IT ConSup
Haydn GmbH
Ulm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.469,00 |
611,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.469,00 |
611,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
177.161,31 |
103.711,79 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
66.425,96 |
39.078,16 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
110.735,35 |
64.633,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
180.630,31 |
104.322,79 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
142.862,11 |
62.766,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
0,00 |
-79.450,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
37.766,55 |
44.387,68 |
| IV.
Jahresüberschuss |
80.095,56 |
72.828,87 |
| B.
Rückstellungen |
22.416,37 |
30.704,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.351,83 |
10.851,27 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
15.351,83 |
10.851,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
180.630,31 |
104.322,79 |
Anhang
Firma
IT ConSup Haydn GmbH
Anhang für das Geschäftsjahr 2016
A. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist nach den
Größenklassen des § 267 Abs. 1
Handelsgesetzbuch (nach-folgend kurz: HGB) als "kleine"
Kapitalgesellschaft eingestuft. Entsprechend wurden bei
Auf-stellungen der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung die für diese Größenklasse
vor-gesehenen Erleichterungen in Form von Verkürzungen
und Weglassen von Anhangangaben beansprucht.
Die nach § 268 Abs. 2 HGB geforderte Darstellung
der Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens in Form eines Anlagegitters innerhalb
der Bilanz oder im Anhang ist für kleine
Kapitalgesellschaften nicht vorgesehen und daher
unterblieben. Ein Anlagespiegel ist Bestandteil des
Berichts.
Die Gesellschaft wurde im Jahr 2013 gegründet
und nahm ihren Geschäftsbetrieb zum 11. Dezember 2013
auf. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Per 31.12.2016 wurden die geänderten
Vorschriften des BilMoG beachtet.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
und zu einzelnen Posten der Bilanz
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen. Die Vermögensgegen-stände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften orientieren sich grundsätzlich
an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Es ist vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn
diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Auf-stellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Her-stellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen bewertet.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei
deren Entwicklung anfallenden Aufwendungen
(Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch
nicht abgeschlossen ist, wurden keine Abschreibungen
vorgenommen.
Die Nutzungsdauer der jeweiligen
Anlagegegenstände wurde auf der Basis der
betriebs-gewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die
Abschreibungsberechnungen erfolgten ab dem Datum des
Zugangs zeitanteilig. Die geringwertigen Anlagegüter
wurden, soweit ange-schafft, im Geschäftsjahr 2016
voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu
An-schaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Beim Umlaufvermögen wurden keine
Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommen. Fremdkapitalzinsen wurden bei der Bewertung
des Anlage- und Umlaufvermögens nicht
berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Für das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Rückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte zu
Vollkosten. Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. In den
Bewertungs-ansätzen wurden die Aufwendungen
einbezogen, die im folgenden Geschäftsjahr anfallen
werden, jedoch wirtschaftlich dem Geschäftsjahr 2016
zuzurechnen sind.
C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Da es sich bei der IT ConSup Haydn GmbH um
eine kleine Gesellschaft im Sinne des HGB handelt, erfolgen
keine Angaben zum Gewinn und Verlust.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr 2016
Thomas Haydn, Carl-Schurz-Straße 16, 89075
Ulm
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den sich unter
Berücksichtigung des Jahresüberschusses
ergebenden Bilanzgewinn von €
80.095,56
auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Angaben der Beschäftigungszahlen war in 2016
aufgrund von § 285 Nr. 7 + Nr. 9a i.V.m § 288 HGB
nicht erforderlich.
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Ulm,
20.11.2017
gez. Thomas Haydn
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2017 festgestellt.
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