebsgesetz für Baden-Württemberg jährlich mit 5 v. H. aufgelöst. Die Zugänge ab 2003 werden direkt von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgezogen und vermindern somit die jeweilige Abschreibungsgrundlage. 3.4 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung. 3.5 Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der folgenden Übersicht:
In den Verbindlichkeiten sind keine Beträge enthalten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstanden sind. 4. Angaben über die Zuordnungsregeln gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG In unserer internen Rechnungslegung führen wir jeweils getrennte Konten für die nachfolgenden Tätigkeiten: Gasverteilung, andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors und für die übrigen Tätigkeiten außerhalb des Gassektors. Dabei werden diese Konten nachträglich im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses bebucht. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung wurden die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge weitgehend direkt zugeordnet. Soweit eine direkte Zuordnung von Konten zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich war oder mit unvertretbarem Aufwand gewesen wäre, erfolgte die Zuordnung über eine Schlüsselung der Konten. Dabei wurden folgende Schlüssel verwendet:
4.1 Verwendung von Schlüsseln in der Bilanz In der Bilanz wurden insbesondere folgende Positionen mit Hilfe von Schlüsseln verteilt:
4.2 Verwendung von Schlüsseln in der Gewinn- und Verlustrechnung Im Gegensatz zur Bilanz werden in der Gewinn- und Verlustrechnung die Schlüssel auf die Kostenstellen angewendet. Insbesondere wurden auf diese Weise folgende Kostenstellen verteilt:
4.3 Verwendung von Schlüsseln im Einzelnen Das Anlagevermögen wurde getrennt für die einzelnen Bereiche geführt und direkt den Tätigkeitsbereichen zugeordnet. Soweit Vermögensgegenstände für gemeinsame Tätigkeiten genutzt werden, werden die Anlagen per Tätigkeitsschlüssel aufgeteilt. Das Anlagevermögen verteilt sich größtenteils auf das Netz, hierbei entfallen ca. 95,2 v.H. auf die Gasverteilung. Die Forderungen wurden soweit möglich direkt und ansonsten nach dem Umsatzschlüssel (2.) oder Personalkostenschlüssel Techn. Verwaltung (5.) aufgeteilt. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten wurden nach dem Cashflowschlüssel (1.) aufgeteilt. Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem Personalkostenschlüssel Kaufm. Verwaltung und Rechnungswesen (4.) aufgeteilt. Die Steuerrückstellungen wurden nach dem Schlüssel des Ergebnisses vor Steuern aufgeteilt. Die sonstigen Rückstellungen wurden überwiegend direkt auf die Aktivitäten zugeordnet. Der Rest der sonstigen Rückstellungen wurde je nach Rückstellungsart nach den Personalkostenschlüsseln (3., 4. und 5.) auf die Aktivitäten verteilt. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde wurden überwiegend direkt auf die Aktivitäten zugeordnet. Der Rest der Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde wurde nach dem Personalkostenschlüssel (5.) auf die Aktivitäten verteilt. Die Sonstigen Verbindlichkeiten wurden zum Teil direkt auf die Aktivitäten zugeordnet. Der Rest der Sonstigen Verbindlichkeiten wurde nach dem Umsatzschlüssel (2.) und dem Personalkostenschlüssel (5.) verteilt. Die Erträge und Aufwendungen konnten weitgehend den getrennten Konten der Buchführung zugeordnet werden. Soweit kleinere Beträge im gemeinsamen Bereich und der allgemeinen Kostenstelle Gas anfielen, erfolgte eine Schlüsselung auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche (Schlüssel 1. bis 9.). 5. Sonstige Angaben 5.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Zum Stichtag bestanden keine die Gasverteilung betreffenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Neckarsulm, den 21.04.2021 STADTWERKE NECKARSULM Thomas Haag, Werkleiter BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stadtwerke Neckarsulm VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Neckarsulm - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Neckarsulm für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und den ergänzenden Bestimmungen der EigBVO BW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertretung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzliche Vertretung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der EigBVO BW in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner ist die gesetzliche Vertretung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die gesetzliche Vertretung dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die gesetzliche Vertretung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die gesetzliche Vertretung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6B ABS. 3 ENWG Prüfungsurteile Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 geprüft. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "Gasverteilung" - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 einschließlich der Angaben zu den Regeln, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach §6b Abs. 3 EnWG" sowie im Abschnitt Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" weitergehend beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile hierzu zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertretung für die Rechnungslegung nach §6b Abs.3 EnWG Die gesetzliche Vertretung ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet hat. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Stuttgart, 21. April 2021 BBH
AG
Jürgen Tschiesche, Wirtschaftsprüfer Philipp Schütte, Wirtschaftsprüfer |
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